Master-Studiengang Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvorrausetzung zum Master-Studiengang „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ ist der erfolgreiche Abschluss

  • des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen

oder

  • eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen, zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studiengangs im Bereich der Sozial- bzw. Gesellschaftswissenschaft im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes besteht, eines einschlägigen Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes.

Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist es erforderlich, dass mindestens 150 ECTS-Creditpoints wurden. Die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen.

Zusätzlich wird eine Mindestausbildung von

  • 12 ECTS-Creditpoints im Bereich Methoden und Statistik sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Politische Theorien oder Soziologische Theorien sowie
  • 6 ECTS-Creditpoints in dem Bereich Vergleichende Politikwissenschaft oder Vergleichende Soziologie

vorausgesetzt.

Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.

Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um auch Veranstaltungen in englischer Sprache folgen zu können.

Studierende, die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.