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Regelungen ab dem 11.01.2021

Der Lockdown geht in die Verlängerung

Mit der neuesten Coronaschutzverordnung sind die verschärften Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen mit leichten Anpassungen verlängert worden.

Die UDE ist entsprechend der Vorgaben verpflichtet, die Präsenz an der Universität weiter reduziert zu halten. Die Hochschule wird nicht geschlossen, der notwendige Betrieb soll soweit möglich aufrechterhalten bleiben. Studium und Lehre, Forschungsarbeiten sowie dienstliche Aufgaben sollen allerdings nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn es zwingend erforderlich ist.

Studium und Lehre

Lehrveranstaltungen in Präsenz sind weitgehend unzulässig. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn Veranstaltungen nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können. Diese Ausnahmen kommen beispielsweise bei Laborpraktika und vergleichbaren Veranstaltungen in Betracht, die eine entsprechende räumliche und apparative Infrastruktur voraussetzen und deren zeitnahe Absolvierung für den erfolgreichen weiteren Studienverlauf zwingend ist. Das gilt auch für sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen. Die Ausnahmen müssen begründet werden.

Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist (§ 6 Abs. 1 CoronaSchVO).
Ausnahmen sind insbesondere für laufende experimentelle Abschlussarbeiten zulässig, sofern eine Unterbrechung die Fortführung der Abschlussarbeit im Hinblick auf einen zeitnahen und erfolgreichen Studienabschluss unmöglich machen würde. Die zwingenden Gründe zur Fortführung sowie die Bestätigung, dass alle erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bei der Fortführung eingehalten werden, sind von den Betreuenden zu dokumentieren.

Universitätsbibliothek

Die Unibibliothek bleibt für die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe geöffnet. Bitte informieren Sie sich auch auf der Webseite der Bibliothek über die aktuell geltenden Regelungen: http://www.uni-due.de/ub

Beschäftigte

Die Hochschulleitung appelliert an alle Vorgesetzten in Wissenschaft und Verwaltung, ihren Mitarbeiter*innen wo immer machbar für die Zeit bis auf weiteres Homeoffice zu ermöglichen. Wir bitten die Mitarbeiter*innen, in Absprache mit ihren Vorgesetzten von den bekannten Regelungen hierzu Gebrauch zu machen.
Beschäftigte mit Betreuungsaufgaben stehen erneut vor besonderen Herausforderungen. Sofern sich Fragen zur Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern ergeben, steht das Personaldezernat hier weiterhin für Beratungen zur Verfügung. Eine erste Orientierung bieten die Hinweise in den FAQ zum betrieblichen Maßnahmenkonzept.

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