Universität Duisburg-Essen, Institut für Evangelische Theologie 

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Schart, Aaron: VL Geschichte Israels, SS 2000, Stand: 2007-04-05

Metzger, Martin: Geschichte Israels, S. 37-48 : 

3. Kapitel:  Israel in vorstaatlicher Zeit (etwa 1200-1000) 

1. Beziehungen der Stämme untereinander

a) Israelitischer Stämmeverband und altgriechische Amphiktyonie

Lit.: M. Noth, Das System der zwölf Stämme Israels, 1930; R. Smend, Jahwekrieg und Stämmebund, 1963; S. Herrmann, Das Werden Israels, ThLZ 87, 1962, Sp. 561-574; G. Fohrer, Altes Testament - »Amphiktyonie« und Bund? ThLZ 9-1,

1966, Sp. 802-817. 894-904; R. Smend, Zur Frage der altisraelitischen Amphiktyonie, Ev. Theol. 31, 1971, S. 623-630.

Im siedlungsgeographischen Teil des Buches Josua (JOS 13-19), in der Erzählung von der Geburt der Stammesahnherren (Gen 29-30), im Jakobssegen (Gen 49), im Mosesegen (Dtn 33) und in den Verzeichnissen Num 1 und 26 ist vorausgesetzt, daß »Israel« ein Verband von zwölf Stämmen war. Auch für die Umwelt Israels setzt die alttestamentliche Überlieferung Zwölfergruppierungen voraus, so bei den Aramäern (Gen 22,20-24), bei den Ismaelitern (Gen -36,10-14) und den Edomitern (Gen 36,-10-14).

Handelt es sich bei dieser Konzeption eines Zwölferverbandes um eine Fiktion, um eine Theorie, eine Idealvorstellung oder liegen ihr reale Gegebenheiten zugrunde? Dieser Frage ging M. Noth in seiner Arbeit über »Das System der zwölf Stämme Israels«, 1930, nach und stellte die These auf, daß das Zwölfersystem auf eine real funktionierende Institution schließen lasse, nämlich einen Sakralverband, vergleichbar den amphiktyonischen Bünden griechischer und altitalischer Stämme im westkleinasiatischen, griechischen und altitalisch-etruskischen Bereich im 8-, 7. und 6. Jh. v. Chr. Unter einer Amphiktyonie versteht man einen freiwilligen, unpolitischen Zusammenschluß von zwölf oder sechs Stämmen zu einem Sakralverband. Wesentliche Elemente einer Amphiktyonie sind ein Zentralheiligtum als Mittelpunkt des Sakralverbandes, ein gemeinsames Sakralrecht, an das sich die Teilnehmer binden, gemeinsame Feste, zu denen die Stämme in regelmäßigen Abständen zusammenkommen, und ge- <50:> meinsame Sakraltraditionen. Konstitutiv für eine Amphiktyonie ist die Zwölf- oder Sechszahl der Stämme, dadurch bedingt, daß in wechselndem Turnus jeweils ein Stamm für einen bzw., bei einer Sechseramphiktyonie, für je zwei Monate für die Bedienung und Pflege des Zentralheiligtums zu sorgen hatte.

Das Modell der griechischen Amphiktyonie diente Martin Noth als Analogie, um Aufschluß über das Wesen und die Grundkonzeption des altisraelitischen Stämmeverbandes zu gewinnen. Außer der Zwölfzahl der Stämme fand er weitere Parallelen zwischen griechischer Amphiktyonie und altisraelitischem Stämmeverband. Die Lade sei das Zentralheiligtum der israelitischen Amphiktyonie gewesen, der zentrale Kultort als Standort der Lade habe sich anfangs in Sichern (Jos 24) befunden und sei dann nach Bet-EI (Gen 20f), Gilgal (Jos 4; 1Sam 11,15) und Schilo (1Sam 1-3; Jer 7) verlegt worden. In den apodiktisch formulierten Rechtssätzen des Alten Testamentes (Näheres hierzu u. S. 62) sei das amphiktyonische Recht, in den Pentateuchtraditionen seien die Sakralüberlieferungen der altisraelitischen Amphiktyonie gegeben. Die drei großen Feste (EX 23,14-17), zu denen Abgeordnete der Stämme dreimal jährlich zusammenkamen, waren nach Noth der Sitz im Leben zur Proklamation des amphiktyonischen Rechtes und zur Verkündigung der mit dem Pentateuch gegebenen Sakralüberlieferungen. Die altisraelitische Amphiktyonie war um Jahwe, den Gott Israels, zentriert. Im Jahweglauben, in den vom Jahweglauben her geprägten Überlieferungen, die sich im Pentateuch niederschlugen, und im apodiktischen Recht sah Noth das unverwechselbare Proprium der altisraelitischen Amphiktyonie.

Die Amphiktyoniethese bietet die Möglichkeit, die mannigfaltigen Traditionen der Frühzeit Israels und die vielfältigen und disparaten Einzelerscheinungen der vorstaatlichen Zeit, die sonst beziehungslos nebeneinanderstehen, einem umgreifenden Ganzen sinnvoll einzuordnen. Hierin erwies sich die Evidenz dieser Hypothese, die zunächst weitgehend Zustimmung fand und lange Zeit das Feld der Forschung beherrschte. In neuerer Zeit wurde die Amphiktyoniethese jedoch modifiziert (R. Smend), angegriffen (S. Herrmann) und schließlich von G. Fohrer radikal in Frage gestellt.

Gegen die Amphiktyoniethese macht S. Herrmann geltend, daß das Zwölfersystem erst aus der frühen Königszeit stammen könne und ein künstliches Gebilde sei, dem keine Realität entsprach. Erst in der frühen Königszeit habe es eine übergeordnete Größe, die Nord-, Mit- und Südstämme umfaßte, gegeben. Erst mit dem Jahwisten seien die Traditionen gesamtisraelitisch geworden und seien Traditionen der nördlichen und der mittleren Stämme miteinander verbunden worden. In vorstaatlicher Zeit sei eine real funktionierende, alle Stämme umfassende Amphiktyonie nicht möglich gewesen, da die Sperriegel kanaanäischer Festungsstädte die galiläischen Stämme von Beziehungen der Stämme untereinander <51:> den mittelpalästinischen und die mittelpalästinischen von den südpalästinischen Stämmen isoliert hätten. Das Deboralied (Ri 5) setze die Einheit der Stämme nicht voraus, fordere sie vielmehr allererst. Nicht die Amphiktyonie sei die Voraussetzung für die Deboraschlacht gewesen, die Deboraschlacht habe vielmehr durch den Sieg über kanaanäische Städte in der Jesreelebene allererst die Voraussetzungen für die Kommunikation der nördlichen und der mittelpalästinischen Stämme geschaffen.

Fohrer wendet gegen die Amphiktyoniethese ein, daß das Alte Testament keine Bezeichnung für Amphiktyonie kenne. »Israel« komme zur Bezeichnung einer Jahwe-Arnphiktyonie nicht in Betracht, da diese Bezeichnung den Namen des kanaanäischen Gottes EI als Bildeelement enthalte. Die Analogie zu graecoitalischen Amphiktyonien sei nicht stichhaltig, da es auf Schwierigkeiten stoße, eine Vermittlung einer Institution aus dem indo-germanischen in den semitischen Bereich, aus dem Bereich seßhafter in den Bereich nomadischer Völker anzunehmen. Die Zwölfzahl von Stämmen sei noch kein Beweis für Amphiktyonie. Die Zwölfzahl als Grundzahl des Sexagesimalsystems solle einfach die angeführten Stämme als die Gesamtheit Israels charakterisieren. Das Zwölfersystem sei »eine genealogische Liste zur Feststellung der Abstammungs- und Verwandtschaftsverhältnisse . . . Dadurch ermöglichen sich das Zusammenleben mehrerer Stämme, die gemeinsame Benutzung eines Heiligtums und ein gelegentliches militärisches Bündnis«. In vorstaatlicher Zeit seien keinerlei gemeinsame Aktionen eines Zwölferverbandes belegbar. Es habe weder einen zentralen Kultort noch ein gemeinsames Zentralheiligtum gegeben. Die Lade sei lediglich dem Hause Josef zuzuordnen und sei erst gegen Ende der vorstaatlichen Zeit vorübergehend zum Symbol eines zeitlich begrenzten antiphilisteischen Bündnisses mittelpalästinischer Stämme geworden. Sichem, Bet-EI, Gilgal und Schilo waren, nach Fohrer, nicht nacheinander amphiktyonischer Zentralkultort, sondern nebeneinander Lokalheiligtümer je eines Stammes, wobei Fohrer die Möglichkeit offenläßt, daß diese Kultorte gelegentlich von benachbarten Stämmen gemeinsam besucht wurden.

Hat es in vorstaatlicher Zeit eine stämmeübergreifende Größe »Israel«, einen real funktionierenden, wie auch immer gearteten, Stämmeverband gegeben? Bei der Behandlung dieses Problems werden wir zunächst der Frage nachzugehen haben, ob es sich beim Zwölfersystem um ein künstliches Gebilde, das erst in frühstaatlicher Zeit entstand, handelt, oder ob es auf Überlieferung aus vorstaatlicher Zeit zurückgeht und somit Rückschlüsse auf die Beziehungen der Stämme in vorstaatlicher Zeit zuläßt. Sodann werden wir uns der Frage nach Religion und Kultus der israelitischen Stämme zuzuwenden haben, insbesondere der Frage, welche Bedeutung Heiligtümer und Feste für das Zusammenleben der Stämme hatten und ob aus dem Überliefe- <52:> rungsbestand und dem dahinterstehenden Traditionsprozeß Rückschlüsse auf das Verhältnis der Stämme zueinander möglich sind.

 

b) Stämmeverzeichnisse und Stämmegemeinschaft

In verschiedenartigen Überlieferungsstücken des Alten Testaments, in denen die zwölf Stämme Israels aufgezählt werden (Jos 13-19; Gen 49; Dtn 33; Num 1.26), wird durch die Anordnung und die Reihenfolge der Aufzählung den Stämmen unterschiedliche Gewichtigkeit innerhalb der Stämmegemeinschaft zugemessen. In der Gruppierung der Stämme und in der Zuordnung zu verschiedenen Stammmüttern (Gen 29.30; 35,22-26) kommen unterschiedliche Beziehungen der Stämme zueinander zum Ausdruck.

Die in diesen Überlieferungsstücken vorausgesetzte stämmeübergreifende Größe Israel kann nicht in der Zeit vor der Landnahme existiert haben; denn erst im Lande formierten sich die eingewanderten Sippen zu Stämmen; erst nach dem Seßhaftwerden wurden einige der Stämme nach ihren Wohnsitzen (Juda, Efraim, vielleicht auch Naftali), nach der geographischen Lage ihrer Wohnsitze (Benjamin) oder nach den Umständen ihrer Landnahme (Issachar) benannt (s. o. S. 46). Andererseits entsprechen die Prioritäten und die Gruppierung der Stämme, die in den o. g. Überlieferungsstücken vorausgesetzt werden, weder den Machtverhältnissen der frühen Königszeit noch der Zuordnung der Stämme zu den beiden Staaten »Israel« (Nordstaat) und »Juda« (Südstaat). In der Erzählung von der Geburt der Stammesahnherren wird den Stämmen Ruben, Simeon und Levi Priorität zugesprochen, da sie an der Spitze der Verzeichnisse stehen und ihre Stammesahnherren die erstgeborenen Söhne Jakobs sind. In der Königszeit hingegen waren diese Stämme längst zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken, während im Staate Sauls der Stamm Benjamin, im davidisch-salomonischen Großreich der Stamm Juda das Herrscherhaus stellte und eine führende Rolle unter den Stämmen spielte.

In der Königszeit gehörten u. a. die galiläischen Stämme Issachar und Sebulon zusammen mit den mittelpalästinischen Stämmen Efraim, Manasse und Benjamin zum Nordstaat, während die Stämme Juda und Simeon den Hauptbestandteil des Staates Juda bildeten. In der Erzählung von der Geburt der Stammesahnherren hingegen sind die ganz im Norden ansässigen Stämme Issachar und Sebulon u. a. mit den Südstämmen Juda und Simeon zur Gruppe der Lea-Stämme zusammengeschlossen. Wenn diese Genealogie in der Zeit nach der Staatenbildung konzipiert worden wäre, hätte es nahe gelegen, die Stämme Issachar und Sebulon, den bestehenden Verhältnissen entsprechend, den Stämmen Efraim, Benjamin und Manasse, mit denen sie in einen Staat eingegliedert waren, zuzuordnen, statt sie mit dem im Süden <53:> ansässigen Stamm Juda, der einem anderen Staatsgebilde zugehörte, zusammenzuschließen, wie das in Gen 29.30 geschieht.

Da Anordnungen und Gruppierungen in den Stämmeverzeichnissen sowie in Gen 29-30 weder den Gegebenheiten der Zeit vor der Landnahme noch den Verhältnissen der Königszeit entsprechen, müssen sich hier Sachverhalte aus der Zeit zwischen der Landnahme und der Staatenbildung niedergeschlagen haben.

Die gattungsgeschichtlich verschiedenartigen Überlieferungsstücke, in denen die Stämme Israels aufgezählt werden, sind konstant in der Zwölfzahl, sie variieren geringfügig hinsichtlich der Zusammensetzung und der Reihenfolge der Stämme. In Gen 29/30-49; Dtn 33 ist der Stamm Levi an dritter Stelle genannt. In den Listen Num 1.26 hingegen fehlt der Stamm Levi ganz, stattdessen ist die Größe, die in den erstgenannten Überlieferungsstücken als »Haus Josef« bezeichnet wird, in Num 1.26 in die beiden Stämme Efraim und Manasse unterteilt. Die verschiedenen Fassungen variieren ferner in der Anordnung der kleinen nordpalästinischen Stämme Dan, Naftali und Ascher und des ostjordanischen Stammes Gad.

Dabei ist es besonders auffällig, daß der ostjordanische Stamm Gad in Gen 49 an achter und in Gen 30 sowie in Dtn 33 an siebter Stelle steht, in den jüngeren Listen Num 1.26 jedoch ganz nach vorne rückt und hinter Ruben und Simeon an der dritten Stelle der Liste den Platz einnimmt, den in der älteren Fassung der inzwischen ausgeschiedene Stamm Levi innehatte. An dieser unterschiedlichen Stellung im Stammesverzeichnis wird die zunehmende Bedeutung des Stammes Gad im Laufe der Geschichte ablesbar.

Derartige Varianten lassen erkennen, daß die Beziehungen der Stämme untereinander wechselvoll waren und daß nicht immer die gleichen Stämme zur Größe Israel gehörten.

c) Fragt man nach Fixpunkten in der Geschichte der Stammesbeziehungen, so ist zunächst davon auszugehen, daß die sechs Stämme, die in Gen 29.30 der Stammutter Lea zugeordnet werden und als die älteren Söhne Jakobs erscheinen, aller Wahrscheinlichkeit nach vor den anderen Stämmen ins Land kamen (s. o. S. 41). Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, daß diese Stämme einen Sechserverband bildeten, bevor die Landnahme der übrigen Stämme Israels erfolgte. Verbände, die aus sechs Stämmen bestehen, sind im näheren Umkreis Israels bei den Churritern (Gen 36,20-28) und im weiteren Umkreis in jüngerer Zeit im griechisch-etruskischen Bereich belegt. Innerhalb der LeaGruppe kam den ehemals in Mittelpalästina ansässigen Stämmen Ruben, Simeon und Levi offenbar das größte Gewicht zu, da die Ahnherren dieser Stämme in Gen 29 als die ältesten Söhne Jakobs erscheinen. <54:>

Wenn es richtig ist, daß die Ereignisse, auf die die Merneptah-Stele anspielt, zur Abwanderung der Stämme Simeon und Levi aus Mittelpalästina führten (s. o. S. 41f), dann bezieht sich die Bezeichnung »Israel« auf der Merneptah-Stele auf diese beiden mittelpalästinischen Stämme. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß die Bezeichnung »Israel« nicht auf diese beiden mittelpalästinischen Stämme beschränkt war oder blieb, sondern eine größere Bedeutungsbreite hatte und vor der Einwanderung der Rahel-Stämme sich zum mindesten auf die mittel- und nordpalästinischen Lea-Stämme bezog, möglicherweise sogar zur Benennung des gesamten Sechserverbandes der Lea-Stämme diente. Hierauf weist die Entwicklung in der Folgezeit.

In der Folgezeit blieb der stämmeübergreifende Verband, der die Bezeichnung »Israel« trug, nicht auf Angehörige der Lea-Stämme beschränkt. Nach Abwanderung der Stämme Simeon und Levi aus Mittelpalästina, nach Einzug der Rahel-Stämme in dieses Gebiet und nach der Landnahme der kleineren Stämme Dan und Naftali, Gad und Ascher, die in Gen 29-30 den beiden Sklavinnen Bilha und Silpa zugeordnet werden, wurden die neu ins Land gekommenen Stämme in den bereits bestehenden stämmeübergreifenden Verband »Israel« eingegliedert. Das Deboralied (Ri 5), in dem der Sieg israelitischer Stämme über kanaanäische Stadtstaaten (etwa um 1100 v. Chr.) besungen wird (Näheres hierzu s. u. S. 79), ist der älteste Beleg dafür, daß sich die Bezeichnung Israel auf eine Stämmegemeinschaft, zu der nicht nur Angehörige der Lea-Gruppe gehören, bezieht. In diesem Lied werden insgesamt zehn Stämme ins Auge gefaßt, nämlich die Lea-Stämme Sebulon, Issachar und Ruben, die Rahel-Stämme Efraim, Machir und Benjamin, darüber hinaus die beiden Bilha-Stämme Naftali und Dan sowie der Silpa-Stamm Ascher und der ostjordanische Stamm Gilead. Nicht genannt werden die drei Lea-Stämme Simeon, Levi und Juda und der ostjordanische Silpa-Stamm Gad.

Zur Zeit des Deboraliedes ist die Teilung des »Hauses Josef« in die beiden Stämme Efraim und Machir erfolgt. Die Abwanderung eines Teiles des Hauses Josef ins Ostjordanland (Jos 17,14-18) hat bereits begonnen, ist jedoch noch nicht zum Abschluß gekommen. Die ins Ostjordanland abgewanderten Gruppen haben dort das Gebiet südlich des Jabbok, das die Bezeichnung »Gilead« trägt, besiedelt und werden im Deboralied nach diesem Siedlungsgebiet benannt. Später wanderte ein Teil des Stammes Machir ins nördliche Ostjordanland aus. Die im Westjordanland verbleibenden Teile des Stammes Machir trugen künftig den Namen Manasse, während die ins Ostjordanland abgewanderten Teile den Namen Machir beibehielten (Num 32,39-42). Da im Deboralied allein vom Stamm Gilead gesagt wird, das er »jenseits des Jordan« wohne, ist anzunehmen, daß der Stamm Ruben noch im Westjordanland (im Bereich südlich von Jericho, Jos 15,6; 18,7) ansässig ist und noch nicht wie das im siedlungsgeographischen Teil des Josuabuches vorausgesetzt wird, in den Südteil des Ostjordanlandes abgewandert war. <55:>

Die Frage, wie sich die Zehn-Zahl der Stämme im Deboralied zur Zwölf-Zahl in den Stämmeverzeichnissen verhalte, wird in der Forschung verschieden beantwortet.

Einige Forscher vertreten die Auffassung, daß der Zwölfstämmeverband älter sei als das Deboralied, wobei Noth annimmt, daß im Deboralied zehn Stämme mehr oder weniger nach Gutdünken ausgewählt worden seien, während nach Weiser im Deboralied nur die Stämme genannt sind, die an der Deboraschlacht teilnahmen (nach Ri 4,10 die Stämme Sebulon und Naftali) und darüber hinaus die Stämme, die später am Kult auf dem Tabor beteiligt waren. Andere Forscher sind der Meinung, daß z. Z. des Deboraliedes ein Zehnstämmeverband existiert habe, der als Vorläufer eines späteren Zwölfstämmeverbandes anzusehen sei (R. Smend, E. Otto). S. Herrmann schließlich stellt die These auf, daß vor der Deboraschlacht überhaupt kein Stämmeverband Israels existent war, daß vielmehr erst durch die im Deboralied genannten Ereignisse die Voraussetzungen für einen Zusammenschluß der Stämme geschaffen worden seien. Das Deboralied setze keinen Stämmeverband voraus, fordere ihn vielmehr allererst.

Einige Anzeichen sprechen dafür, daß es vor der Zeit des Deboraliedes und vor der Einwanderung der Rahel-Stämme eine übergreifende Stämmegemeinschaft, die sich aus den sechs Lea-Stämmen zusammensetzte und die den Namen »Israel« trug, gegeben hat und daß die später eingewanderten Rahel-, Silpa- und Bilha-Stämme in diesen bereits bestehenden Sechserverband eingegliedert wurden. Nur unter dieser Voraussetzung werden Anordnung und Gruppierung des Zwölfstämmesystems verständlich.

Wenn man in Abrede stellt, daß die Lea-Stämme vor den übrigen Stämmen ins Land kamen und schon vor der Landnahme der übrigen Stämme einen Sechserverband bildeten (Gunneweg, Herrmann), bleibt es völlig unerklärlich, warum in der Stämmegenealogie (Gen 29.30) die beiden nordpalästinischen Stämme Sebulon und Issachar den beiden südpalästinischen Stämmen Juda und Simeon zugeordnet werden und warum die Stämme Ruben, Simeon und Levi an der Spitze des Stammessystems stehen, obwohl ihnen schon zur Zeit des Deboraliedes keine Bedeutung mehr zukam. Wenn sich erst nach der Deboraschlacht ein übergeordneter Stämmeverband herausgebildet hätte, hätte es nahegelegen, die nordpalästinischen Stämme Dan, Sebulon, Ascher, Issachar und Naftali einander zuzuordnen. Eine Zuordnung der beiden nordpalästinischen Stämme Sebulon und Issachar zu den beiden südpalästinischen Stämme Juda und Simeon wäre unter diesen Voraussetzungen völlig unmotiviert. Wenn aber die sechs Stämme Ruben, Simeon, Levi, Juda, Issachar und Sebulon als erste ins Land kamen und schon vor der Landnahme der übrigen Stämme einen Sechserverband bildeten, wird es verständlich, daß diese sechs Stämme in der Stämmegenealogie einer gemeinsamen Stammutter zugeordnet werden und daß man diese Gruppierung in der Überlieferung beibehielt, obwohl sich nach der Landnahme der übrigen Stämme die Verhältnisse änderten und sich neue Gruppierungen bildeten. Nach Verdrängung der Stämme Simeon und Levi aus Mittelpalästina und nach der Ansiedlung der Rahel-Stämme in diesem Bereich wurden die im Norden ansässigen Stämme Sebulon und Issachar auch <56:> weiterhin zu den Lea-Stämmen gerechnet, obwohl sie von den im Süden ansässigen Lea-Stämmen Juda und Simeon getrennt und den nunmehr in Mittelpalästina ansässigen Rahel-Stämmen Efraim, Manasse und vollends den übrigen nordpalästinischen Stämmen näher benachbart waren als den im Süden ansässigen Stämmen Juda und Simeon.

Wenn die Stämme Ruben, Simeon und Levi an der Spitze der Stämmegenealogien und -verzeichnisse stehen, obwohl ihnen innerhalb des Zwölfstämmeverbandes keinerlei Bedeutung mehr zukam, so wird diese Anordnung nur verständlich, wenn diesen Stämmen in der Frühzeit vor der Landnahme der Rahel-Stämme und vor der Vertreibung von Simeon und Levi aus Mittelpalästina innerhalb des Sechserverbandes eine Vorrangstellung zukam.

Die Tatsache, daß im Deboralied der Stamm Juda nicht erwähnt wird, führte zu der These, daß dieser Stamm in vorstaatlicher Zeit ein Eigendasein führte, da er durch den südlichen Querriegel kanaanäischer Festungsstädte von den mittelpalästinischen Stämmen getrennt war. Erst in frühstaatlicher Zeit habe er Anschlug an die Stämmegemeinschaft Israels gefunden (A. Zobel, S. Herrmann). Da jedoch der Stamm Juda schon vor der Landnahme der Rahel-Stämme zum Sechserverband der Lea-Stämme gehörte und die übrigen Stämme in diesen bereits bestehenden Verband eingegliedert wurden, ist es sehr unwahrscheinlich, daß nach Eingliederung der übrigen Stämme in diesen bereits bestehenden Verband die Kontakte zum Stamm Juda völlig abbrachen. Für eine Verbindung der mittelpalästinischen zu den südpalästinischen Stämmen spricht auch das Zustandekommen und der Bestand der altisraelitischen Überlieferungen (s. u. S. 69). Einige Anzeichen sprechen freilich dafür, daß die Verbindung der mittelpalästinischen zu den nordpalästinischen Stämmen zeitweilig intensiver war als die zu den Stämmen Südpalästinas.

Erwägungen zu Stämmeverzeichnissen und Stämmegenealogien sowie zum Deboralied ergaben, daß es in vorstaatlicher Zeit eine stämmeübergreifende Gemeinschaft, die die Bezeichnung Israel trug und die aus Angehörigen der Lea- und der Rahel-Stämme zusammengesetzt war, gab. Um Näheres über die Eigenart dieses Stämmeverbandes und über die konkrete Realisierung der Stämmegemeinschaft sagen zu können, wird es notwendig sein, zunächst einmal der Frage nach Religion und Kultus der Stämme Israels in der Frühzeit nachzugehen. Erste Anhaltspunkte hierfür liefert der Name »Israel«.

 

2. Religion und Kultus, Heiligtümer und Feste im Alten Israel

a) Das charakteristische Wesensmerkmal des Stämmeverbandes, der Religion und Kultus, Heiligtümer und Feste im Alten Israel, der <57:> die Bezeichnung »Israel« trug, muß die gemeinsame Verehrung einer Gottheit gewesen sein. Hierauf weist schon der Name »Israel«, der sich aus einer Verbalform im Imperfekt und aus dem Namen einer kanaanäischen Gottheit, nämlich des Gottes EI, des obersten Gottes des kanaanäischen Pantheons, zusammensetzt und wahrscheinlich »EI streitet« bedeutet. Die Tatsache, daß der Name Israel den Eigennamen des Gottes EI enthält, führt zu dem Schluß, daß in einem Frühstadium der Geschichte Israels nicht Jahwe, sondern EI der Gott dieses Stämmeverbandes war und daß die Stämme durch gemeinsame Verehrung dieses Gottes zusammengehalten wurden. Hierauf weist auch die charakteristische Wendung »EI, der Gott Israels« (Gen 33,20). Hierfür spricht auch die Tatsache, daß israelitische Stämme nach der Landnahme kanaanäische Kultstätten, an denen EI verehrt wurde und die den Namen dieses Gottes trugen (Bet-EI, Penu-EI), übernahmen. Der Gott der Väter, den diese Gruppen vor der Landnahme verehrten, wurde mit EI, dem Gott dieser Heiligtümer, identifiziert, und die Heiligtumserzählungen dieser Kultstätten auf den Gott der Väter übertragen (Bet-EI: Gen 2 8; Penu-EI: Gen 3 2; vgl. hierzu auch die Gottesbezeichnung »EI, der Gott deines Vaters«, Gen 46,3, in der die Identifikation von EI mit einer Vätergottheit vollzogen ist). Vielleicht muß man auch mit der Möglichkeit rechnen, daß zeitweilig die EI-Gottheiten neben den Vätergottheiten verehrt wurden und daß erst in einem zweiten Stadium die Identifikation der EI-Gottheiten mit den Vätergottheiten erfolgte.

b) Der Bezeichnung »EI, der Gott Israels,« steht die Gottesprädikation »Jahwe, der Gott Israels,« (Ri 5,3.5), der die Bezeichnung Israels als »Volk Jahwes« (Ri 5,11.13) entspricht, gegenüber. Während der Name »Israel« und die Gottesbezeichnung »EI, der Gott Israels,« Anzeichen dafür bieten, daß es eine Zeit gab, in der EI der Gott des israelitischen Stämmeverbandes war, besagen die Wortverbindungen »Jahwe, der Gott Israels,« und »Israel, das Volk Jahwes,« die sich nebeneinander erstmals im Deboralied finden, daß die Stämme Israels durch die gemeinsame Verehrung Jahwes zusammengeschlossen wurden und daß die Jahweverehrung das charakteristische Wesensmerkmal dieses Stämmeverbandes war. Die Erzählung vom »Landtag zu Sichem« (Jos 24) erzählt, daß der Efraimit Josua, der den ältesten bekannten jahwehaltigen Namen trägt, die Stämme Israels im Heiligtum zu Sichem zur Absage fremder Götter und zu alleiniger Jahweverehrung verpflichtet habe. Das läßt darauf schließen, daß die Rahel-Stämme bei der Durchsetzung des Jahweglaubens in Israel eine maßgebliche Rolle spielten. Wenn es richtig ist, daß Angehörige der Rahel- <58:> Stämme die Träger des Auszugsgeschehens waren, dann kann man voraussetzen, daß die Rahel-Stämme schon vor der Landnahme Jahweverehrer waren und bereits als Jahweverehrer ins Land kamen; denn der Auszug aus Ägypten und die Errettung am Meer waren Ereignisse, die als ein Heilshandeln Jahwes erfahren und bezeugt wurden. Als die Rahel-Stämme ins Land kamen, hatten Teile der LeaStämme, Simeon und Levi, eine vernichtende Niederlage erlitten und waren aus ihren Wohnsitzen in Mittelpalästina verdrängt worden (s. o. S. 41f). Diese Niederlage ist entweder auf einen ägyptischen Streifzug, von dem die Merenptha-Stele Kunde gibt, oder auf eine negativ ausgegangene Auseinandersetzung mit den Kanaanäern zurückzuführen. Es ist verständlich, daß in dieser Situation die Botschaft von Jahwe, der aus der Knechtschaft der Ägypter befreite und der eine Gruppe von Halbnomaden vor den Nachstellungen einer ägyptischen Streitwagenmacht errettete, Widerhall bei den Lea-Stämmen fand. Es war zu hoffen, daß der Gott, der eine ägyptische Streitwagenschar besiegte, auch gegen die übermächtigen Streitwagenmächte kanaanäischer Stadtstaaten Hilfe zu bieten vermochte. Dabei ist als wahrscheinlich anzunehmen, daß den Lea-Stämmen der Gott Jahwe schon vor der Verbindung mit den Rahel-Stämmen nicht unbekannt war und daß sie in der Zeit vor dem Seßhaftwerden mit Jahwe, dem Gott, der vom Sinai herkommt, in Berührung gekommen waren, vielleicht sogar an Wallfahrten zum Sinai teilgenommen hatten. Möglicherweise verehrten sie in der Zeit vor dem Seßhaftwerden neben dem Gott der Väter den Gott Jahwe und nach dem Seßhaftwerden neben EI, der dem Verband Israel den Namen gab, auch weiterhin Jahwe und den Gott der Väter. Unter dieser Voraussetzung wäre es um so verständlicher, daß es nach der Landnahme der Rahel-Stämme zu einer Verbindung zwischen Lea- und Rahelstämmen kam. Was diese Stämme verband, unterschied sie zugleich von den Kanaanäern. Beide Gruppen waren, im Unterschied zu den Kanaanäern, durch halbnomadische Vergangenheit und durch Zugehörigkeit zur aramäischen Wanderbewegung verbunden. Darüber hinaus war ihnen, im Unterschied zu den übrigen aramäischen Völkern und zu den Kanaanäern, der Gott Jahwe bekannt. Nach dem Zusammenschluß der Rahel- und LeaStämme ging der Name Israel, der zunächst nur dem Verband der Lea-Stämme eignete, auf den Gesamtverband über. EI, der Gott des Sechserverbandes, wurde mit Jahwe, dem Gott vom Sinai, der die Angehörigen der Rahel-Gruppe aus Ägypten herausgeführt hatte, identifiziert. Israel, das nunmehr aus Stämmen der Lea- und aus Stämmen der Rahel-Gruppe bestand, wurde zum »Volk Jahwes«, Jahwe wurde zum »Gott Israels«. Dieser Stand der Dinge ist im Deboralied bereits vorausgesetzt.

c) Wenn die Stämme Israels unter der Bezeichnung »Volk« zusam- <59:> mengefaßt werden, dann ist hier unter Volk sicher kein Staatsgebilde unter einheitlicher Führungsspitze zu verstehen. Die Näherbezeichnung »Volk Jahwes« besagt vielmehr, daß das wesentliche Merkmal dieser Stämmegemeinschaft die gemeinsame Verehrung des Gottes Jahwe und die gemeinsame Bindung an diese Gottheit ist. Für diese Gemeinschaft konnte der Name Israel beibehalten werden, da EI und Jahwe miteinander identifiziert worden waren. Durch den gemeinsamen Jahweglauben erhielt der Stämmeverband Israel sein entscheidendes Gepräge.

d) Die Etymologie des Namens Jahwe ist nicht mehr mit Sicherheit zu klären. Israel hat den Namen Jahwe von dem hebräischen Verbum haja (aramäisch: hawa), sein, sich erweisen, gegenwärtig sein, abgeleitet und von daher dem Namen die Interpretation: »Ich, der Gegenwärtige, bin gegenwärtig (oder: werde gegenwärtig sein)« (Ex 3,14) gegeben. Das besagt, daß Jahwe in seiner Namenskundgabe Israel jetzt und für die Zukunft seine hilfreiche Gegenwart zugesagt hat. Die mit der Namenskundgebung verbundene gnädige Zuwendung Jahwes kommt in einer anderen Deutung des Jahwenamens, die Ex 34,19 zugrunde liegt, zum Ausdruck: »Ich, der ich mich erbarme, werde mich erbarmen.«

e) Unverwechselbare Wesensmerkmale des Jahweglaubens in Israel sind die Ausschließlichkeit und Bildlosigkeit der Gottesverehrung sowie die Geschichtsbezogenheit und die Bezogenheit auf eine Gruppe. Die beiden Grundgebote des Jahweglaubens: »Du sollst keine anderen Götter haben neben mir!« (Ex 20,3) und »Du sollst dir kein Abbild machen!« (Ex 20,4) sind ohne jegliche Parallele in der gesamten Religionsgeschichte des Alten Orients. Während in der Umwelt Israels die Verehrung mehrerer Götter als unabdingbar galt, da jede Gottheit nur für einen Teilbereich der Welt zuständig war, fordert Jahwe ungeteilte Verehrung, weil er sich Israel ganz zugewandt hat. In der Totalität seiner Zuwendung ist die Unabdingbarkeit seines Anspruches begründet. Das Ausschließlichkeitsgebot schließt im Grunde den Glauben an die Universalität Jahwes ein; denn eine ausschließliche Verehrung Jahwes war nur dann möglich, wenn Jahwe für alle Lebensbereiche zuständig war und wenn Jahwe allein Israel das zu <60:> geben vermochte, was andere Völker von mehreren Göttern erhofften. Während in den Religionen der Umwelt Israels die Gegenwart der Gottheit im Kultbild manifest wurde, war in Israel die Anfertigung von Götterbildern verboten. Möglicherweise hat die Bildlosigkeit der Gottesverehrung ihren Ursprung bereits in der Nomadenzeit in der Verehrung der Vätergottheiten. Durch die Offenbarung seines Namens hat Jahwe Israel seine gnädige und hilfreiche Gegenwart zugesagt, durch das Bilderverbot und das Verbot des Namensmißbrauches (Ex 20,7) entzieht sich Jahwe der Verfügbarkeit, der Manipulierbarkeit und dem Zugriff des Menschen.

f) Ein charakteristisches Wesensmerkmal Jahwes ist seine Geschichtsmächtigkeit. Die Geschichtsbezogenheit des Jahweglaubens findet schon darin Ausdruck, daß weite Teile der Überlieferung Israels das Wirken Jahwes in der Geschichte zum Inhalt haben. Die ältesten poetischen Überlieferungen Israels, das sogenannte Mirjamlied (Ex 15,20) und das Deboralied (Ri 5), sowie die erzählenden Überlieferungen, die Grundlage für die Pentateuchquellen wurden, nämlich die Erzväter-, die Auszugs- und die Landnahmeüberlieferungen, und schließlich die Erzählungen von den charismatischen Führern der vorstaatlichen Zeit, die sogenannten Richter-Erzählungen, geben Kunde von Jahwes hilfreichem Eingreifen für Israel in geschichtlichem Bereich.

g) In vorstaatlicher Zeit erfolgte eine erste Ausformung und Verknüpfung von Überlieferungen, die die Grundlage für den Jahweglauben und das Daseinsverständnis Israels bildeten. Im Laufe des Überlieferungsprozesses wurden Ereignisse, die ursprünglich einzelnen Gruppen des nachmaligen Israel widerfuhren, auf die Gesamtheit Israels übertragen. Die verschiedenen Traditionsblöcke, Erzväter-, Auszugs-, Sinai- und Landnahmeüberlieferungen, standen zunächst unverbunden nebeneinander und wurden getrennt voneinander, wahrscheinlich im Rahmen verschiedener kultischer Begehungen, tradiert und im Verlauf des Überlieferungsprozesses in verschiedenen Stadien miteinander verbunden. Als erste wurden wohl die Auszugs- und die Landnahmeüberlieferungen verknüpft. Dieses Überlieferungsstadium ist in dem Bekenntnis von Dtn 6,21-23 erhalten. Sodann erfolgte der Vorbau der Erzväterüberlieferungen. Dieser Stand der Dinge ist in Dtn 26,5-10; Jos 24,2-13; Ps 105 festgehalten. Schließlich wurde <61:> die Sinaiüberlieferung zwischen Auszugs- und Landnahmeüberlieferung eingebaut.

Diese Verknüpfung der Überlieferungen hatte weitreichende theologische Konsequenzen. Durch die Verbindung von Auszugs- und Landnahmetraditionen wurde die Landnahme das Ziel des Auszugs. Durch die Verbindung der Väterüberlieferungen mit den Auszugs- und Landnahmeüberlieferungen wurde der Gott der Väter zum Gott des Auszugs und der Landnahme und wurden das Auszugsgeschehen und die Landgabe unter den großen Spannungsbogen von Verheißung und Erfüllung gestellt. Der Auszug aus Ägypten und die Landnahme wurden zur Erfüllung von Verheißungen, die den Vätern gegeben worden waren. Der Einbau der Sinaitradition in die Auszugs- und Landnahmeüberlieferung hatte zur Folge, daß kultische Begehungen am Sinai zu einem »einmaligen Ereignis«, zu einem Geschehen auf dem Wege vom Auszug zur Landnahme wurden. Jahwe, der Gott vom Sinai, erhielt durch das Auszugsgeschehen geschichtliche Dimensionen. Durch die Verbindung mit den Väterüberlieferungen trat an die Stelle lokaler Bindung die Bindung an eine Gruppe von Menschen. Jahwe, der Gott vom Sinai, wurde zum Gott Israels.

h) Erst im Stadium der schriftlichen Überlieferung wurden Rechtssammlungen größeren oder kleineren Umfangs sekundär in die Sinaierzählungen der Quellenschriften eingebaut, das »Bundesbuch« (Ex 20,22-23,19) und der »kultische Dekalog« (Ex 34,14-26) in den Jahwisten und der »ethische Dekalog« (Ex 20,1-17) in den Elohisten. Durch den Einbau in die Sinaitradition wird die Proklamation von Gesetzen eingebettet in die Heilstat Jahwes beim Auszug und bei der Landnahme. Das ist von Bedeutung für das Gesetzesverständnis im Alten Israel. Nicht das Halten von Vorschriften ist die Voraussetzung für die Zuwendung Jahwes, sondern die im Auszugsgeschehen vorangegangene Zuwendung Jahwes ist die Voraussetzung für die Gebote. Die Gesetze sollen kein Gottesverhältnis schaffen, sie sollen vielmehr ein bereits bestehendes Gottesverhältnis schützen.

Im Bundesbuch (Ex 20,22-23,19), der ältesten Rechtssammlung im Alten Testament, sind verschiedenartige Rechtsüberlieferungen, deren Ursprung in vorstaatliche Zeit Israels zurückgeht, zusammengestellt. Ein Teil der hier gesammelten Rechtssprüche ist im kasuistischen, ein Teil im apodiktischen Stil abgefaßt. Bei kasuistisch formulierten Rechtssätzen, die Grundlage der Rechtsprechung waren, ist in einem <62:> mit »wenn ... « eingeleiteten Vordersatz ein Rechtsfall genannt und in einem mit »so ... « oder »dann . . . « eingeleiteten Nachsatz die Rechtsfolge ausgesprochen, z. B.: »Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für das eine Rind und vier Schafe für das eine Schaf erstatten« (Ex 22,1). Das kasuistische Recht weist formal und inhaltlich zahlreiche Parallelen zu anderen altorientalischen Rechtssammlungen, z. B. zum bekannten Codex Hammurabbi, auf und wurde von den Stämmen Israels offenbar von den Kanaanäern entlehnt. Freilich fand in Israel an einigen Stellen eine charakteristische Umprägung des kasuistischen Rechts statt. Während zum Beispiel im außerisraelitischen Bereich für die durch das Feudalsystem bedingten verschiedenen Stände ein jeweils verschiedenes Recht geltend war, bestand in Israel Rechtsgleichheit für alle Glieder des Stämmeverbandes.

Das »apodiktische Recht« ist in der Form gebieterischer Verfügung in meist kurzen Verbotssätzen, sogenannten Prohibitiven, formuliert und in Reihen von gleichgebauten, zumeist kurzen Sätzen zusammengestellt, z. B.:

»Du sollst nicht töten! Du sollst nicht ehebrechen! Du sollst nicht stehlen!« (Ex 20,13-15).

Im Dekalog, den »Zehn Geboten« (Ex 20,1-11; Dtn 5,6-21), der als Ganzer wohl erst aus der späten vorexilischen Zeit stammt, sind Teile von älteren Reihen verschiedenartig konstruierter apodiktischer Rechtssätze zusammengestellt. Im apodiktischen Recht werden Vergehen abgewehrt, die mit dem Gemeinschaftsverhältnis Jahwes zu Israel unvereinbar sind, z. B. Fremdgötterverehrung, Bilderdienst, Mißbrauch des Jahwenamens, Sabbatbruch, Mord, Verfluchung der Eltern, Rechtsbruch, Ehebruch, Menschenraub, Meineid. Diese Verbote stecken den Raum ab, innerhalb dessen Leben mit Jahwe möglich ist. Sie markieren die Grenze, jenseits deren Israel in den Bereich des Fluches und des Todes gerät. Manche Anzeichen sprechen dafür, daß apodiktische Rechtsreihen im Heiligtum feierlich verkündigt wurden (Ps 50,4-7; 81,9-11).

Der Einbau von Gesetzen in die Sinaiüberlieferung wird am ehesten verständlich unter der Annahme, daß in kultischen Begehungen, die das Sinaigeschehen vergegenwärtigten, Rechtsverkündigungen erfolgten.

Die Fluchsprüche von Dtn 27,15ff (ursprünglich zehn Sprüche, später auf zwölf erweitert, daher »Dodekalog«, »Zwölfergebot«, genannt) lassen auf eine liturgische Fluchzeremonie schließen, durch die bestimmte schwerwiegende Vergehen, die das Gemeinschaftsleben gefährden, unter Fluch gestellt werden, z. B.: »Verflucht ist, wer seinen Vater und seine Mutter verunehrt. Und alles Volk soll sprechen: <63:>

»Amen«. War eins der grundlegenden Gebote übertreten, so stand die gesamte Gemeinschaft unter dem Fluch und mußte den Täter durch Steinigung aus seiner Mitte stoßen. Darum werden in einer weiteren Reihe Vergehen, die im Dekalog abgewehrt und im Dodekalog mit Fluch belegt werden, unter Strafe gestellt (Ex 21,12.15-17; 22,18. Beispiel: »Wer seinen Vater oder seine Mutter verwünscht, soll zu Tode gebracht werden«).

Die Grundauffassung, daß eine schwerwiegende Freveltat die gesamte Gemeinschaft des Stämmeverbandes gefährdet und darum von der Gesamtheit geahndet werden muß, steht hinter der Erzählung von der Schandtat zu Gibea, Ri 19f, in der berichtet wird, wie die Frau eines Leviten, der sich auf Reisen befand, in der benjaminitischen Stadt Gibea von den Einwohnern der Stadt zu Tode geschändet wurde. Durch diese »Schandtat« ist ganz Israel gefährdet. Darum muß die nach Mizpa einberufene Stämmeversammlung den Tod der Täter fordern, »um das Böse aus Israel hinwegzuschaffen« (20,13). Als die Einwohner von Gibea die Herausgabe der Täter verweigerten und sich der Stamm Benjamin wiederum schützend vor die Stadt stellte und sich dadurch mitschuldig machte, erfolgte eine Strafexpedition aller Stämme gegen Benjamin, um auf diese Weise die Untat zu ahnden.

Man hat vermutet, daß hinter dieser Erzählung ursprünglich ein Konflikt zwischen den Stämmen Efraim und Benjamin stand, der in der Erzählung personifiziert wurde, und daß die Gesamtheit der zwölf Stämme (19,29; 20,2) erst sekundär in die Erzählung einbezogen wurde. Auch unter dieser Voraussetzung bleibt bestehen, daß sich in der Endgestalt der Erzählung die in Israel herrschende Vorstellung niederschlägt, daß eine schwere Freveltat eines Einzelnen die Gesamtheit, der er zugehört, gefährdet, und daß die Gemeinschaft zur Ahndung des Frevels aufgerufen ist, zunächst die Stadt, sodann der Stamm und schließlich die den Stamm übergreifende Gemeinschaft. Auch hinter der Erzählung von der Verletzung des Banngebotes durch Achan (Jos 7) steht die Vorstellung, daß die Gemeinschaft durch eine Freveltat eines einzelnen gefährdet ist und daß diese Gefährdung erst durch die Hinrichtung des FrevIers abgewendet wird.

i) Für das kultische Leben der Stämme und für die Tradierung von Überlieferungen waren die Heiligtümer von besonderer Bedeutung. In der Frühzeit Israels hat es offenbar eine Vielzahl von lokalen Kultstätten gegeben. Einigen Heiligtümern kam wegen der dort geübten Kultbräuche und wegen der Überlieferungen, die mit ihnen verbunden waren und die an ihnen tradiert wurden, überregionale Bedeutung zu. Die mittelpalästinischen Heiligtümer von Sichem und Bet-EI sowie <64:> die ostjordanischen Kultstätten von Penuel und Mahanajim standen in Verbindung mit der Jakobtradition, das Baumheiligtum von Mamre bei Hebron war Haftpunkt der Abrahamstradition, das Brunnenheiligtum von Beerscheba Haftpunkt der Isaaktradition. Mit dem Heiligtum von Gilgal verbanden sich Landnahmeüberlieferungen. Hier wurde offenbar der Durchzug durch den Jordan und im Zusammenhang damit der Auszug aus Ägypten kultisch vergegenwärtigt. Das Deboralied läßt darauf schließen, daß die Stämme, die in diesem Lied genannt sind, auf dem Tabor zu regelmäßiger Kultfeier zusammenkamen, um jenen ersten Sieg über die kanaanäischen Streitwagenkräfte zu feiern und zu gegenwärtigen.

Die Ausstattung der Heiligtümer war sehr einfach. In jedem Fall wird ein Altar dazugehört haben. Nur für Schilo ist ein festes Gebäude bezeugt (1Sam 3,3.21; Jer 7,12). Bei den anderen Heiligtümern wird man anzunehmen haben, daß der Kult unter freiem Himmel, zumeist auf einer Anhöhe stattfand, daher die im Alten Testament häufig begegnende Bezeichnung »Höhenheiligtum« (1Sam 9,12ff; 10,13; 1Kön 3,4 u. ö.). Beerscheba war ein Brunnenheiligtum, Mamre und Sichem waren Terebinthenheiligtümer. In Bet-EI befand sich eine Massebe, d. h. eine Steinstele, die in kanaanäischer Zeit ursprünglich als Repräsentant einer Gottheit, später als Sitz der Gottheit galt, in Israel als Denkzeichen für Jahwes Taten interpretiert wurde. Die Salbung dieses Steines gehörte offenbar zu den Kultbräuchen von Bet-EI (Gen 28,18.22). Unter der Terebinthe von Sichem wurde der Kultbrauch der Vergrabung von Götterbildern und Kultgeräten geübt. Im kanaanäischen Bereich beinhaltete dieser Ritus entweder eine feierliche, rituelle Vergrabung von alt gewordenen Kultgegenständen oder eine Deponierung und Absicherung von Weihgaben durch Vergrabung. In Israel wurde dieser Brauch als Abtun fremder Götter, als eine Art Abrenunationsritus, verstanden (Gen 35,2.4)

j) Der Tempel von Schilo war der Standort der Lade, die von einer erblichen Priesterschaft, den Eliden, betreut wurde und deren Ursprung wohl im Kulturland zu suchen ist. Die Lade war ein mit Tragestangen versehener Kasten und ist wohl als tragbarer Untersatz eines unsichtbaren Gottesthrones zu verstehen. In Israel wirkte sich das Bilderverbot dahingehend aus, daß selbst der Gottesthron, der allzu leicht als Repräsentanz der Gottheit verstanden werden konnte, nicht abgebildet wurde. Psalm 132 und Psalm 24 lassen darauf schließen, daß die Lade als Prozessionsheiligtum Verwendung fand. Erst <65:> sekundär wurde in Israel mit der Lade die Gottesbezeichnung »Jahwe Zebaot« (1Sam 4,4; 2Sam 6,2) und damit der Gott »der Heerscharen«, der im Krieg für sein Volk eintritt (Ps 24,8-10), verbunden. Die in einem noch jüngeren Stadium auf die Lade übertragene Bezeichnung »Jahwe, der Cherubenthroner,« läßt erkennen, daß man sich den unsichtbar auf der Lade befindlichen Thron als einen Cherubenthron, dessen Sitzfläche von geflügelten Mischwesen mit Tierkörpern und Menschenantlitz getragen wurde, vorstellte.

Die alttestamentliche Tradition bringt die Lade, abgesehen von Schilo, auch noch mit den Heiligtümern von Sichem (Jos 8,30), Bet-EI (Ri 20,27f) sowie Gilgal und Jericho (Jos 3ff) in Verbindung. Es ist umstritten, ob dieser Tatbestand darauf schließen läßt, daß die Lade im Laufe der Geschichte ihren Standort wechselte (M. Noth) oder ob man auf einen Kultgebrauch der Ladewanderung, wobei die Lade in regelmäßigem Turnus von Kultort zu Kultort wanderte, zu schließen habe (J. Dus), oder ob es je verschiedene Laden an je verschiedenen Kultorten gab (K. Koch, E. Otto), oder ob die Lade historisch überhaupt nur mit Schilo in Verbindung stand und die Verbindung der Lade mit anderen Kultorten erst sekundär im Laufe des Überlieferungsprozesses erfolgte (W. H. Schmidt).

In jedem Fall ist es auffällig, daß sich Ladeüberlieferungen aus vorstaatlicher Zeit ausschließlich in Verbindung mit Kultorten im Bereich der Rahel-Stämme finden. Das läßt darauf schließen, daß die Lade ursprünglich ein Heiligtum der Rahel-Stämme war. Erst gegen Ende der vorstaatlichen Zeit, als es in den Philisterkriegen zu gemeinsamen Aktionen israelitischer Stämme kam, gewann die Lade, die mit Jahwe Zebaot, dem Gott, der im Krieg für sein Volk eintritt, verbunden worden war, überregionale, vielleicht sogar gesamtisraelitische Bedeutung.

k) Im Alten Israel war das Recht zum Vollzug kultischer Handlungen keineswegs dem Priester vorbehalten. Die Richter-Erzählungen setzen voraus, daß der Vollzug des Opfers nicht an das Heiligtum gebunden war und jedem freien Mann, vor allem dem Familienvater, zustand (Ri 6,19; 13,19ff; 1Sam 2,13; 9,13). Aufgabe des Priesters war es, das Opfer zu segnen und die Entscheidung über die Gültigkeit des Opfers, über rein und unrein, zu fällen (Lev 1ff; 13,8-28; 19,7). Priester waren auch Hüter von Sakral- und Rechtstraditionen und hatten darum auch Weisung und Belehrung in Fragen des kultischen, <66:> ethischen und juristischen Bereiches zu erteilen (Hos 4,1f). Bei unlösbaren Rechtsfällen führten sie ein Gottesurteil herbei (Dtn 17,8-13) oder wachten über den Vollzug der Zeremonien beim Reinigungseid (Num 5,12ff). Dem Hilfesuchenden, der am Heiligtum im Klagelied seine Not vor Jahwe ausbreitete und Jahwe um Hilfe anrief, gab der Priester die Erhörungszusage (1Sam 1,17). Aus 1Sam 2-4 ergibt sich, daß der Dienst am Heiligtum von Schilo von einer erblichen Priesterschaft verwaltet wurde.

l) Die Heiligtümer waren vor allem Ziel der drei großen Wallfahrtsfeste. Der Festkalender (Ex 23,14--17, vgl. die jüngeren Fassungen in Dtn 16 und Lev 23) bestimmt, daß jeder männliche Israelit dreimal im Jahr »das Angesicht Jahwes sehen«, d. h. den Kultort aufsuchen solle. Regelmäßige Wallfahrten zum Heiligtum sind in 1Sam 1,3ff (s. a. Ri 21,19) vorausgesetzt. Die drei Wallfahrtsfeste sind kanaanäischen Ursprungs und waren ursprünglich Ackerbaufeste, die auch bei den Kanaanäern gefeiert wurden. So setzt Ri 9,27 ein Lesefest bei den Kanaanäern voraus. Zum Beginn der Gerstenernte im Frühjahr wurde das Massotfest (»Fest der ungesäuerten Brote«), in dessen Verlauf man ungesäuertes Brot aß, gefeiert. Beim »Fest der Schnitternte«, zum Ende der Getreideernte, brachte man die Erstlinge der Feldfrüchte dar. Höhepunkt und Abschluß des Jahres bildete das im Herbst am Ende der Oliven-, Feigen- und Weinernte gefeierte »Lesefest«.

Während in den alten Festkalendern Zeitangaben nur allgemein gehalten sind, werden die Festzeiten in den jüngeren, wohl erst nachexilischen Bestimmungen von Lev 23 und Num 28f genau festgelegt.

Während diese Feste bei den Kanaanäern reine Erntefeste waren, ist in Israel im Laufe der Kultgeschichte eine zunehmende »Historisierung« der Feste festzustellen. Im Zusammenhang mit den Festen feierte man nicht nur die wichtigsten Ereignisse aus dem Ernteleben, man vergegenwärtigte in ihnen darüber hinaus die großen heilsgeschichtlichen Ereignisse des Auszuges aus Ägypten und der Landnahme. Schon in einem Zusatz zum alten Kultkalender wird der Termin des Massotfestes damit begründet, daß Israel im Monat Abib aus Ägypten ausgezogen sei (Ex 23,15). Das Deuteronomium begründet das Massotessen damit, daß die Israeliten »in Eile« aus Ägypten ausgezogen seien (Dtn -16,3) und darum keine Zeit zum Säuern des Brotteiges hatten. Bei der Abgabe der Erstlingsfrüchte zum Schnittfest ist nach Dtn 26,5-9 ein Bekenntnis zu sprechen, das die Heilstaten Jahwes beim Auszug und bei der Landnahme zum Inhalt hat. Dadurch soll <67:> zum Ausdruck gebracht werden, daß Jahwe, der das Land gegeben hat, auch der Geber der guten Gaben des Kulturlandes ist. Das Lesefest wird im deuteronomischen Festkalender als »Hüttenfest« bezeichnet (Dtn 16,13.16), und in Lev 23,42f wird die Bestimmung, an diesem Fest sieben Tage in Hütten zu wohnen, damit begründet, daß die Israeliten beim Auszug in Ägypten in Laubhütten wohnten.

Während die drei genannten Wallfahrtsfeste im Heiligtum gefeiert wurden und ihren Ursprung im Kulturland hatten, geht der in Israel geübte Pascharitus in nomadische Zeit zurück (s. o. S. 23) und wurde nach der Landnahme innerhalb der Sippen in den Häusern begangen. Dabei wurde ein Lamm geschlachtet, das Blut des Tieres an Oberschwelle und Pfosten der Tür gestrichen und das Fleisch von den Kultteilnehmern verzehrt. Schon früh wurde auch dieses Ritual in Israel mit dem Auszugsgeschehen in Verbindung gebracht und als Schutzmaßnahme vor dem »Würgeengel«, der umging, um die Erstgeburt Ägyptens zu schlagen, gedeutet (Ex 12). Indem man Riten vollzog, die das Auszugsgeschehen vergegenwärtigten (Ex 12,13), stellte man sich in dieses Geschehen hinein. Im Rahmen der deuteronomischen Kultzentralisation wurde in der Zeit des Königs Joschija das Pascha mit dem Massotfest, dessen Termin mit dem des Pascha zusammenfiel, verbunden und zu einem am Zentralheiligtum gefeierten Wallfahrtsfest umgestaltet (Dtn 16,1-8).

 

3. Der altisraelitische Stämmeverband

Im Anschluß an die vorangehenden Abschnitte ist noch einmal die Frage nach der Möglichkeit, dem Wesen und der Eigenart einer übergreifenden Gemeinschaft israelitischer Stämme in vorstaatlicher Zeit zu stellen. Erwägt man zunächst noch einmal die Möglichkeit von Beziehungen zwischen israelitischer Stämmegemeinschaft und altgriechisch-altitalischen Amphiktyonien, so ist davon auszugehen, daß die räumliche Entfernung und der Zeitabstand zwischen altisraelitischem Stämmeverband und den Amphiktyonien im altgriechisch-italischen Bereich beträchtlich sind. Darum sind unmittelbare Kontinuität oder gar direkte Abhängigkeit der einen Größe von der anderen sicher auszuschließen. Dennoch ist es nicht von vornherein völlig abwegig, trotz zeitlicher und räumlicher Distanz indirekte Verbindungslinien für möglich zu halten. Im Alten Testament sind Zwölferverbände im pa- <68:> lästinensisch-syrischen Raum (Gen 22,20-24; 36,10-14) und ein Sechserverband bei den Churritem (Gen 36,20-30) belegt. In hetitischen Texten aus dem 14./13. Jh. v. Chr. werden zwölf Stämme bei den Kaschkäern im nördlichen Zentralkleinasien erwähnt. Da es nachweislich Beziehungen der Churriter sowohl nach Palästina und Syrien als auch nach Kleinasien gegeben hat, da im religiösen und kulturellen Bereich Einflüsse vom Vorderen Orient über Zentralkleinasien und Westkleinasien nach Griechenland erweisbar sind, muß man es nicht für völlig unmöglich halten, daß die Institution eines Zwölf-, bzw. Sechsstämmeverbandes aus dem Vorderen Orient über die Churriter, über Mittel- und Westkleinasien nach Griechenland und Italien gelangte. Dabei wird man angesichts des langen und weiten Überlieferungsweges mit mannigfaltigen Wandlungen zu rechnen haben, so daß bei einem evtl. Rückschluß von der griechischen Amphiktyonie auf den altisraelitischen Stämmeverband von vornherein Vorsicht und Zurückhaltung geboten sind.

Bei einem Vergleich zwischen israelitischer Stämmegemeinschaft und amphiktyonischen Bünden im altgriechisch-etruskischen Bereich sind auf der einen Seite Gemeinsamkeiten, auf der anderen Seite Unterschiede zwischen beiden Größen zu verzeichnen. Als gemeinsame Elemente sind die auffällige Zwölf- bzw. Sechszahl der beteiligten Stämme, der sakrale, unpolitische Charakter des Zusammenschlusses, die gemeinsame Bindung an eine Gottheit als konstitutives Element der Stämmegemeinschaft sowie Kultgemeinschaft an Heiligtümern zu nennen. Während jedoch die Stämme griechischer Amphiktyonien in regelmäßigem Turnus an einem gemeinsamen Zentralheiligtum zu gemeinsamen Festen des Gesamtverbandes zusammenkamen, ist es nicht mit Sicherheit nachweisbar, daß es in Israel in vorstaatlicher Zeit einen Zentralkultort mit einem allen Stämmen gemeinsamen Zentralheiligtum, an dem alle Stämme zu gemeinsamen Festen zusammenkamen, gab. Noths These, daß die Kultstätten von Sichem, Gilgal und Schilo nacheinander als zentraler Kultort der Amphiktyonie fungierten, gründete auf der Überlieferung, daß diese Orte zeitweilig Standort der Lade waren, und ging von der Voraussetzung aus, daß mit der Lade das Zentralheiligtum des Stämmeverbandes gegeben war. Es kann jedoch nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, daß die Lade das Zentralheiligtum des Zwölfstämmeverbandes war. Die Annahme liegt vielmehr näher, daß die Lade ursprünglich lediglich bei den mittelpalästinischen Rahel-Stämmen beheimatet war. Darum kann auch die Existenz eines zentralen, allen Stämmen gemeinsamen Kultortes nicht mit Sicherheit angenommen werden. Der alte Festkalender in Ex 20,14-17 läßt nichts davon erkennen, daß alle Stämme bei den Wallfahrtsfesten an einem zentralen Kultort zusammenka- <69:> men. Die Forderung, daß jeder männliche Israelit »dreimal im Jahr das Angesicht Jahwes sehen« solle, läßt eher an Wallfahrten zu Lokalheiligtümern denken. Erst im deuteronomischen Festkalender (Dtn 16) wird die Zentralisation aller Feste an nur einem Heiligtum gefordert (Dtn 16,16-17).

Da manche Gemeinsamkeit zwischen altisraelitischer Stämmegemeinschaft und altgriechisch-etruskischen Amphiktyonien bestehen, bietet die Amphiktyonie nach wie vor, wenn auch in gewissen Grenzen, eine brauchbare Analogie zum Verständnis der altisraelitischen Stämmegemeinschaft. Auf der anderen Seite sind die Unterschiede zwischen griechisch-etruskischen Amphiktyonien und der Gemeinschaft der Stämme Israels sowie die zeitliche und räumliche Distanz zwischen beiden Größen so beträchtlich, daß es geraten erscheint, die Bezeichnung »Amphiktyonie« auf den griechisch-altitalischen Bereich zu beschränken und für Israel in vorstaatlicher Zeit die neutralere Bezeichnung Stämmeverband, Sakralverband, sakraler Stämmeverband zu gebrauchen.

Auf keinen Fall ist für die Frühzeit Israels mit einer straff durchorganisierten, zentral geleiteten Institution zu rechnen. Auf der anderen Seite müssen die Beziehungen der Stämme zueinander über nur gelegentliche, mehr oder weniger zufällige Kontakte hinausgegangen sein. Die Beziehungen untereinander müssen so intensiv gewesen sein, daß es zu einem gesamtisraelitischen Bewußtsein kam, daß man sich über den Stammesverband hinaus zu einer größeren Gemeinschaft, die den Namen Israel trug, verbunden wußte und daß es zu gemeinsamer Traditionsbildung kommen konnte, wobei Ereignisse, die nur einem Teil der Stämme widerfahren waren, auf die Gesamtheit übertragen und die Überlieferungen verschiedener Gruppen miteinander verbunden wurden. Dem Zusammenwachsen der Stämme entsprach das Zusammenwachsen der Überlieferungen, so daß sich im Überlieferungsprozeß der Vorgang der Gemeinschaftsbildung widerspiegelt und man nachträglich aus dem Überlieferungsbestand Rückschlüsse auf die Beziehungen der Stämme zueinander ziehen kann. Die Verbindung ostjordanischer und westjordanischer Jakobtraditionen setzt eine Kommunikation westjordanischer und ostjordanischer Stämme voraus. Die Verbindung südpalästinischer Erzväterüberlieferungen (Abraham und Isaaküberlieferungen) mit der mittelpalästinischen Jakobüberlieferung war nur möglich, wenn es Beziehungen zwischen süd- und mittelpalästinischen Stämmen gab. Diese Beziehungen bilden auch die Voraussetzung für die Verknüpfung der Abraham-, Isaak- und Jakobtradition mit der mittelpalästinischen Auszugstradition der Rahel-Stämme. Darüber hinaus wurden Landnahmeüberlieferungen südpalästinischer (Num 13-14; 21,1-3), ostjordanischer (Num 21,10-33), mittelpalästinischer (Jos 2-10) und nordpalästinischer (Jos 11) Stämme miteinander verbunden und auf Gesamtisrael übertragen. <70:>

Für die vorstaatliche Zeit hat man zunächst nicht mit einer Kommunikation aller Stämme an einem Zentralheiligtum zu rechnen, sondern mit einem Zusammentreffen benachbarter Stämme an Heiligtümem, die in der Nähe von Berührungsstellen der Siedlungsgebiete benachbarter Stämme lagen. Das Deboralied (Ri 5) läßt auf einen gemeinsamen Kult nordpalästinischer, ostjordanischer und mittelpalästinischer Stämme auf dem Tabor schließen. Die Tatsache, daß die in Hebron in Südpalästina behaftete Abrahamgestalt sekundär mit den mittelpalästinischen Heiligtümern von Bet-EI (Gen 13,3) und Sichem (Gen 12,6) verbunden wurde, läßt auf kultische Kontakte mittelpalästinischer und südpalästinischer Stämme an den genannten Kultorten schließen. Die in der Tradition erfolgte Verknüpfung von Abraham-, Isaak- und Jakobüberlieferungen mit Auszugs- und Landnahmeüberlieferungen macht es darüber hinaus wahrscheinlich, daß Angehörige südpalästinischer Stämme auch am Kult des in Grenznähe gelegenen Heiligtums von Gilgal, an dem das Auszugs- und das Landnahmegeschehen vergegenwärtigt wurde, teilnahmen. Die Querriegel kanaanäischer Festungsstädte im Norden und im Süden vermochten zwar gemeinsame kriegerische Aktionen der Stämme Israels zu verhindern; es ist jedoch nicht anzunehmen, daß sie in gleicher Weise die Kontakte israelitischer Stämme auf kultischem Gebiete zu unterbinden trachteten.

Die mittelpalästinischen Stämme hatten auf Grund der zentralen Lage ihrer Wohnsitze praktisch mit allen Stämmen Israels Gemeinschaft, so daß ihnen innerhalb übergreifender Stämmegemeinschaft integrierende Funktion zukam. Auf dem Tabor hatten sie kultischen Kontakt mit nordpalästinischen und ostjordanischen Stämmen, in Penuel, Mahanajim, Sichem und Bet-EI mit ostjordanischen Stämmen, in Bet-EI, Sichem und wahrscheinlich auch Gilgal mit den Stämmen Südpalästinas. Das Deboralied bezeugt gemeinsame kriegerische Aktionen der mittelpalästinischen Stämmen mit den ostjordanischen und den galiläischen Stämmen. In den Philisterkriegen kam es wahrscheinlich auch zu einem kriegerischen Bündnis mittel- und südpalästinischer Stämme (s. u. S. 83). Die stämmeverbindende Funktion der mittelpalästinischen Stämme trug entscheidend zum Integrationsprozeß der Stämme Israels bei und führte zu einer faktischen Vorrangstellung der Rahel-Stämme, die auch darin begründet war, daß die Rahel-Stämme einst entscheidend zur Durchsetzung der Jahwereligion in Israel beigetragen hatten und wichtige Überlieferungselemente einzubringen hatten. Die Vorrangstellung, die den Rahel-Stämmen in Israel zukam, läßt sich auch daran ablesen, daß vornehmlich Überlieferungen der Rahel-Stämme gesamtisraelitische Bedeutung erhielten. Hier ist in erster Linie die Auszugstradition zu nennen, die sich prägend auf den Jahweglauben und das Daseinsverständnis Israels auswirkte. Die Hauptelemente der Landnahmeüberlieferungen in Jos 2-10 stammen von den Stämmen Benjamin und Efraim. Am Ende des Überlieferungsvor- <71:> ganges wurden die Landnahmestationen dieser Stämme zum Landnahmeweg aller westjordanischen Stämme, während die von Süden her erfolgte Landnahme südpalästinischer Stämme zu einem gescheiterten Versuch der Landnahme ganz Israels umgestaltet wurde (Num 13-14). Das Heiligtum der Rahel-Stämme, die Lade, erlangte gegen Ende der vorstaatlichen Zeit überregionale und spätestens in der frühen Königszeit, als der Judäer David die Lade in die Hauptstadt Jerusalem überführte, gesamtisraelitische Bedeutung. Auch die Institution des Jahwekrieges (Näheres hierzu s. u. S. 78) ist wahrscheinlich bei den Rahel-Stämmen beheimatet. Die Erzählung von der Geburt der Stammesahnherren (Gen 29-30) trägt zwar der historischen Priorität der Lea-Stämme Rechnung, indem sie deren Stammesahnherren als die älteren erscheinen läßt, der älteren Mutter zuschreibt und sie insofern den jüngeren Rahel-Söhnen vorordnet, die Erzählung verleiht gleichwohl den jüngeren Rahel-Söhnen größeres Gewicht, indem sie deren Mutter Rahel als Lieblingsfrau Jakobs und deren Söhne Josef und Benjamin als die Lieblingssöhne Jakobs erscheinen läßt. In der Josefsgeschichte schließlich fallen die älteren Brüder vor ihrem jüngeren Bruder Josef nieder (Gen 42,6). Die Söhne Josefs, Efraim und Manasse, erhalten einen besonderen Segen Jakobs (Gen 48).

Bei dieser Vorrangstellung der Rahel-Stämme ist es sicher kein Zufall, daß die Initiative zum Königtum in Israel von den Rahel-Stämmen ausging und daß der erste israelitische König, ein Benjaminit, den Rahel-Stämmen zugehörte. Diese Prävalenz der Rahel-Stämme macht es schließlich verständlich, daß bei der Staatengründung der Name Israel, der ursprünglich dem Sechserverband der Lea-Stämme eigen war, zur Bezeichnung eines Staates wurde, in dem Angehörige der Rahel-Stämme führend waren, während der Staat, der von Angehörigen der Lea-Stämme geführt wurde, die Bezeichnung Juda erhielt.

Es ist umstritten, ob für die Gemeinschaft Jahwes mit Israel und für die Vereinigung der Stämme untereinander bereits in vorstaatlicher Zeit die Bezeichnung »Bund« (hebr.: berit) verwendet wurde. A. Alt, S. Mowinckel, G. von Rad vertraten die Auffassung, daß bereits am Sinai ein Bundesschluß stattfand, und erschlossen aus dem Aufbau der Sinai-Perikope, der Erzählung von Jos 24 und vor allem aus dem Aufbau des Deuteronomiums, daß es in vorstaatlicher Zeit ein Bundesschlußfest gegeben habe, das alle sieben Jahre, vielleicht sogar jedes Jahr, zu Beginn des Jahres im Zusammenhang mit dem Herbstfest gefeiert, bei dem das Sinaigeschehen aktualisiert und Israel neu unter die Zusage aber auch unter die Verpflichtungen des Jahwebundes gestellt wurde. Entsprechend dem Aufbau des Deuteronomiums sei folgender Ablauf des Festes zu rekonstruieren: Selbstvorstellung Jahwes (»Ich bin Jahwe, euer Gott«), verkündigungsartiger Geschichtsrückblick, in dem die großen Taten Jahwes, die das Bundesverhältnis begründeten, rekapituliert und vergegenwärtigt wurden (Dtn 1-3), Paränese (Dtn 4-11), Gesetzesverkündigung (Dtn 12-26, Verpflichtung der Stämme auf das Bundesrecht, Ausrufung von Segen und Fluch (Dtn 27-31), wobei Israel für <72:> den Fall der Bundestreue mit Segen belegt, für den Fall des Bundesbruches unter Fluch gestellt wird. - G. E. Mendenhall und K. Baltzer versuchten aufzuweisen, daß die Struktur des Bundes mit Israel Entsprechungen zu altorientalischen, vor allem zu hetitischen Staatsverträgen, aufweise.

In der neueren Forschung ist indessen das Alter der Bundesvorstellung in Israel umstritten. R. Smend zeigt auf, daß die »Bundesformel: »Ich will euer Gott sein, ihr sollt mein Volk sein« (Dtn 16,16-19; 29,11f; Lev 26,12; Jer 31,33), in der das Grundverhältnis zwischen Jahwe und Israel in kürzester Form zum Ausdruck gebracht ist, erst in deuteronomischer Form nachweisbar ist. - L. Perlitt schließlich weist mit Recht darauf hin, daß erst im Deuteronomium eine voll entfaltete, begrifflich konzipierte, systematisch durchgeführte Bundestheologie greifbar wird.

Es ist jedoch fraglich, ob man, wie Perlitt, daraus die weitergehende radikale Folgerung ziehen kann, daß das Verhältnis zwischen Jahwe und Israel erst in deuteronomischer Zeit als Bund verstanden wurde. Es ist vielmehr wahrscheinlich, daß die Konzeption des Bundes nicht erst vom Deuteronomium entworfen wurde, sondern daß das Deuteronomium bei der Entfaltung der Bundestheologie auf ältere Traditionen zurückgreift. Der Begriff »Bund« spielt bei den vordeuteronomischen Propheten zwar nur eine sehr geringe Rolle. In Hos 1,9 (»ihr seid nicht mein Volk, ich bin nicht für euch da«) klingt jedoch die »Bundesformel« bereits an (s. a. Hos 8,1). Die Absage »ihr seid nicht mein Volk, ich werde nicht für euch da sein«, setzt ein bestehendes Gottesverhältnis, das auf Grund des Abfalls Israels nunmehr aufgekündigt wird, voraus. Die Grundkonturen dieses Gottesverhältnisses sind bereits im Deboralied vorhanden: »Israel, das Volk Jahwes - Jahwe, der Gott Israels«. - Der Jahwist bezeichnet die Zusage Jahwes an Abraham als »Bund« und beschreibt in diesem Zusammenhang den Vorgang einer Bundesschlußzeremonie (Gen 15,6-11.17f). Der Blutritus am Sinai (s. o. S. 27) wird vielleicht schon vom Jahwisten, vielleicht erst von einem jüngeren Zusatz, als Bundesschluß interpretiert (Ex 24,6.8). Das vom Elohisten geschilderte Gemeinschaftsmahl auf dem Gottesberg (Ex 24,9-11) konnte als BundesmahI verstanden werden, wenngleich der Begriff »Bund« beim Elohisten in diesem Zusammenhang nicht fällt. - Die in Verbindung mit Sichem belegten Gottesbezeichnungen »Baal-Berit« (»Herr des Bundes«) (Ri 8,3; 9,4) und »EI-Berit« (Ri 9,46) lassen möglicherweise auf eine kanaanäische Vorform eines Bundes zwischen einer Gottheit und einer Menschengruppe schließen. - Neuerdings hat E. Otto auf Grund von Jos 3-6 auf ein in Gilgal im Zusammenhang mit dem Massotfest, das gegen Ende der vorstaatlichen Zeit entstand und einen zwischen Jahwe und den Stämmen geschlossenen Bund aktualisierte, geschlossen.

Lit.: A. Alt, Die Ursprünge des israelitischen Rechts, 1934 (Kl. Schr. 1, S. 278-332); S. Mowinckel, Le Décalogue, 1927; G. v. Rad, Deuteronomiumstudien, -1947; ders., Das formgeschichtliche Problem des Hexateuch, 1938 (Ges. Stud.2, S. 9-86); G. E. Mendenhall, Recht und Bund in Israel und dem Alten Vorderen Orient, 1960; K. Baltzer, Das Bundesformular, 1963; R. Smend, Die Bundesformel, 1963; L. Perlitt, Bundestheologie im Alten Testament, 1969; E. Otto, Das Mazzotfest in Gilgal, 1975. - Weitere Literatur zur Religion Israels s. u. S. 81.

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