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Schart, Aaron, SS 2001, Stand: 2007-04-05
(die Informationen wurden zusammengestellt von Susanne Streckmann)
1.) Antrag beim Magisterprüfungsamt
Welches Magister-Prüfungsamt zuständig ist, richtet sich nach dem gewählten Magister-Hauptfach:
FB 3: R12 T03 E02 Prof. Dr. Erhard Reckwitz (Öffnungszeiten Do 15 Uhr/Anmeldung mittwochs ab 10 Uhr)
FB 1: Magisterprüfungsbüro R12 V05 D93, Prof. Dr. Münch
Das nötige Formular heißt „Zulassung einer Fächerkombination zum M.A.-Studium“: Gewünschte Fächerkombination eintragen und vom Magisterprüfungsamt abzeichnen lassen.
2.) Im Studierendensekretariat bei der Einschreibung oder Umschreibung vorlegen.
Zu beachten:
(Erst-)einschreibung
Sollte man das Formular nicht rechtzeitig zum Ersteinschreibungstermin beim
Magisterprüfungsamt bekommen haben, kann man sich erst mal für ein anderes
Nebenfach einschreiben und sich später mit dem Formular umschreiben lassen
(bis zum Anfang des jeweiligen Semesters gebührenfrei, im Laufe des Semesters
gegen die übliche Bearbeitungsgebühr von 20 DM).
Umschreibung
Wer sich von einem anderen Fach oder Studiengang umschreiben will, muss sich
beim zuständigen Magisterprüfungsamt das Formular „Bescheinigung über die
Anerkennung von Studienleistungen“ zur Einstufung abholen und es dann von
den einzelnen zuständigen Professoren (im Sekretariat der Fachgruppen lässt
sich erfragen, wer zuständig ist) der Fachgruppen abzeichnen lassen. Dieses
Formular bescheinigt gleichzeitig, dass die genannte Fächerkombination
anerkannt ist und kann im Studierendensekretariat zur Umschreibung vorgelegt
werden.
Eine richtige Studienordnung existiert für diesen Studiengang noch nicht. Im Moment richten sich die Anforderungen im wesentlichen nach den Bedingungen für den Studiengang Lehramt Sekundarstufe I, sind aber gleichzeitig der Magisterprüfungsordnung angepasst.
Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer.
45 Minuten mündliche Prüfung