Universität Duisburg-Essen, Institut für Evangelische Theologie 

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Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)


  1. Es ist ein ordnungsgemäßes Studium (Grund- und Hauptstudium) nachzuweisen.
  2. Der Prüfling kann die schriftliche Hausarbeit in einem selbstgewählten Bereich bei einer/m selbstgewählten, dazu berechtigten Hochschullehrer/in auch im Fach Evangelische Theologie schreiben.
  3. Für die Prüfung benennt der Prüfling je ein Teilgebiet (Tg) aus dem Bereich A und dem Bereich B. Als Prüfungsteilgebiet im Bereich B darf nicht dasjenige gewählt werden, in dem der eingereichte Leistungsnachweis im Bereich B erworben wurde.
  4. Zu jedem Teilgebiet gibt der Prüfling den besonderen Schwerpunkt (S) seiner Studien an.

last modified: 2007-04-05