Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)
Es ist ein ordnungsgemäßes Studium (Grund- und Hauptstudium) nachzuweisen.
Der Prüfling kann die schriftliche Hausarbeit in einem selbstgewählten Bereich bei
einer/m selbstgewählten, dazu berechtigten Hochschullehrer/in auch im Fach Evangelische
Theologie schreiben.
Für die Prüfung benennt der Prüfling je ein Teilgebiet (Tg) aus dem Bereich A und dem
Bereich B. Als Prüfungsteilgebiet im Bereich B darf nicht dasjenige gewählt werden, in
dem der eingereichte Leistungsnachweis im Bereich B erworben wurde.
Zu jedem Teilgebiet gibt der Prüfling den besonderen Schwerpunkt
(S) seiner Studien an.