Das
Institut für Anatomie hat die Aufgabe,
Medizinstudenten die zum ärztlichen Beruf notwendigen Kenntnisse
über den Aufbau des menschlichen Körpers zu vermitteln.
Der
anatomische Unterricht an Universitäten ist auf Menschen angewiesen,
die dazu bereit sind, ihren Körper nach dem Tode der Ausbildung
angehender Ärzte, der ärztlichen Fort- und Weiterbildung bzw.
der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen, also auf
Menschen, die durch eine letztwillige Verfügung bestimmt haben,
dass sie nach ihrem Tod dem medizinischen Fortschritt dienen wollen.
Diese
Verfügung, die "Erklärung" über eine Körperspende, bestimmt noch
zu Lebzeiten, dass der Körper des Erklärenden nach dem Tod dem
Anatomischen Institut überlassen wird. Außerdem sind in dieser
Erklärung die Modalitäten der späteren Bestattung geregelt.
Grundsätzlich
können alle volljährigen Menschen ihre Absicht zur Körperspende
erklären. Die Annahme von Erklärungen zur Überlassung des Körpers
nach dem Tod ist vom Institut für Anatomie in Essen allerdings
beschränkt und mit einer Beteiligung an den Bestattungskosten
verbunden.
Wenn
Sie Ihren Körper nach dem Ableben dem Institut für Anatomie für
diese Zwecke zur Verfügung stellen wollen, sind wenige Formalitäten
erforderlich:
Sie
erhalten bei uns ein vorformuliertes Erklärungs-Formular
und ein Merkblatt,
dass über alle wichtigen Schritte zur Festlegung dieses letzten
Willens, zur Überführung des Leichnams nach dem Tode sowie zur
Beisetzung nach Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen
informiert.
Jeder
Körperspender erhält einen Körperspender-Ausweis,
den er dann am besten mit den Personalpapieren stets bei sich
führt.