Ordnungen & Regelungen für die Bachelor-Studiengänge

Ordnungen & Regelungen für den Master-Studiengang

Ordnungen & Regelungen für das Praktikum

Neue Praktikantenordnung in Kraft!

 

Für Studienanfänger ab WS 10/11 nach neuer Prüfungsordnung vom 07.10.2010 gilt, dass das Praktikum von 12 Wochen bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachzuweisen ist.

Für Studierende, die auf die Prüfungsordnung vom 07.10.2010 gewechselt haben und für Studierende nach älteren Prüfungsordnungen, gilt weiterhin:

Es sind mindestens 4 Wochen bis zum Beginn des Fachstudiums (4. Fachsemester) und die gesamten 12 Wochen bis zur letzten Prüfung des Fachstudiums nachzuweisen.

Die 8 Bausparten mit einer Höchstanrechnungszeit von 6 Wochen pro Sparte sind geblieben und um die Bausparte 9: „Tätigkeiten in technischen Büros von Baufirmen, in Ingenieurbüros, bei Baubehörden und vergleichbaren Büros“ ergänzt worden.

Anlage 3 enthält Hinweise zum Praktikumsnachweis.

Modulhandbücher

Prüfungs- und Anmeldezeiträume

Prüfungstermine

Informationen

Formulare