Das Rektorat bzw. der Senat der Universität Duisburg-Essen verabschiedete am 23. Juni 2006 die Studienbeitragssatzung. In ihr ist u.a. festgehalten, welchen Anteil die einzelnen Fakultäten aus Studienbeiträgen erhalten und was mit dem anderen Anteil geschieht. Die Universität erhält 82 % (bis Ende 2007 77 %) der Studienbeiträge, die durch alle Studierenden an der Universität eingenommen wurden. 18 % (bzw. 23 %) erhält die NRW Bank für einen Ausfallfonds. Nach dieser Satzung gehen:
- 5 % in den Aufbau einer Stiftung der Universität,
- 30 % werden für zentrale Maßnahmen, die Lehre und Studium verbessern sollen, verwendet und
- 65 % der Gelder werden auf die Fakultäten aufgeteilt, wo sie dann für dezentrale Maßnahmen verwendet werden.
Zentrale Maßnahmen
Eine umfangreiche Studierendenbefragung und verschiedene Vorschläge der erweiterten KLSW (Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung) sollten festlegen, was unter "zentralen Maßnahmen" zu verstehen ist. Die Vorschläge wurden erarbeitet und im Rektorat eingereicht, wo diese beschlossen wurden. Eine detaillierte Übersicht über die Verwendung von Geldern aus Studienbeiträgen auf zentraler Ebene finden Sie hier.
Fakultät für Bildungswissenschaften
Innerhalb der Fakultät für Bildungswissenschaften gibt es zwei Entscheidungsebenen. Diese sind:
- die Studienbeitragskommission - bestehend aus insgesamt vier Vertreterinnen/Vertretern der Studierenden aus den unterschiedlichen Studiengängen der Fakultät (Lehramt, Diplom/ BA/ MA Erziehungswissenschaft, Soziale Arbeit, Sport), den Studiengangskoordinator(inn)en dieser Studiengänge und der Studiendekanin/dem Studiendekan (s.u.);
- der Dekan.
1. Entscheidungsebene: Studienbeitragskommission
Anfang 2007 wurde auf Beschluss des Fakultätsrats eine Beratungskommission zur Verwendung von Studienbeitragsmitteln ("Studienbeitragskommission") eingerichtet, die unter dem Vorsitz des Studiendekans durch Zusammenarbeit der Vertretungen aus den unterschiedlichen Studiengängen der Fakultät einen Kriterienkatalog und konzeptionelle Richtlinien erarbeiten sollte, nach denen die Initiierung und Finanzierung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre im ersten Studienjahr nach Einführung der Studienbeiträge erfolgen sollte. Die Grundsätze für die sachgemäße Verwendung von Studienbeiträgen der Fakultät für Bildungswissenschaften wurden von der Studienbeitragskommission im Frühjahr 2007 beraten und beschlossen und vom Dekan zustimmend im Fakultätsrat berichtet.
Kontinuierliche Aufgaben der Studienbeitragskommission sind die Entscheidung über die Finanzierung von weiteren Maßnahmen und das Controlling der Verwendung der Mittel aus Studienbeiträgen. Mitglieder der Studienbeitragskommission sind vier Vertreter der Studierenden aus den unterschiedlichen Studiengängen der Fakultät, die drei Studiengangskoordinator(inn)en der Hauptfachstudiengänge und ESL sowie der Studiendekanin als Vorsitzender. In der Kommission wird keine Entscheidung gegen die begründete Mehrheit der Studierendenvertreter getroffen.
2. Entscheidungsebene: Dekan
In letzter Instanz kann der Dekan Entscheidungen auch außerhalb des Beschlusses und ohne Zustimmung der Studienbeitragskommission treffen. Dies ermöglicht Eilbescheide und kurzfristige Anträge. In der Regel trifft der Dekan keine Entscheidungen, die den Interessen bzw. den Voten der Studienbeitragskommission entgegen stehen.
Der Dekan berichtet der Studienbeitragskommission über entsprechende Einzelentscheide. Rechtlich trägt der Dekan über alle Entscheidungen, die unmittelbar den Haushalt und somit auch die Studienbeiträge betreffen, die Verantwortung.
Mitglieder der Studienbeitragskommission (in alphabetischer Reihenfolge) - Stand April 2010 :
- Isabell van Ackeren, Studiendekanin
- Sabine Beck, Studiengangsmanagement Soziale Arbeit
- Bardo Heger, Studiengangsmanagement Erziehungswissenschaft (Dipl., BA, MA)
- Karl-Rudolf Höhn, Studiengangsmanagement ESL
- Philippe Louis, FSR Pädagogik
- Sebastian Simic, AG Lehramt
- Jessica Süßenbach, FG Sport
- Matthias Terhorst, FSR Sport
- Tilman Vollmary, FSR Soziale Arbeit
