Gemäß den gesetzlichen Grundlagen und den Beschlüssen der Studienbeitragskommission werden die Gelder aus Studienbeiträgen ausschließlich dafür verwendet, Verbesserungen in Lehre und Studium herbeizuführen. Maßnahmen, die aus den Studienbeiträgen finanziert werden, lassen sich in folgende Kategorien einordnen (siehe Vereinbarungen):
- Maßnahmen, die die Qualität in der Lehre wesentlich verbessern und die Engpässe im Lehrbetrieb vermeiden helfen und das Lehrangebot insgesamt ergänzen und erweitern
- Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen, d.h. insbesondere Maßnahmen, die das Beratungsangebot für Studierende erweitern bzw. verbessern helfen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement der Lehre
- Maßnahmen zur Verbesserung der für die Lehre relevanten Infrastruktur
- strategische Maßnahmen, etwa Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformen
Die Maßnahmen werden in unterschiedlichen Formen realisiert. Um das Studium zu verbessern und die Qualität der Lehre zu erhöhen, werden die Studieneingangsphasen in den Hauptfachstudiengängen zweisemestrig durch studentische Tutorien begleitet, auch zu bestimmten Veranstaltungen mit großen Übungsanteilen, für die ein entsprechendes Konzept vorliegt, werden unterstützend Tutorien angeboten. Zur Verstärkung und Erweiterung des Lehrangebots werden in allen Studiengängen zusätzliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben eingestellt. Für zeitweiligen Zusatzbedarf und zur Abdeckung inhaltlicher Spezialitäten wird darüber hinaus das Lehrangebot durch Lehraufträge verstärkt bzw. ergänzt. Um den Studierenden auch außerhalb der Lehrveranstaltungen mehr Service zu bieten, wird Personal zusätzlich für die Koordination von Studiengängen, Praxisphasen, Tutorienprogrrammen und die Alumniarbeit eingesetzt. Zudem können Exkursionen oder Gastvorträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen aus Studienbeiträgen finanziert werden.
Eine Übersicht über alle bis zum Wintersemester 2010/11 an der Fakultät für Bildungswissenschaften realisierten und beschlossenen Maßnahmen können Sie hier herunterladen (PDF 214 KB).
