April 2009
Mit der zweiten Änderung der Studienbeitragssatzung vom Satzung 07. April 2009 wurde der ordentliche Beitrag von bisher 500 EUR auf 480 EUR gesenkt (siehe § 1, Studienbeitragssatzung) .
Dezember 2008
Mit der Änderung der Studienbeitragssatzung vom 11. November 2008 haben Studierende, die in einem Semester nur noch eine letzte den Studiengang abschließende Prüfung ablegen müssen, die Möglichkeit, sich auf Antrag (an das Studierendensekretariat) einmalig von der Beitragspflicht befreien zu lassen, sofern keine Einschreibung in einen anderen beitragspflichtigen Studiengang im gleichen Semester besteht bzw. erfolgt. Die Voraussetzung ist durch eine Bescheinigung des jeweils zuständigen Prüfungsamtes nachzuweisen. (vgl. § 7 Abs. 1 Buchst. f Studienbeitragssatzung). Weitere Informationen siehe auch hier.
18.07.2008
Die Info-Webseite zum Thema Studienbeiträge an der Fakultät für Bildungswissenschaften geht heute online. Sie finden hier eine Übersicht über die Entscheidungsgrundlagen und -prozesse zur Verteilung und Verausgabung von Mitteln aus Studienbeiträgen sowie der bis einschließlich Sommersemester 2008 realisierten und beschlossen Maßnahmen, die aus Studienbeiträgen finanziert wurden bzw. werden. Diese Übersicht wird weiterhin in Abständen aktualisiert.
14.04.2008
Informationsveranstaltung: Verwendung der Studienbeiträge
Auf Einladung des Rektorats findet an beiden Campi eine Informationsveranstaltung über die Verwendung der Studienbeiträge der UDE ein. Auf dem Programm stehen Erläuterungen zur bisherigen Verwendung der Studienbeitragsmittel durch Dr. Martin Goch, Dezernent für Wirtschaft & Finanzen, sowie eine Podiumsdiskussion über den bereits erfolgten und zukünftigen Gebrauch der studentischen Beiträge.
