Vereinbarungen

Die Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben vom 23. Juni 2006 (zuletzt geändert durch Satzung vom 7. April 2009) legt in §9 fest, dass "die Einnahmen aus den Studienbeiträgen [...] der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen. Insbesondere sind sie zu verwenden für die Verbesserung der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur wie z.B. die personelle und organisatorische Sicherung des Lehrangebotes, die notwendige räumliche und technische Infrastruktur, die Medienbereitstellung und -unterstützung, die Beratung der Studierenden, die Evaluation von Lehrveranstaltungen sowie die verwaltungstechnische Begleitung dieser Bereiche. Die Mittel sollen auch für die Beschäftigung von Studierenden als Mentorinnen oder Mentoren, als Tutorinnen oder Tutoren oder als studentische Hilfskräfte und die Qualifizierung von Studierenden für diese Tätigkeiten verwendet werden."

Die Grundsätze für die sachgemäße Verwendung von Studienbeiträgen an der Fakultät für Bildungswissenschaften greifen die Festlegungen der Satzung auf und spezifizieren sie für die Fakultät. In der konstituierenden Sitzung der Studienbeitragskommission wurden mehrere Kategorien aufgestellt, in die sich die Maßnahmen, die aus Studienbeiträgen finanziert werden sollen, eindeutig zuordnen lassen müssen. Dies sind die folgenden Kategorien:

  • Maßnahmen, die die Qualität in der Lehre wesentlich verbessern und die Engpässe im Lehrbetrieb vermeiden helfen und das Lehrangebot insgesamt ergänzen und erweitern
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen, d.h. insbesondere Maßnahmen, die das Beratungsangebot für Studierende erweitern bzw. verbessern helfen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement der Lehre
  • Maßnahmen zur Verbesserung der für die Lehre relevanten Infrastruktur
  • strategische Maßnahmen, etwa Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformen

Maßnahmen, die diesen Kriterien entsprechen und aus Studienbeitragsmitteln finanziert werden sollen, werden in der Studienbeitragskommission (siehe Entscheidungsebenen) beraten und mit Empfehlung dem Dekan zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.