Chemikalien

Angesprochene Themen auf dieser Seite


Gefahrstoffe und Laborarbeiten
Hinweise zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geben die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV19.17). Spezielle Anforderungen für den Laborbereich sind der TRGS 526 (textlich gleich mit den Laborrichtlinien der Berufsgenossenschaften) sowie den Praktikumsordnungen zu entnehmen.

Zur Einstufung der Gefährlichkeit eines Gefahrstoffes kann das Spaltenmodell der BIA benutzt werden.

Eratzstoffprüfung
Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen muss zusätzlich geprüft werden, ob ein weniger gefährlicher Stoff für den gleichen Zweck verfügbar ist; das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Zur Dokumentation der erfolgten Ersatzstoffprüfungen kann eine Übersichtsliste genutzt werden. Die Ersatzstoffprüfung ist im besonderen Maße erforderlich, wenn an den Einsatz krebserzeugender oder erbgutverändernder Stoffe gedacht ist. Im Rahmen eines Projektes wurden umfangreiche Hilfen zum Thema kmr-Stoffe im Internet bereitgestellt.


Chemikalienkataster und fachbereichsinterne Chemikalienbörse

Die Erfassung aller vorhandenen Gefahrstoffe in Labors und im Technikum (Art, Menge, Ort) im Gefahrstoffkataster muß mindestens jährlich - am besten im Zusammenhang mit einer gründlichen Laborinventur und -entrümpelung stattfinden. Hierzu dienen zur Zeit oft noch Gefahrstofferfassungslisten im Word-Format oder alternativ im Excel-Format. (Bitte vergessen Sie nicht, mir die ausgefüllten Listen zur Erstellung des Gesamtkatasters des Fachbereiches zuzusenden.)

Es besteht die Möglichkeit, Chemikalien in die fachbereichsinterne Chemikalienbörse zu geben. Nähere Auskünfte zum Kataster und zur Chemikalienbörse des FB Chemie erhalten Sie bei Dr. Monika Seifert.


Sicherheitsinformationen

Viele Chemikalien sind Gefahrstoffe und fallen damit unter das Gefahrstoffrecht. Vor Beginn einer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besteht (nach §7 der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2005) eine Pflicht zur Ermittlung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren. Das beinhaltet explizit die Ermittlung von Informationen über die Gefahrstoffe selbst, die zum Einsatz kommen sollen, sowie die Betrachtung des konkreten Arbeitsprozesses, bei dem sie verwendet werden. Zur Ermittlung der tatsächlichen Gefährdung bei dem geplanten Einsatz der Gefahrstoffe müssen natürlich Menge, Darreichungsform, Exposionsmöglichkeiten bei der Tätigkeit usw. berücksichtigt werden.

Für die Gefährdungsermittlung aber auch den sich anschließenden Umgang mit Gefahrstoffen sind sicherheitsrelevante Informationen erforderlich. 


Versorgung
Die Versorgung mit Chemikalien an der Universität ist Aufgabe des Zentralen Chemikalienlagers. Dort erhalten Sie auch viele labortypische Verbrauchsmaterialien und Flüssigstickstoff. Mit Druckgasflaschen versorgt Sie das TVZ. Dort erhalten Sie auch bestimmte Materialien und Bauteile.


Umgang

Unter diesem Stichwort finden Sie Hinweise, Hilfen und Links, die sich auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beziehen. Dies betrifft konkrete Verhaltensweisen, aber auch Unterweisungen, Betriebsanweisungen und besondere Maßnahmen für Stoffe, die erweiterten Schutzvorschriften unterliegen wie z. B. die krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Stoffe.


Entsorgung

Die Abfallentsorgung ist an der Universität Duisburg-Essen zentral geregelt. Seit Januar 2006 ist die Stabsstelle für Umweltschutz unter Leitung von Dr. U. Fastabend zuständig für  Belange der Abfallentsorgung .