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dieser Seite
Gefahrstoffe und Laborarbeiten
Hinweise zum sicheren Umgang mit
Gefahrstoffen geben die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV19.17). Spezielle
Anforderungen für den Laborbereich sind der TRGS 526 (textlich
gleich mit den Laborrichtlinien der Berufsgenossenschaften) sowie
den Praktikumsordnungen zu entnehmen.
Zur Einstufung der Gefährlichkeit eines
Gefahrstoffes kann das
Spaltenmodell
der BIA benutzt werden.
Eratzstoffprüfung
Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen muss zusätzlich geprüft
werden, ob ein weniger gefährlicher Stoff für den gleichen Zweck
verfügbar ist; das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich
zu dokumentieren. Zur Dokumentation der erfolgten Ersatzstoffprüfungen
kann eine
Übersichtsliste
genutzt werden. Die Ersatzstoffprüfung ist im besonderen Maße
erforderlich, wenn an den Einsatz krebserzeugender oder erbgutverändernder
Stoffe gedacht ist. Im Rahmen eines Projektes wurden umfangreiche Hilfen
zum Thema kmr-Stoffe im Internet bereitgestellt.
Chemikalienkataster und fachbereichsinterne Chemikalienbörse
Die Erfassung aller vorhandenen
Gefahrstoffe in Labors und im Technikum (Art, Menge, Ort) im Gefahrstoffkataster
muß mindestens jährlich - am besten im Zusammenhang mit
einer gründlichen Laborinventur und -entrümpelung stattfinden.
Hierzu dienen zur Zeit oft noch Gefahrstofferfassungslisten im Word-Format
oder alternativ im Excel-Format. (Bitte vergessen Sie nicht, mir die
ausgefüllten Listen zur Erstellung des Gesamtkatasters des Fachbereiches
zuzusenden.)
Es besteht die Möglichkeit, Chemikalien in die fachbereichsinterne Chemikalienbörse zu geben. Nähere Auskünfte zum Kataster und zur Chemikalienbörse des FB Chemie erhalten Sie bei Dr. Monika Seifert.
Sicherheitsinformationen
Viele Chemikalien sind Gefahrstoffe und fallen damit unter das Gefahrstoffrecht.
Vor Beginn einer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen besteht (nach §7
der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2005) eine Pflicht zur Ermittlung der
mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren. Das beinhaltet explizit die
Ermittlung von Informationen über die Gefahrstoffe
selbst, die zum Einsatz kommen sollen, sowie die Betrachtung des konkreten
Arbeitsprozesses, bei dem sie verwendet werden. Zur Ermittlung der tatsächlichen
Gefährdung bei dem geplanten Einsatz der Gefahrstoffe müssen natürlich
Menge, Darreichungsform, Exposionsmöglichkeiten bei der Tätigkeit
usw. berücksichtigt werden.
Für die Gefährdungsermittlung aber auch den sich anschließenden Umgang mit Gefahrstoffen sind sicherheitsrelevante Informationen erforderlich.
Versorgung
Die Versorgung mit Chemikalien
an der Universität ist Aufgabe des Zentralen
Chemikalienlagers. Dort erhalten Sie auch viele labortypische Verbrauchsmaterialien
und Flüssigstickstoff. Mit Druckgasflaschen versorgt Sie das TVZ. Dort
erhalten Sie auch bestimmte Materialien und Bauteile.
Umgang
Unter diesem Stichwort finden Sie
Hinweise, Hilfen und Links, die sich auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beziehen. Dies betrifft
konkrete Verhaltensweisen, aber auch Unterweisungen, Betriebsanweisungen
und besondere Maßnahmen für Stoffe, die erweiterten Schutzvorschriften
unterliegen wie z. B. die krebserzeugenden, erbgutverändernden
oder reproduktionstoxischen Stoffe.
Entsorgung
Die Abfallentsorgung
ist an der Universität Duisburg-Essen zentral geregelt. Seit Januar
2006 ist die Stabsstelle für Umweltschutz
unter Leitung von Dr. U. Fastabend zuständig für Belange der Abfallentsorgung
.