Ab WS 2011/12

Studienbeiträge an der UDE

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen" vom 01. März 2011 wurde die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 werden daher an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.

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Für Semesterticket, AStA & Studentenwerk

Der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag

Bei Einschreibung oder Rückmeldung ist der Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten, der sich wie folgt zusammensetzt: mit 133,94 Euro schlägt der Mobilitätsbeitrag für das NRW-Ticket zu Buche, 69 Euro bekommt das Studentenwerk als Sozialbeitrag sowie 14 Euro erhält der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), damit er seinen Aufgaben für die Kommilitonen nachkommen kann.

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Spezielle Formen der Einschreibung

Beitrag für Neben- und Gasthörer/innen und Weiterbildungen

Für das Studium von Nebenhörerinnen und Nebenhörern im Sinne des § 71 Abs. 1 HG (kleiner Nebenhörer) wird ein allgemeiner Beitrag in Höhe von 100 Euro erhoben. Für das Studium von Gasthörerinnen und Gasthörern im Sinne des § 71 Abs. 3 HG wird für jedes Semester ihrer Zulassung ein allgemeiner Gasthörerbeitrag in Höhe von 100 Euro erhoben. Für die Teilnahme an einer Weiterbildung im Sinne des § 90 HG wird ein besonderer Gasthörerbeitrag (kostendeckende Gebühren) erhoben.

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