"Feuerwehrtopf" für Kinderbetreuung in besonderen Situationen

Ein Unterstützungsangebot für Nachwuchswissenschaftler*innen an der UDEKostenerstattung für den Kinderbetreuungsbedarf in besonderen Situationen

Die UDE hat es sich zum Ziel gesetzt, den Anteil an Nachwuchswissenschaftlerinnen in der Promotions- und Post-Doc-Phase deutlich zu erhöhen. Hierzu existieren an der UDE vielfältige Unterstützungsprogramme. Junge Nachwuchswissenschaftler*innen mit Kindern sind hierbei vor besondere Herausforderungen gestellt, um Betreuungsaufgaben mit einer Wissenschaftskarriere, die Anforderungen an Flexibilität und Mobilität stellt, zu vereinbaren.

Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Wissenschaftskarriere und Familie zu verbessern, sollen Nachwuchswissenschaftler*innen mit Kindern durch die Einrichtung eines sogenannten „Feuerwehrtopfes" unterstützt werden. Mit diesem Geld sollen Notfallsituationen, die bei der Betreuung eines Kindes plötzlich auftreten, durch eine finanzielle Beihilfe abgefedert werden.

Notfallsituationen können die plötzliche Erkrankung des Kindes, der plötzliche Ausfall der Betreuungsmöglichkeit des Kindes durch Krankheit oder andere Umstände sein, die einen außerordentlichen Bedarf an Kinderbetreuung z.B. durch einen Babysitter oder eine Tagespflegeperson begründen. Außerdem sollen zusätzliche Kinderbetreuungs- oder Unterbringungskosten, die aufgrund der Teilnahme an einer auswärtigen Tagung oder einer anderweitigen beruflich wichtigen Veranstaltung entstehen können, bezuschusst werden.

Was bietet der Feuerwehrtopf?

- Kostenerstattung für den Betreuungsbedarf in besonderen Situationen
- Kostenerstattung maximal bis zu 100% der anfallenden Kosten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen

Wer ist antragsberechtigt?

- Juniorprofessor*innen, Post-Docs, Habilitand*innen, Promovend*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
- Student*innen in der Abschlussphase ihres Studiums
- Mutter oder Vater eines Kindes unter 12 Jahren, bei behinderten Kindern ohne Altersbegrenzung
- bei der Pflege von Angehörigen

In welchen Fällen kann eine Kostenerstattung beantragt werden?

In einer besonderen Betreuungssituation, z.B.:
- bei der plötzlichen Erkrankung der Betreuungsperson
- bei der Teilnahme an einer Tagung oder sonstigen Qualifizierungsveranstaltung*
- bei einer Dienstreise*
- in der Abschlussphase einer Habilitation, einer Promotion, eines Studiums oder in vergleichbaren Situationen*

* Vorschusszahlung ist möglich

Wie kann die Kostenerstattung beantragt werden?

Sie können den Antrag ausfüllen und per E-Mail, Fax oder Post schicken

- Antragstellung möglichst im Vorfeld des Anlasses

- Nachweise sind in Kopie einzureichen