FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Beschäftigte

Vereinbarkeit Familie und Beruf für Beschäftigte der UDE

Beschäftigte finden an der UDE eine Reihe von Angeboten zur Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben. Anlaufstellen zu arbeitsrechtlichen oder organisatorischen Fragen finden sich auf den beiden Campus genauso wie die Thematisierung persönlicher Anliegen.

Das nachfolgende FAQ bietet in alphabetischer Reihenfolge Tipps und Hinweise zu Fragen der Vereinbarkeit:

Beratungsangebote

Familienservicebüro
Das Familienservicebüro berät bei den ganz praktischen Anliegen zur Vereinbarkeit: Wo finde ich Kinderbetreuung? Wie organisiere ich mich im Alltag? Wo finde ich Unterstützung, wenn ich Angehörige pflegen muss und will?
Zur Homepage des Familienservicebüros

Personalräte
Die Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten in der Dienststelle und beraten die Beschäftigten zu vertrags- und arbeitsrechtlichen Fragen. Dazu gehören auch Themen wie Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit, Beurlaubung aber auch Konflikte am Arbeitsplatz, Überlastungssituationen und mehr. Je nach Zugehörigkeit können Sie sich an den PR für künstlerisch und wissenschaftlich Beschäftigten oder den PR für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung wenden.
Personarat für wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte
Personalrat der weiteren Beschäftigten

Personalverwaltung
Beratung zum Ablauf arbeitsrechtlicher Belange wie Mutterschutz, Elternzeit, Krankheitsbeihilfen für Beamt*innen, Arbeitszeitverwaltung, Teilzeitmöglichkeiten und Abwesenheiten.
Zur Homepage der Personalverwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt die Belange der Frauen aller Statusgruppen an der Hochschule wahr, die Mitglieder oder Angehörige der Universität sind. Dies betrifft die Gruppe der Studentinnen, der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung sowie der Wissenschaftlerinnen und Professorinnen. Sie führt außerdem Einzelfallberatungen in Konfliktfällen durch.
Zur Homepage der Gleichstellungsbeauftragten

Soziale Ansprechpartner
Die Sozialen Ansprechpartner (SAP) bieten an der Universität Duisburg- Essen und der Folkwang Universität der Künste eine Anlaufstelle bei Problemen und Konflikten. In geschützter Atmosphäre werden gemeinsam Lösungsansätze entwickelt, die zu Ihrer Situation passen. Der Service ist unabhängig von Statusgruppe oder Tätigkeit. Als Kolleg*innen arbeiten sie unabhängig von anderen Einrichtungen der Hochschule und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Zur Homepage der SAP

Dienstreise mit Familie

Feuerwehrtopf
Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Wissenschaftskarriere und Familie zu verbessern, sollen Nachwuchswissenschaftler*innen mit Kindern sowie Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums mit Kindern durch die Einrichtung eines sogenannten „Feuerwehrtopfes" unterstützt werden. Mit diesem Geld sollen Notfallsituationen, die bei der Betreuung eines Kindes plötzlich auftreten, durch eine finanzielle Beihilfe abgefedert werden.

Notfallsituationen können die plötzliche Erkrankung des Kindes, der plötzliche Ausfall der Betreuungsmöglichkeit des Kindes durch Krankheit oder andere Umstände sein, die einen außerordentlichen Bedarf an Kinderbetreuung beispielsweise durch einen Babysitter oder eine Tagespflegeperson begründen. Außerdem sollen zusätzliche Kinderbetreuungs- oder Unterbringungskosten, die aufgrund der Teilnahme an einer auswärtigen Tagung oder einer anderweitigen beruflich wichtigen Veranstaltung entstehen können, bezuschusst werden.

Mehr Informationen zum Feuerwehrtopf

Fort- und Weiterbildung mit Kinderbetreuung

Das Dezernat für Personal- und Organisationsentwicklung erstattet notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, wenn sie im Rahmen der Inanspruchnahme dienstlich anerkannter interner oder externer Fortbildungsangebote entstehen. Ein Anspruch ist jedoch nur dann gegeben, wenn keine andere in häuslicher Gemeinschaft mit der oder dem Antragstellenden lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter § 8 der
Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung an der Universität Duisburg-Essen (PDF)

Führungskräfte

Angebote des Familienservicebüros
Das Familienservicebüro berät bei den ganz praktischen Anliegen zur Vereinbarkeit: Wo finde ich Kinderbetreuung? Wie organisiere ich mich im Alltag? Wo finde ich Unterstützung, wenn ich Angehörige pflegen muss und will?
Familienservicebüro

Onboarding für Professor*innen und Juniorprofessor*innen & Dual Career
Die Onboardingstelle berät Professor*innen und Juniorprofessor*innen beim Einstieg in die UDE. Sie bietet Einführungsveranstaltungen und Workshops an und vernetzt mit den Beratungseinrichtungen der UDE. Darüber hinaus berät sie zu Dual Career Möglichkeiten und familiären Fragen im Rahmen von Berufungsverfahren und Einstellungen.
Zur Onboardingstelle

Coachings, Weiterbildungungen und Teamlösungen für Führungskräfte
Die Personalentwicklung berät einzelne Führungskräfte (oder Teams von Führungskräften) zur Stärkung der Führungskompetenz und zum Erwerb von Führungswissen. Orientiert am konkreten Bedarf planen Führungskräfte und Personalentwicklung gemeinsam individuelle Entwicklungskonzepte. Die Personalentwicklung stellt Reflexionsräume bereit und berät zu  Kooperations- und Fördergesprächen, zum Projektmanagement und zur strukturierten Personalauswahl. Dazu gehört auch das Finden von Lösungen bei Vereinbarkeitsfragen im Team oder bei eigenen Vereinbarkeitsanliegen.
Zur Homepage der Führungskräfteentwicklung

Forschungsförderung und Vereinbarkeit

An der UDE ist, wie an anderen deutschen Universitäten auch, folgende Situation festzustellen: Mit steigender Qualifikationsstufe nimmt der Anteil an Wissenschaftlerinnen ab. Deshalb ist es das Ziel an der UDE Bedingungen zu schaffen, die den Arbeitsplatz Hochschule auch für Nachwuchswissenschaftlerinnen interessant machen.
Das Science Support Centre (SSC) stellt daher auf seiner Homepage verschiedene Programme für Frauen in der Wissenschaft vor, die sich auch explizit an Frauen mit Kindern richten.
Zur Homepage des SSC

Gesetzliche Grundlagen

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt zu schützen.
Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht am Arbeitsplatz tätig sein werden.

Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Hier an der UDE ist das der*die für Sie zuständige Personalsachberarbeiter*in. Hier reichen Sie bitte ein entsprechendes ärztliches Attest ein. Ihr*e Sachbearbeiter*in wird alles weitere in die Wege leiten.
Zum MuSchG

Bundeselternzeit- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Am 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft getreten.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Zum BEEG
Zum Elterngeld-Rechner

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über die Teilzeitarbeit, den Abschluss und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge und den Schutz Teilzeitbeschäftigter und befristet Beschäftigter vor ungerechtfertigter Benachteiligung
Zum TzBfG

Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine Aufstellung der aushangpflichtigen Arbeitsgesetze und Vorschriften finden Sie auch auf den Seiten der Verwaltung der UDE.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der UDE

Für Beschäftigte der UDE werden Betreuungsangebote für das gesamte Jahr angeboten  Da die Angebote des Familienservicebüros erfahrungsgemäß sehr gut nachgefragt, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung.

Tagespflegestellen DU-E-KIDS für unter 3-Jährige
DU-E-KIDS basiert auf dem Modell der Kindertagespflege. Das Angebot umfasst einen individuell anpassbaren Betreuungsumfang zwischen Montag und Freitag innerhalb des Zeitrahmens von 8.00 bis 16.00 Uhr (16 bis 40 Stunden pro Woche). Die Betreuung findet in Räumen auf dem Campus der Universität bzw. in direkter Nähe statt. Die Aufnahme der Kinder in die Tagespflegeeinrichtung der DU-E-Kids erfolgt in der Regel zu Beginn eines Betreuungsjahres (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres). Während des laufenden Betreuungsjahres können Kinder nur aufgenommen werden, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zu DU-E-KIDS

Ferienbetreuung
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien wird von 8.00 bis 16.00 Uhr ein abwechslungsreiches, altersspezifisches Ferienprogramm geboten, bei dem die Wochen unter verschiedenen Mottos stehen. Teilnehmen können schulpflichtige Kinder von Beschäftigten und Studierenden der UDE und des Universitätsklinikums-Essen bis zum Alter von einschließlich 12 Jahren. Zudem werden in den Sommerferien Kinder betreut, die sich im Übergang zur Schule befinden. Die Betreuung findet in Räumlichkeiten auf dem Campus Essen statt. Kinder, die aus Duisburg kommen, können - bei Bedarf - morgens und nachmittags in Begleitung einer Betreuungsperson den Pendelbus zwischen den Campus nutzen.
Weitere Informationen zur Ferienbetreuung

Back-up-Betreuung
Wenn ein akuter Betreuungsengpass entsteht können die Angehörigen der UDE auf die Back-up-Betreuung des Familienservicebüros in Kooperation mit dem pme Familienservice zurückgreifen. Dieses Angebot ist als Betreuungslösung für Notfälle konzipiert, kann daher individuell und sehr kurzfristig vereinbart werden. Der pme Familienservice bietet dafür eigene kindgerechte Räumlichkeiten an, in denen die Kinder von qualifiziertem Fachpersonal betreut werden:

Ruhrpiraten Duisburg:   Dr. Hammacher-Str. 14, 47119 Duisburg
Ruhrpiraten Essen:         Girardetstr. 6, 45131 Essen

Zudem können bei Bedarf auch die restlichen deutschlandweiten Back-up-Einrichtungen des pme Familienservices genutzt werden.

Alternativ ist eine Notbetreuung im Privathaushalt möglich.
Die Kosten für dieses Angebot sind über die UDE abgedeckt.

Weitere Informationen zur Back-up-Betreuung

Kurzzeitbetreuung während Veranstaltungen
Die Kurzzeitbetreuung bietet ebenfalls die Möglichkeit einer Betreuung von Kindern während hochschuleigener Veranstaltungen, wie z.B. Tagungen und Konferenzen. Dies ermöglicht auch externen Teilnehmer*innen mit Kind eine Anreise zur Veranstaltung. Die Kontaktaufnahme hierbei kann entweder durch die Teilnehmer*innen selbst oder die veranstaltungsgebenden Fakultäten/Institute erfolgen.
Weitere Informationen zur Kurzzeitbetreuung während Veranstaltungen

Babysitting-Service
Bei regelmäßigen, wiederkehrenden Betreuungsbedarfen ist es meist sinnvoll, eine feste Betreuungsperson für den Privathaushalt zu suchen. Dies ermöglicht sowohl vor allem dem Kind als auch den Eltern Kontinuität und Sicherheit.
Der pme Familienservice bietet einen deutschlandweiten Pool an privaten Kinderbetreuungspersonen, aus dem die Angehörigen der UDE eine*n passende*n Babysitter*in finden können. Die dort aufgeführten Betreuungspersonen verfügen über unterschiedliche fachliche Qualifikationen und werden vor Veröffentlichung von pme gesichtet.

Die Einsicht und Nutzung dieser Betreuer*innen-Galerie ist für die Beschäftigten und Studierenden der UDE kostenlos, die Kosten für die stattfindende Betreuung werden selbst getragen.

Weitere Informationen zur Babysitting-Service

Mobile Spielekiste
Eine weitere Möglichkeit, das Kind am eigenen Arbeitsplatz zu betreuen, bietet die mobile Spielekiste. Diese enthält verschiedene Spielmaterialien für Kinder im Kleinkindalter. Die Spielekiste verfügt über Rollen, so dass sie im Familienservicebüro ausgeliehen und mit ins eigene Büro genommen werden kann.
Weitere Informationen zur mobilen Spielkiste

Pflegeberatung

Pflegeaufgaben sind selten planbar - sie kommen oft unerwartet und stellen die Angehörigen vor eine große Herausforderung. Die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben mit dem Beruf kann Schwierigkeiten mit sich bringen. Das Familienservicebüro bietet Ihnen Informationen und eine Beratung zum Thema an.

Die wichtigsten Gesetze im Überblick

  • Das Familienpflegezeitgesetzregelt die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf
  • Das Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt für Beamt_innen u.a. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen und Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
  • Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder regelt für tarifbeschäftigte u.a. Teilzeitbeschäftigung, Entgelt im Krankheitsfall und Arbeitsbefreiung.

Persönliche Sorgen und Überlastung

Die Sozialen Ansprechpartner (SAP) bieten an der Universität Duisburg- Essen und der Folkwang Universität der Künste betroffenen Mitarbeiter*innen eine Anlaufstelle bei Problemen und Konflikten.
Zur Homepage der SAP

Väter

Vätertreffen

Immer mehr Väter nehmen ihre Rolle aktiv wahr. So auch an der UDE und am Uniklinikum Essen. Dabei ergeben sich für diese Väter einige Fragen, z. B.: Wie kann ich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten? Was kommt auf mich am Arbeitsplatz zu, worauf muss ich achten?

Seit 2016 organisiert das Familienservicebüro in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Essen Vätertreffen. Beim Vätertreffen können sich Väter der UDE und des UK Essen austauschen und vernetzen sowie Anregungen und hilfreiche Informationen voneinander erhalten. Dieses Angebot ist für alle Väter offen, die Mitarbeiter der UDE oder des UK Essen sind und Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren haben.

Termine finden Sie unter: https://www.uni-due.de/familienservice/vaeterarbeit.php

Weitere Beratungsangebote

Informative Links:

Wickel-, Still- und Ruheräume

Wickel,- Still- und Ruheräume gibt es an beiden Campi, z.T. sind sie auch mit einer Arbeitsumgebung ausgestattet.

Campus Essen

Campus Duisburg

R12 R00 BX8

R14 R00 B09

S05 T00 A02

S06 S02 B05

SA 015

T01 R00 DX8

V15 S01 C50 (Schlüsselausgabe Servicetheke MNT Bibliothek)

MF 081

LX 01208

LK 0145

SK 006

LG 006

Detallierte Informationen zur Schlüsselvergabe finden Sie auf den Seiten des Familienservicebüros

Das neue Mutterschutzgesetz

Nach über 50 Jahren ist das Mutterschutzgesetz von 1952 erstmals grundlegend reformiert und den aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Ab 01.01.2018 tritt es in Kraft. Wesentliche Änderungen:

  • Schülerinnen, Studentinnen und Frauen in betrieblicher Ausbildung sind in den Anwendungsbereich einbezogen
  • Die nachgeburtliche Schutzfrist bei Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht Wochen auf zwölf Wochen verlängert (Änderung gilt seit 30.05.2017).
  • Für Frauen mit einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist ein Kündigungsschutz vorgesehen (Neuregelung gilt seit 30.5.2017).

Weitere Informationen auf den Seiten des MAGS unter: www.mutterschutz.nrw