Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Duisburg-Essen
Seit dem 13. Januar 2011 ist der aktualisierte Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der UDE in Kraft. Der Rahmenplan setzt die gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes(LGG) um, die für alle Universitäten Gültigkeit besitzen. Er gibt Ziele zur Gleichstellung und Frauenförderung vor und legt Maßnahmen und Steuerungsinstrumente zur Zielerreichung für eine Laufzeit von drei Jahren fest.
Erstmals umfasst der nun verabschiedete Rahmenplan auch die Gruppe der weiteren Beschäftigten an der UDE, die bisher im Frauenförderplan der Verwaltung betrachtet wurde. In den vergangenen Monaten wurden die Frauenförderpläne der Fakultäten und der Zentralverwaltung der UDE überarbeitet. Diese ergänzen und konkretisieren die im zentralen Rahmenplan genannten Gleichstellungsziele und –maßnahmen. Einige Frauenförderpläne befinden sich noch im Beratungsprozess. Ziel ist es, die Fortschreibung der dezentralen Frauenförderpläne im laufenden Wintersemester abzuschließen.
Hilfen zur Erstellung eines dezentralen Frauenförderplans
Der Frauenförderplan einer Hochschule besteht aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule und den dezentralen Frauenförderplänen. Die Frauenförderpläne der Fakultäten und weiteren Einrichtungen der Universität Duisburg-Essen ergänzen und konkretisieren den Rahmenplan.
Verantwortlich für die Erstellung der dezentralen Frauenförderpläne und der Erarbeitung verbindlicher Zielvorgaben und Maßnahmen zur Zielerreichung sind die jeweiligen Dekane und Dekaninnen der Fakultäten sowie die Leitungen der weiteren Einrichtungen.
Zur Erstellung eines Frauenförderplanes finden Sie hier in Kürze einen aktualisierten Musterfrauenförderplan.
Zur Unterstützung der Fakultäten bei der Erstellung der Frauenförderpläne wurden von der Stabsstelle Controlling gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten SuperX-Auswertungen in den Rubriken Studierende/Prüfungen und Personal entwickelt. Diese stehen in eigenen Ordnern "Daten Frauenförderpläne" zur Verfügung. Die Abfrageergebnisse sind hinsichtlich Inhalt und Layout mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt und können in die Frauenförderpläne übernommen werden.