Universität Duisburg-Essen: Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
Die UDE hat 2006 erstmals eine Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt für die Universität verabschiedet. 2010 wurde diese aufgrund gesetzlicher Änderungen überarbeitet und ist am 5. Januar 2011 in Kraft getreten. Unter anderem wurden Verfahrensschritte für Betroffene vereinfacht. Die aktualisierte Richtlinie ist im ==> Verkündungsblatt der UDE veröffentlicht.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ist für die Universität Duisburg-Essen gemäß der Definition des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) jede Form von unerwünschtem sexuell bestimmten Verhalten: Dieses kann sich in unerwünschter verbaler, nicht-verbaler oder physischer Form äußern und bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Dazu gehören:
- Sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach strafrechtlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind sowie
- weitere sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie
- unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen.
