Für die Einschreibung in die Masterstudiengänge des Fachbereichs Geisteswissenschaften ist es für die Berwerber/innen mit einem Bachelorabschluss, der nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben worden ist, zwingend notwendig, sich mit dem/der betreffenden Fachvertreter/in vorab in Verbindung zu setzen. 

Ansprechpartner für Gleichwertigkeitsbescheinigungen sind in der Germanistik:

... für den 2-Fach-Master "Germanistik: Sprache und Kultur": Hermann Cölfen und Werner Jung

... für den 2-Fach-Master "Literaturvermittlung und Medienpraxis": Hanna Köllhofer

Das Procedere:

Studierende, die sich für die Master-Studiengänge der Germanistik bewerben möchten und nicht den 2-Fach-Bachelor „Germanistik: Sprache, Literatur, Kultur und Kommunikation" studiert haben, benötigen eine so genannte Gleichwertigkeitsbescheinigung.

Mit diesem Dokument wird ihnen bescheinigt, dass die Studienleistungen aus dem von Ihnen absolvierten Studiengang dem oben genannten 2-Fach-Bachelor entsprechen. Um eine solche Bescheinigung auszustellen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • eine beglaubigte Kopie des Transcript of record (hier genügt die Beglaubigung durch die jeweils zuständige Einrichtung der Universität (Prüfungsamt oder Dekanat))
  • gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie der Bachelor-Urkunde
  • einen frankierten und mit ihrer Anschrift versehenen Rückumschlag.

Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte per Post an:

       Universität Duisburg-Essen
       Fakultät für Geisteswissenschaften
       Priv.-Doz. Dr. Hermann Cölfen
       Universitätsstraße 12
       45117 Essen

Studierende, die ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben, wenden sich bitte zunächst an das Akademische Auslandsamt.