Das Rektorat bzw. der Senat der Universität Duisburg-Essen verabschiedete am 23. Juni 2006 die so genannte Studienbeitragssatzung. In Ihr ist festgehalten, welchen Anteil die einzelnen Fachbereiche aus Studienbeiträgen erhalten und was mit dem anderen Anteil geschieht. Die Universität erhält 82% (bis Ende 2007 77%) der Studienbeiträge, die durch alle Studierenden an der Universität eingenommen wurden. 18% (bzw. 23%) erhält die NRW Bank für einen Ausfallfonds. Nach dieser Satzung gehen (siehe auch dazu die grafische Übersicht unten auf dieser Seite):
- 5% in den Aufbau einer Stiftung der Universität,
- 30% werden für zentrale Maßnahmen, die Lehre und Studium verbessern sollen, verwendet und
- 65% der Gelder werden auf die Fachbereiche aufgeteilt, wo sie dann für dezentrale Maßnahmen verwendet werden.
zentrale Maßnahmen:
Eine umfangreiche Studienbefragung und verschiedene Vorschläge der erweiterten KLSW (Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung) sollten festlegen, was unter "zentralen Maßnahmen" zu verstehen ist. Die Vorschläge wurden erarbeitet und im Rektorat eingereicht, wo diese beschlossen wurden. Für eine detaillierte Übersicht über die Verwendung von Geldern aus Studienbeiträgen auf zentraler Ebene siehe:
http://www.uni-due.de/studienbeitraege/schaubild.shtml
Entscheidungen über Maßnahmen am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften:
Innerhalb des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften gibt es drei Entscheidungsebenen. Dies sind:
- der Fachbereichsrat - bestehend aus 6 Professoren und Professorinnen, 2 Vertretern des Mittelbaus (wissenschaftliche Mitarbeiter), 2 weiteren Beschäftigten, 3 Studierenden und dem Dekan
- der Steuerungsgruppe - bestehend aus 3 Studierenden, 1 Professor oder Professorin, 1 Vertreter des Mittelbaus und dem Dekan
- der Dekan
1. Entscheidungsebene Fachbereichsrat:
Im November 2006 wurde eine Arbeitsgruppe "Studienbeiträge" eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsrat ein Konzept erarbeiten sollte, nach dem die Finanzierungen verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre im ersten Studienjahr nach Einführung der Studienbeiträge geregelt sein sollte. Die
Grundsätze des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für die sachgemäße Verwendung von Studienbeiträgen wurden am 25. April 2007 im Fachbereichsrat beschlossen. Daraufhin löste sich die Arbeitsgruppe "Studienbeiträge" auf und die Steuerungsgruppe wurde eingerichtet.
2. Entscheidungsebene Steuerungsgruppe:
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist ein kontinuierliches Controlling der Vergabe der Gelder aus Studienbeiträgen, sowie die Entscheidung über die Finanzierung von weiteren Maßnahmen, die nicht im Beschluss des Fachbereichs festgehalten sind. In dieser Steuerungsgruppe befinden sich drei Vertreter der Studierenden, sowie drei Mitarbeiter der Universität. Somit hat die Gruppe der Studierenden quasi ein Vetorecht! Es können innerhalb der Steuerungsgruppe keine Entscheidungen ohne Zustimmung der Studierenden getroffen werden.
3. Entscheidungsebene Dekan:
In letzter Instanz kann der Dekan Entscheidungen auch außerhalb des Beschlusses und ohne Zustimmung des Fachbreichsrates oder der Steuerungsgruppe treffen. Dies ermöglicht Eilbescheide und kurzfristige Anträge. In der Regel trifft der Dekan keine Entscheidungen, die den Interessen des Fachbereichsrates oder der Steuerungsgruppe entgegenstehen.
Der Dekan berichtet der Steuerungsgruppe und dem Fachbereichsrat über entsprechende Einzelentscheide. Rechtlich trägt der Dekan über alle Entscheidungen, die unmittelbar den Haushalt und somit auch die Studienbeiträge betreffen die Verantwortung.