Universität Duisburg-Essen
 Kopf FB Gesellschaftswissenschaften

Studienbeiträge am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

Vereinbarungen

In Paragraph 2, Abschnitt 1, Artikel 2 des Gesetzes zur Sicherung und Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen vom 21.03.2006 heißt es: "Die Hochschulen werden ermächtigt, durch Beitragssatzung für das Studium von Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben (...) sind, für jedes Semester ihrer Einschreibung oder Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von bis zu 500 Euro zu erheben."

Seit dem Sommersemester 2007 macht die Universität Duisburg-Essen von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch und erhebt von jedem Studierenden den Höchstsatz von 500,- Euro pro Semester. 18% (bis Ende 2007 23%) der Einnahmen aus den Studienbeiträgen werden der NRW-Bank für einen Ausfallfonds zur Verfügung gestellt. Die restlichen 82% (bzw. 77%) erhält die Universität. Die der Universität zur Verfügung gestellten Gelder werden wiederum aufgeteilt: 5% werden für den Aufbau einer Stiftung für Studium und Lehre verwendet, 30% werden für zentrale Maßnahmen zur Verbesserungen von Studium und Lehre verwendet und die restlichen 65% werden auf die Fachbereiche für dezentrale Maßnahmen aufgeteilt.

Die Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben vom 23. Juni 2006 legt in §9 fest, dass "die Einnahmen aus den Studienbeiträgen [...] der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen. Insbesondere sind sie zu verwenden für die Verbesserung der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur wie z.B. die personelle und organisatorische Sicherung des Lehrangebotes, die notwendige räumliche und technische Infrastruktur, die Medienbereitstellung und -unterstützung, die Beratung der Studierenden, die Evaluation von Lehrveranstaltungen sowie die verwaltungstechnische Begleitung dieser Bereiche. Die Mittel sollen auch für die Beschäftigung von Studierenden als Mentorinnen oder Mentoren, als Tutorinnen oder Tutoren oder als studentische Hilfskräfte und die Qualifizierung von Studierenden für diese Tätigkeiten verwendet werden."

Die Grundsätze für die Sachgemäße Verwendung von Studienbeiträgen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften greifen die Festlegungen der Satzung auf und spezifizieren sie für den Fachbereich. Im Beschluss des Fachbereichsrats vom 25.04.2007 wurden sechs Kategorien aufgestellt, in die sich die Maßnahmen, die aus Studienbeiträgen finanziert werden sollen, eindeutig zuordnen lassen müssen. Dies sind die folgenden Kategorien:

  • Maßnahmen, die die Qualität in der Lehre wesentlich verbessern und die Engpässe im Lehrbetrieb vermeiden helfen und das Lehrangebot insgesamt ergänzen und erweitern

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen, d.h. insbesondere Maßnahmen, die das Beratungsangebot für Studierende erweitern bzw. verbessern helfen

  • Maßnahmen zur Erleichterung von Auslandsaufenthalten von Studierenden

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement der Lehre

  • Maßnahmen zur Verbesserung der für die Lehre relevanten Infrastruktur

  • strategische Maßnahmen, etwa Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformen


Die Finanzierungen aus Studienbeiträgen erfolgt somit nach festgelegten Regeln. Was finanziert wird, entscheidet eine Steuerungsgruppe in der der Dekan des Fachbereichs, die Prodekanin für Studium und Lehre, ein Vertreter des Mittelbaus, sowie drei Vertreter Studierender Mitglieder sind. Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe entscheiden gleichberechtigt, welche Maßnahmen finanziert werden.

Hier gibt es noch einmal alle wichtigen Schriften zum Download.

Grundsätze des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für die sachgemäße Verwendung von Studienbeiträgen
Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben
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Letzte Änderung: Dienstag, 26.5.2009