Infoblatt zur Finanzierung einer Vertretung während der Mutterschutzfristen
Aufwendungsausgleichsgesetz
Alle Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes einen besonderen Schutz, den so genannten Mutterschutz. Um die durch die Mutterschutzfrist verursachten Ausfallzeiten zu kompensieren, stellt die UDE den betroffenen Fakultäten und Einrichtungen Mittel zur Überbrückung der Ausfallzeiten zur Verfügung. Die Erstattung wird nur auf Antrag geleistet.
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Innovationsprojekte zur Gleichstellung in den Fachbereichen
Projektberichte
Im Rahmen eines Antragverfahrens, das durch die Gleichstellungskommission der UDE begleitet wird, können sich die Fachbereiche und Einrichtungen jährlich um Mittel bewerben, die die UDE aus dem Strukturfonds des Landes NRW zur Förderung der Gleichstellung bekommt. Neben konkreten Fördermaßnahmen für Frauen der unterschiedlichen Statusgruppen können auch gleichstellungsrelevante Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Alle geförderten Projekte sind gehalten, einen Abschlussbericht zu erstellen, in dem möglichst auch konkrete Verbesserungsempfehlungen gegeben werden sollen. Auf der folgenden Seite stehen die Berichte zum Download zur Verfügung.
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