3. Änderung der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO)
Mit Schreiben vom 23. November 2011 informierte des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) die Hochschulen des Landes NRW über die 3. Änderung der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO). Das MIWF bittet die Hochschulen um Stellungnahme bis zum 22. Dezember 2011.
Das Dokument wurde als PDF-Datei im Login-Bereich dieser Website hinterlegt.
21.11.2011
Stellungnahme der Hochschulen zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes NRW "Einführung der Trennungsrechnung an Hochschulen des Landes" vom 15.08.2011
Das HKR NRW und die Hochschulen
Universität Bielefeld
Ruhr-Universität Bochum
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
TU Dortmund
Universität Duisburg-Essen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universität zu Köln
FH Köln (Zustimmende Kenntnisnahme, es erfolgt zusätzlich separate Stellungnahme)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Universität Paderborn
Universität Siegen
Bergische Universität Wuppertal
erstellten eine gemeinsame Stellungnahme zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes NRW "Einführung der Trennungsrechnung an Hochschulen des Landes" vom 15.08.2011.
Die Stellungnahme wurde dem LRH NRW zum 15.11.2011 übersandt und ist im geschützten Login-Bereich hinterlegt.
21.11.2011
Handbuch Hochschulrechnungslegung
Wir möchten Sie über das neu erschienene Handbuch der Hochschulrechnungslegung informieren, das von Herrn Prof. Dr. Volker Breithecker, StB, Universität Duisburg-Essen, Mercator School of Management und Frau Dipl.-Kff. Urte Lickfett, WP/StB, PKF FASSELT SCHLAGE, herausgegeben wurde. Hier war das HKR NRW als Mitautor tätig.
Das Handbuch wurde von Praktikern für Praktiker in den Hochschulen erstellt und beinhaltet sowohl fachliche Grundlagen als auch kompaktes, praxisbezogenes Detailwissen zu den spezifischen Aspekten einer Hochschulrechnungslegung nach dem Prinzip der Doppik.
Sie profitieren von der langjährigen Praxiserfahrung der Autoren, die als Fach- und Führungskräfte an der Erstellung von Hochschulabschlüssen beteiligt bzw. als Abschlussprüfer und Berater tätig sind.
16.08.2011
E-Bilanz - Zeitrahmen der Implementierung verschiebt sich
Das verpflichtende Erfordernis für juristische Personen des öffentlichen Rechts eine E-Bilanz gemäß § 5b EStG zu erstellen, wird per Rechtsverordnung auf Wirtschaftsjahre verschoben, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Zudem können voraussichtlich Übergangsregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten genutzt werden, wodurch sich der wahrscheinlich erstmalige Anwendungszeitpunkt bis auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, verschieben kann.
Dieses "zusätzliche" Zeitfenster sollte genutzt werden, um notwendige Anpassungen hinsichtlich der Finanz- und Steuerbuchführung vorzunehmen. Das HKR NRW informiert die Mitglieder des Hochschulkompetenzteams über den aktuellen rechtlichen Stand.
Weitere Unterlagen s. LOGIN-Bereich
16.06.2011
Das Transparenzrichtlinie-Gesetz ist für Hochschulen relevant
Das HKR NRW hat sich, wie am 17.11.2010 berichtet, auf Grund von Anfragen verschiedener Hochschulen intensiv mit der Thematik des Transparenzrichtlinie-Gesetzes (TranspRLG) beschäftigt und in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde die Relevanz des TranspRLG für den Bereich Hochschulen in NRW geprüft.
Im Ergebnis kann man zusammenfassen, dass das Transparenzrichtlinie-Gesetz vollumfänglich für Hochschulen relevant ist. Hochschulen die eine funktionierende Trennungsrechnung im Einsatz haben erfüllen die Anforderungen des TranspRLG vollumfänglich, so dass keine zusätzlichen Anforderungen entstehen.
Weitere Informationen sind im LOGIN-Bereich hinterlegt.
10.06.2011
E-Bilanz
Ab dem Jahr 2012 will der Gesetzgeber das Thema E-Bilanz umsetzen. Wichtige Vorarbeiten der Legislativen, wie z.B. die endgültige Fixierung der Taxonomie, laufen derzeit noch. Anpassungsarbeiten im eigenen Rechnungswesen der Hochschulen sind jedoch erforderlich.
10.06.2011
Überleitungsrechnung
Im Sommer 2011 wird ein Modell zum Handling der Überleitungsrechnung zwischen kameralem und kaufmännischem Jahresabschluss, versehen mit Zustimmungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vom HKR NRW ausgerollt.
Hierdurch kann der Erstellungsaufwand in der einzelnen Hochschule deutlich reduziert werden.