Weiterentwicklung des Kaufmännischen Rechnungswesens für Hochschulen in NRW

  • Konzeptionelle Tätigkeiten/Entwicklungen
    • Erarbeitung des Umgangs mit neuen Aufgabenstellungen wie Risiko-, Liquiditätsmanagement
    • Entwicklung von Bilanzanalyseverfahren bzw. Kennzahlensystemen
    • Weiterentwicklung Trennungsrechnung
  • Koordination und Durchführung von Aktivitäten von Hochschulen und MIWF
  • Abstimmung der Buchungs-, Bewertungs- und Inventurrichtlinie, sowie des Kontenrahmens für Hochschulen in NRW mit den aktuellen Rechtsgrundlagen; der HWFVO inklusive der Verwaltungsvorschriften zur HWFVO, Vergaberichtlinien etc.
  • Auswertung von Testaten aus den Hochschulen
  • Ausarbeitung genereller Regelungen und Verfahrensweisen; z.B. Handhabung/Bilanzierung von Mietereinbauten in Absprache mit dem BLB
  • Ableitung und Strukturierung des Fortbildungsbedarfes

Das HKR NRW bietet den Hochschulen insbesondere eine strategisch-integrierte Beratung und Qualifikation in Abhängigkeit von den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen an.