IFZ . Informationen Ph. D. Thesis (Dr. rer. nat.)
Universität Essen
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Termine der nÀchsten Promotionsausschuss-Sitzungen:

17.02.2010
28.04.2010


Die AntrĂ€ge oder Arbeiten bitte spĂ€testens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin abgeben.  
 

 
Promotionsleitfaden als pdf-Datei 
Promotionsleitfaden
 
 

Promotionsleitfaden
der FakultÀt Biologie und Geografie
an der UniversitÀt Duisburg-Essen
Promotionsausschuss
UniversitÀtsstr. 5
45141 Essen
 
 

Inhalt:
(A) Promotionsbegehren
(B) Promotionsschrift
(C) Antrag auf Zulassung zur Promotion
(D) Promotionsverfahren



Organisatorisches:

AuskĂŒnfte ĂŒber die Promotion zum „Dr. rer. nat.“ an der FakultĂ€t Biologie und Geografie (Promotionsbegehren, Antrag auf Zulassung zur Promotion, Promotionsverfahren) werden nur unter der unten genannten Telefonnummer gegeben! Anschreiben sind an die nachstehend genannte Adresse zu senden:

Univ.-Prof. Dr. Ralf KĂŒppers
Institut fĂŒr Zellbiologie (Tumorforschung)
Medizinische FakultÀt
UniversitÀt Duisburg-Essen
Virchowstrasse 173
45122 Essen
Tel: 0201 723 3384
Fax: 0201 723 3386
E-Mail: ralf.kueppers@uk-essen.de

Das Promotionsbegehren (A) und der Antrag auf Zulassung zur Promotion (C) sowie alle erforderlichen Unterlagen sind bei Frau Andrea Sydow [Sekretariat des Institut fĂŒr Zellbiologie (Tumorforschung)] oder Prof. KĂŒppers nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0201 723 3385/3384) spĂ€testens 1 Woche vor dem jeweiligen Sitzungsterminen abzugeben.




(A) Promotionsbegehren

Mit Beginn der Promotion hat jede/r Doktorand/in dieses dem Promotionsausschuss durch ein Promotionsbegehren anzuzeigen und folgende Unterlagen einzureichen:

1. ein formloses Anschreiben an den Promotionsausschuss mit folgenden Informationen:
− Institution an der die Dissertation angefertigt wird
− Beginn der Arbeit
− Erstbetreuer, ggf. Zweitbetreuer der Arbeit
− Thema der Dissertation (Arbeitsthema),

2. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (beglaubigte Kopie),

3. Diplomzeugnis und Diplomurkunde bzw. sonstige AbschlĂŒsse gem. § 5 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien),

4. unterschriebenen, tabellarischen Lebenslauf,

5. Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (falls vorhanden)

6. ErklÀrung des Betreuers, gem. § 6 Abs. 2, Nr. 7 der Promotionsordnung (siehe Anlage, letzte Seite, obere ErklÀrung),

7. eine maximal zweiseitige Beschreibung der Zielsetzung der Arbeit und der experimentellen Wege, die zur Bearbeitung verwendet werden sollen.

8. Falls Tierversuche geplant sind, eine Kopie der Tierversuchsgenehmigung.




(B) Zur Anfertigung der Promotionsschrift

Die folgenden Empfehlungen sollen Ihnen bei der Anfertigung Ihrer Dissertation helfen, zeitraubende formale Überarbeitungen möglichst zu vermeiden. Sie entsprechen den allgemeingĂŒltigen wissenschaftlichen Standards. GrundsĂ€tzlich ist zum Zweck der VervielfĂ€ltigung auf eine sehr hohe DruckqualitĂ€t (insbesondere bei Abbildungen) zu achten.

1. Titelblatt und Angaben zur PrĂŒfung
− siehe Muster im Anhang

2. Inhaltsverzeichnis/Gliederung
Das Inhaltsverzeichnis ist ein Teil der Arbeit und zeigt, in welcher Weise das Thema verstanden und bearbeitet wurde. Es sollte den logischen Aufbau der Arbeit widerspiegeln und muss eine erste Information ĂŒber den Inhalt der Arbeit geben. Eine folgerichtige und geschlossene GedankenfĂŒhrung zeigt sich in einer formallogisch einwandfreien Gliederung mit entsprechenden Gliederungspunkten. Unterabschnitte, die auf derselben Stufe stehen, mĂŒssen von einer gemeinsamen ĂŒbergeordneten Problemstellung ausgehen. Die einzelnen Unterabschnitte sollen möglichst gleichgewichtig sein. Bei der Untergliederung ist darauf zu achten, dass auf jeder Gliederungsebene zumindest zwei Unterpunkte auftreten.
Das Inhaltsverzeichnis muss eine vollstĂ€ndige Übersicht der einzelnen Kapitel-ĂŒberschriften mit den dazugehörigen Seitenzahlen enthalten.
In der Regel sollte eine Dissertation folgende Hauptkapitel enthalten:
− Einleitung (Stand der Forschung)
− Ziel der Arbeit (Fragestellungen, Arbeitshypothesen)
− Material, Methoden
− Ergebnisse
− Diskussion
− Zusammenfassung, Ausblick

3. AbkĂŒrzungsverzeichnis
Im Text sollten die dudenĂŒblichen AbkĂŒrzungen verwendet werden (Beispiele: etc., z. B., usw., vgl.). Alle weiteren AbkĂŒrzungen mĂŒssen im AbkĂŒrzungsverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge erklĂ€rt werden.

4. Abbildungsverzeichnis
Alle Abbildungen sind zu beschriften und fortlaufend zu nummerieren. Wird im Text auf eine Abbildung Bezug genommen, so muss diese durch Nummern (und evtl. durch eine Seitenangabe) rasch und eindeutig auffindbar sein.
Die Beschriftung von Abbildungen erfolgt grundsÀtzlich unter einer Abbildung. Abbildungen sind mit einer Quellenangabe zu versehen, wenn sie auf PrimÀrmaterial basieren.

5. Tabellenverzeichnis
Tabellen sind im Text fortlaufend zu nummerieren, evtl. kapitelweise in Dezimal-klassifikation. Wird im Text auf eine Tabelle Bezug genommen, so muss diese durch Nummern und Seitenangabe eindeutig auffindbar sein.
Die Beschriftung von Tabellen erfolgt grundsĂ€tzlich ĂŒber einer Tabelle. Tabellen sind mit einer Quellenangabe zu versehen, wenn sie auf PrimĂ€rmaterial basieren.

6. Textteil
FĂŒr die gesamte Arbeit sind DIN A4 BlĂ€tter zu verwenden und diese einseitig zu beschreiben. Die Formatierung des Textteils sollte die einfache und gute Lesbarkeit unterstĂŒtzen. Ein gĂ€ngiges, empfehlenswertes Format wĂ€re z. B.:
SchriftgrĂ¶ĂŸe: 12 pt
Schriftart: Arial oder Times New Roman
Zeilenabstand: 1,5-fach
Seitenrand: oben und unten 2 cm, rechts und links 2,5 cm.
Die Seitenzahlen beginnen mit dem Titelblatt, die Seitennummerierung jedoch erst mit dem eigentlichen Text. Die Seiten sind fortlaufend in arabischen Zahlen zu nummerieren. Die Nummerierung erfolgt einheitlich in der Kopf- oder Fußzeile mittig oder rechtsbĂŒndig.

Fußnoten
Fußnoten beinhalten in wissenschaftlichen Arbeiten meist Information, die den unmittelbaren Textzusammenhang stören wĂŒrden, z. B. Quellenhinweise, Verweise auf ergĂ€nzende Quellen, Hinweise auf andere Teile des eigenen Manuskripts, Abweichungen von der Hauptlinie der Textargumentation. Aus GrĂŒnden der Lesbarkeit ist es empfehlenswert, auf Fußnoten weitgehend zu verzichten bzw. sie vornehmlich zur Quellenbelegung zu verwenden und lĂ€ngere ErklĂ€rungen zu Randproblemen des Textes zu vermeiden.
Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren. Die Bezugsstelle einer Fußnote im Text wird durch eine hochgestellt arabische Ziffer gekennzeichnet. Der Text der Fußnote ist am Ende derselben Seite einzuordnen.

Formeln
Die in mathematischen Formeln verwendeten Symbole sind bei ihrer erstmaligen Verwendung im Text eindeutig zu definieren. Eine einheitliche Formelnotation fĂŒr den gesamten Text wird empfohlen. Ggf. sind die verwendeten Symbole in einem Verzeichnis zusammenzufassen. Eine fortlaufende Nummerierung der Formeln erleichtert die Bezugnahme im Text.

7. Literaturverzeichnis
Die Literaturhinweise sind nach dem Zunamen des Verfassers alphabetisch und bei mehreren Werken eines Verfassers chronologisch zu ordnen. Die bibliographischen Angaben sind einheitlich, nach den in der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin ĂŒblichen Regeln anzugeben.

Zitate
Jedes Zitat im Text muss nachprĂŒfbar sein. Daher sind aus jeglichen Quellen wörtlich oder sinngemĂ€ĂŸ ĂŒbernommene Textstellen, Tabellen, Graphiken etc. als solche kenntlich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zur Nichtanerkennung einer Arbeit (wegen Plagiats) fĂŒhren. (Mit Quellenhinweis sind auch solche Angaben zu versehen, die nicht der Literatur entnommen, sondern z. B. durch persönliche Befragung in Erfahrung gebracht worden sind).
Wörtliche Zitate werden in doppelte AnfĂŒhrungszeichen eingeschlossen. Sie mĂŒssen originalgetreu wiedergegeben werden. Die Auslassung eines Wortes ist durch zwei Punkte, die Auslassung mehrerer Wörter durch drei Punkte anzudeuten. Eventuelle Abweichungen vom Original sind (z. B. durch eingeklammerte ZusĂ€tze mit dem Hinweis ’Anm. d. Verf.’) kenntlich zu machen.
Ein wörtliches Zitat soll im Allgemeinen nicht mehr als zwei bis drei SĂ€tze umfassen. Sind lĂ€ngere Zitate unvermeidlich, so sind sie optisch dadurch kenntlich zu machen, dass sie eingerĂŒckt in einzeiligem Abstand geschrieben werden.
GrundsĂ€tzlich ist nach dem Originaltext zu zitieren. Nur wenn das Originalwerk nicht zugĂ€nglich ist, kann nach einer SekundĂ€rliteratur zitiert werden. Der Quellennachweis gibt in diesem Fall mit dem Hinweis “zitiert nach 
“ auch die SekundĂ€rliteratur an.
SinngemĂ€ĂŸe Übernahmen mĂŒssen gleichfalls in ihrem vollen Umfang als solche erkennbar sein und wie Zitate durch eine genaue Quellenangabe ĂŒberprĂŒfbar sein.

8. Ggf. Anhang

9. Eidesstattliche ErklÀrung
(siehe Muster im Anhang)




(C) Antrag auf Zulassung zur Promotion

Nach Anfertigung der Dissertationsschrift muss der/die Doktorand/in beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen [abzugeben im Sekretariat des Institut fĂŒr Zellbiologie (Tumorforschung)] oder bei Prof. KĂŒppers, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0201 723 3384)), dem folgende Unterlagen beizufĂŒgen sind:

1. ein formloser Antrag auf Zulassung,

2. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (beglaubigte Kopie), *

3. Diplomzeugnis und Diplomurkunde, bzw. sonstige AbschlĂŒsse gem. § 5 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien), *

4. aktueller, unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf (zusÀtzlich muss die Dissertationsschrift diesen Lebenslauf als vorletzte Seite enthalten),

5. eine schriftliche ErklĂ€rung darĂŒber, dass der/die Kandidat/in die Arbeit selbstĂ€ndig angefertigt hat und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat
gem. § 6 Abs. 2, Nr. 6 der Promotionsordnung der Math.-Nat. FakultÀten, **

6. ErklĂ€rung ĂŒber laufende oder frĂŒhere Promotionen gem. § 6 Abs. 2, Nr. 8 der Promotionsordnung der Math.-Nat. FakultĂ€ten, **

7. ErklĂ€rung (BefĂŒrwortung der Promotion) eines Mitgliedes der UniversitĂ€t Duisburg-Essen gem. § 6 Abs. 2, Nr. 7 der Promotionsordnung der
Math.-Nat. FakultÀten, **

8. vier Exemplare der Dissertationsschrift,

9. je ein Exemplar ihrer wissenschaftlichen Publikationen (der Titel ihrer Dissertation muss sich von denen ihrer Publikationen deutlich unterscheiden).

* Nicht erforderlich, wenn es bereits beim Promotionsbegehren abgegeben wurde.
** Die geforderten ErklĂ€rungen zu Punkt 5, 6, und 7 mĂŒssen außerdem als letzte Seite
mit in die Arbeit gebunden werden!




(D) Promotionsverfahren / Disputation

Der Disputationsvortrag soll

1. 20 Minuten dauern,

2. keine verkĂŒrzte Inhaltsangabe der Dissertation sein, sondern deren wesentliche Ergebnisse und Bedeutung fĂŒr das entsprechende Fachgebiet darstellen,

3. flĂŒssig, frei und interessant gehalten werden (Medieneinsatz).

Diese Kriterien sind fĂŒr die Gutachter eine wichtige Grundlage fĂŒr die Beurteilung. Im Anschluss an den Vortrag folgt eine wenigstens 40 Minuten dauernde Diskussion, in der die Gutachter Fragen zur Dissertation und dem dazu gehörenden Fachgebiet stellen. Im EinverstĂ€ndnis mit dem/r Doktorand/in können im Anschluss auch Fragen aus der Öffentlichkeit gestellt werden.



Nach Abschluss der Disputation muss der/die Doktorand/in zum Erhalt der Promotionsurkunde die Dissertation veröffentlichen.

Die Veröffentlichung kann erfolgen durch eine unentgeltliche Abgabe von
(a) 40 Exemplaren bei Eigendruck (Buch- oder Fotodruck) ohne Vertrieb ĂŒber den Buchhandel
oder
(b) 6 Belegexemplaren bei Veröffentlichung ohne GewÀhrung eines Druckkostenzuschusses aus öffentlichen Mitteln in einer Zeitschrift, einer Schriftenreihe oder als selbstÀndige Monographie, die im Buchhandel vertrieben werden,
oder
(c) 20 Exemplaren, wenn die Dissertation von einem gewerblichen Verleger vertrieben wird und dafĂŒr ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mitteln gewĂ€hrt wurde,
oder
(d) 3 Exemplaren in kopierfĂ€higer Maschinenschrift zusammen mit der „Mutterkopie“ und 50 weiteren Kopien in Form von Mikrofiches an die UniversitĂ€tsbibliothek
oder
(e) in elektronischer Form als CD-Rom (eine CD) sowie 4 gedruckte Exemplare (an die UniversitĂ€tsbibliothek)) (der ĂŒbliche Weg!)

 
 

 
 

Titel der Doktorarbeit














Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung des Doktorgrades

Dr. rer. nat.

der FakultÀt
Biologie und Geografie

an der

UniversitÀt Duisburg-Essen













vorgelegt von

Vorname und Name
aus (Geburtsort)

Datum der Abgabe (Monat und Jahr)

 
 

 
 

Die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegenden Experimente wurden am Institut fĂŒr XYZ oder in der Abteilung fĂŒr XYZ der UniversitĂ€t Duisburg-Essen oder an einer anderen gleichwertigen Einrichtung durchgefĂŒhrt.

1. Gutachter: *
2. Gutachter: *
3. Gutachter: *
Vorsitzender des PrĂŒfungsausschusses: *
Tag der mĂŒndlichen PrĂŒfung: #



_______________________________
*, # Ist nicht vom/n Doktoranden/in auszufĂŒllen 
 

 
 

ErklÀrung:
Hiermit erklĂ€re ich, gem. § 6 Abs. 2, Nr. 7 der Promotionsordnung der Math.-Nat.- FakultĂ€ten zur Erlangung der Dr. rer. nat., dass ich das Arbeitsgebiet, dem das Thema „Titel der Dissertation“ zuzuordnen ist, in Forschung und Lehre vertrete und den Antrag von (Name des Doktoranden) befĂŒrworte.

Essen, den _________________



____________________________________
Unterschrift d. wissenschaftl. Betreuers/Mitglieds
der UniversitĂ€t Duisburg-Essen  
 

 
 

ErklÀrung:
Hiermit erklÀre ich, gem. § 6 Abs. 2, Nr. 6 der Promotionsordnung der Math.-Nat.- FakultÀten zur Erlangung des Dr. rer. nat., dass ich die vorliegende Dissertation selbstÀndig verfasst und mich keiner anderen als der angegebenen Hilfsmittel bedient habe.

Essen, den _________________



______________________________
Unterschrift des/r Doktoranden/in  
 

 
 

ErklÀrung:
Hiermit erklĂ€re ich, gem. § 6 Abs. 2, Nr. 8 der Promotionsordnung der Math.-Nat.- FakultĂ€ten zur Erlangung des Dr. rer. nat., dass ich keine anderen Promotionen bzw. Promotionsversuche in der Vergangenheit durchgefĂŒhrt habe und dass diese Arbeit von keiner anderen FakultĂ€t abgelehnt worden ist.

Essen, den _________________



______________________________
Unterschrift des/r Doktoranden/in 
 

© Institut für Zellbiologie