IFZ . Informationen Ph. D. Thesis (Dr. rer. nat.)
Universität Essen
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Termine der nächsten Promotionsausschuss-Sitzungen:


03.07.2013
14.08.2013
30.10.2013



Die Anträge oder Arbeiten bitte spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin abgeben.  
 

 
Promotionsleitfaden als pdf-Datei 
Promotionsleitfaden-dr Rer Nat 09-2012
 
 

Promotionsleitfaden
der Fakultät für Biologie
an der Universität Duisburg-Essen
Promotionsausschuss
Universitätsstr. 5
45141 Essen
 
 

Inhalt:
(A) Promotionsbegehren
(B) Promotionsschrift
(C) Antrag auf Zulassung zur Promotion
(D) Promotionsverfahren



Organisatorisches:

Auskünfte über die Promotion zum „Dr. rer. nat.“ an der Fakultät für Biologie (Zulassung zum Promotionsverfahren, Antrag auf Zulassung zur Promotion, Promotionsverfahren) werden nur unter der unten genannten Telefonnummer gegeben! Anschreiben sind an die nachstehend genannte Adresse zu senden:

Univ.-Prof. Dr. Ralf Küppers
Institut für Zellbiologie (Tumorforschung)
Medizinische Fakultät
Universität Duisburg-Essen
Virchowstrasse 173
45122 Essen
Tel: 0201 723 3384
Fax: 0201 723 3386
E-Mail: ralf.kueppers@uk-essen.de

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren(A) und der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung(C) sowie alle erforderlichen Unterlagen sind bei Frau Andrea Sydow [Sekretariat des Institut für Zellbiologie (Tumorforschung)] oder Prof. Küppers nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0201 723 3385/3384) spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Sitzungsterminen abzugeben.




(A) Zulassung zum Promotionsverfahren

Mit Beginn der Promotion hat jede/r Doktorand/in dieses dem Promotionsausschuss durch einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren anzuzeigen und folgende Unterlagen einzureichen:

1. ein formloses Anschreiben an den Promotionsausschuss mit folgenden Informationen:
− Institution an der die Dissertation angefertigt wird
− Beginn der Arbeit
− Erstbetreuer, ggf. Zweitbetreuer der Arbeit
− Thema der Dissertation (Arbeitsthema),

2. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (beglaubigte Kopie*),

3. Diplomzeugnis und Diplomurkunde bzw. sonstige Abschlüsse gem. § 5 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien),

4. unterschriebenen, tabellarischen Lebenslauf,

5. Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (falls vorhanden)
6. eine Erklärung des Betreuers, gem. § 6 Abs. 2, f der Promotionsordnung (siehe Anlage, letzte Seite, obere Erklärung),

7. eine Erklärung, dass keine anderen Promotionsversuche unternommen wurden (siehe Anlage),

8. Betreuungsvereinbarung gemäß § 4 Abs. 3, e der Promotionsordnung (siehe Anlage),

9. eine maximal zweiseitige Beschreibung der Zielsetzung der Arbeit und der experimentellen Wege, die zur Bearbeitung verwendet werden sollen.

10.Falls Tierversuche geplant sind, eine Kopie der Tierversuchsgenehmigung.

* Falls das Original und eine einfache Kopie bei der Einreichung der Unterlagen vorgelegt wird, kann die Kopie vor Ort beglaubigt werden.



Zur Anfertigung der Promotionsschrift

Die folgenden Empfehlungen sollen Ihnen bei der Anfertigung Ihrer Dissertation helfen, *zeitraubende formale Überarbeitungen möglichst zu vermeiden. Sie entsprechen den allgemeingültigen wissenschaftlichen Standards. Grundsätzlich ist zum Zweck der Vervielfältigung auf eine sehr hohe Druckqualität (insbesondere bei Abbildungen) zu achten.

1. Titelblatt und Angaben zur Prüfung
− siehe Muster im Anhang

2. Inhaltsverzeichnis/Gliederung
Das Inhaltsverzeichnis ist ein Teil der Arbeit und zeigt, in welcher Weise das Thema verstanden und bearbeitet wurde. Es sollte den logischen Aufbau der Arbeit widerspiegeln und muss eine erste Information über den Inhalt der Arbeit geben. Eine folgerichtige und geschlossene Gedankenführung zeigt sich in einer formallogisch einwandfreien Gliederung mit entsprechenden Gliederungspunkten. Unterabschnitte, die auf derselben Stufe stehen, müssen von einer gemeinsamen übergeordneten Problemstellung ausgehen. Die einzelnen Unterabschnitte sollen möglichst gleichgewichtig sein. Bei der Untergliederung ist darauf zu achten, dass auf jeder Gliederungsebene zumindest zwei Unterpunkte auftreten.
Das Inhaltsverzeichnis muss eine vollständige Übersicht der einzelnen Kapitel-überschriften mit den dazugehörigen Seitenzahlen enthalten.
In der Regel sollte eine Dissertation folgende Hauptkapitel enthalten:
− Einleitung (Stand der Forschung)
− Ziel der Arbeit (Fragestellungen, Arbeitshypothesen)
− Material, Methoden
− Ergebnisse
− Diskussion
− Zusammenfassung, Ausblick

3. Abkürzungsverzeichnis
Im Text sollten die dudenüblichen Abkürzungen verwendet werden (Beispiele: etc., z. B., usw., vgl.). Alle weiteren Abkürzungen müssen im Abkürzungsverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge erklärt werden.

4. Abbildungsverzeichnis
Alle Abbildungen sind zu beschriften und fortlaufend zu nummerieren. Wird im Text auf eine Abbildung Bezug genommen, so muss diese durch Nummern (und evtl. durch eine Seitenangabe) rasch und eindeutig auffindbar sein.
Die Beschriftung von Abbildungen erfolgt grundsätzlich unter einer Abbildung. Abbildungen sind mit einer Quellenangabe zu versehen, wenn sie auf Primärmaterial basieren.

5. Tabellenverzeichnis
Tabellen sind im Text fortlaufend zu nummerieren, evtl. kapitelweise in Dezimal-klassifikation. Wird im Text auf eine Tabelle Bezug genommen, so muss diese durch Nummern und Seitenangabe eindeutig auffindbar sein.
Die Beschriftung von Tabellen erfolgt grundsätzlich über einer Tabelle. Tabellen sind mit einer Quellenangabe zu versehen, wenn sie auf Primärmaterial basieren.

6. Textteil
Für die gesamte Arbeit sind DIN A4 Blätter zu verwenden und diese einseitig zu beschreiben. Die Formatierung des Textteils sollte die einfache und gute Lesbarkeit unterstützen. Ein gängiges, empfehlenswertes Format wäre z. B.:
Schriftgröße: 12 pt
Schriftart: Arial oder Times New Roman
Zeilenabstand: 1,5-fach
Seitenrand: oben und unten 2 cm, rechts und links 2,5 cm.
Die Seitenzahlen beginnen mit dem Titelblatt, die Seitennummerierung jedoch erst mit dem eigentlichen Text. Die Seiten sind fortlaufend in arabischen Zahlen zu nummerieren. Die Nummerierung erfolgt einheitlich in der Kopf- oder Fußzeile mittig oder rechtsbündig.

Fußnoten
Fußnoten beinhalten in wissenschaftlichen Arbeiten meist Information, die den unmittelbaren Textzusammenhang stören würden, z. B. Quellenhinweise, Verweise auf ergänzende Quellen, Hinweise auf andere Teile des eigenen Manuskripts, Abweichungen von der Hauptlinie der Textargumentation. Aus Gründen der Lesbarkeit ist es empfehlenswert, auf Fußnoten weitgehend zu verzichten bzw. sie vornehmlich zur Quellenbelegung zu verwenden und längere Erklärungen zu Randproblemen des Textes zu vermeiden.
Fußnoten sind fortlaufend zu nummerieren. Die Bezugsstelle einer Fußnote im Text wird durch eine hochgestellt arabische Ziffer gekennzeichnet. Der Text der Fußnote ist am Ende derselben Seite einzuordnen.

Formeln
Die in mathematischen Formeln verwendeten Symbole sind bei ihrer erstmaligen Verwendung im Text eindeutig zu definieren. Eine einheitliche Formelnotation für den gesamten Text wird empfohlen. Ggf. sind die verwendeten Symbole in einem Verzeichnis zusammenzufassen. Eine fortlaufende Nummerierung der Formeln erleichtert die Bezugnahme im Text.


7. Literaturverzeichnis
Die Literaturhinweise sind nach dem Zunamen des Verfassers alphabetisch und bei mehreren Werken eines Verfassers chronologisch zu ordnen. Die bibliographischen Angaben sind einheitlich, nach den in der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin üblichen Regeln anzugeben.

Zitate
Jedes Zitat im Text muss nachprüfbar sein. Daher sind aus jeglichen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommene Textstellen, Tabellen, Graphiken etc. als solche kenntlich zu machen. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zur Nichtanerkennung einer Arbeit (wegen Plagiats) führen. (Mit Quellenhinweis sind auch solche Angaben zu versehen, die nicht der Literatur entnommen, sondern z. B. durch persönliche Befragung in Erfahrung gebracht worden sind).
Wörtliche Zitate werden in doppelte Anführungszeichen eingeschlossen. Sie müssen originalgetreu wiedergegeben werden. Die Auslassung eines Wortes ist durch zwei Punkte, die Auslassung mehrerer Wörter durch drei Punkte anzudeuten. Eventuelle Abweichungen vom Original sind (z. B. durch eingeklammerte Zusätze mit dem Hinweis ’Anm. d. Verf.’) kenntlich zu machen.
Ein wörtliches Zitat soll im Allgemeinen nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen. Sind längere Zitate unvermeidlich, so sind sie optisch dadurch kenntlich zu machen, dass sie eingerückt in einzeiligem Abstand geschrieben werden.
Grundsätzlich ist nach dem Originaltext zu zitieren. Nur wenn das Originalwerk nicht zugänglich ist, kann nach einer Sekundärliteratur zitiert werden. Der Quellennachweis gibt in diesem Fall mit dem Hinweis “zitiert nach …“ auch die Sekundärliteratur an.
Sinngemäße Übernahmen müssen gleichfalls in ihrem vollen Umfang als solche erkennbar sein und wie Zitate durch eine genaue Quellenangabe überprüfbar sein.

8. Ggf. Anhang

9. Eidesstattliche Erklärung
(siehe Muster im Anhang)




(C) Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

Nach Anfertigung der Dissertationsschrift muss der/die Doktorand/in beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen [abzugeben im Sekretariat des Institut für Zellbiologie (Tumorforschung)] oder bei Prof. Küppers, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0201 723 3384)), dem folgende Unterlagen beizufügen sind:

1. ein formloser Antrag auf Zulassung,

2. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (beglaubigte Kopie), *

3. Diplomzeugnis und Diplomurkunde, bzw. sonstige Abschlüsse gem. § 5 der Promotionsordnung (beglaubigte Kopien), *

4. aktueller, unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf (zusätzlich muss die Dissertationsschrift diesen Lebenslauf als vorletzte Seite enthalten),

5. eine schriftliche Erklärung darüber, dass der/die Kandidat/in die Arbeit selbständig angefertigt hat und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat
gem. § 7 Abs. 2, c und e der Promotionsordnung der Math.-Nat. Fakultäten, **

6. Erklärung über laufende oder frühere Promotionen gem. § 7 Abs. 2, d und f der Promotionsordnung der Math.-Nat. Fakultäten, **

7. Erklärung (Befürwortung der Promotion) eines Mitgliedes der Universität Duisburg-Essen gem. § 6 Abs. 2, Nr. 7 der Promotionsordnung der
Math.-Nat. Fakultäten, **

8. drei Exemplare der Dissertationsschrift,

9. eine kurze Zusammenfassung der Dissertation in der jeweils anderen Sprache (d.h. Deutsch oder Englisch, die die Doktorandin oder der Doktorand für die Dissertation selbst gewählt hat,

10. je ein Exemplar ihrer wissenschaftlichen Publikationen (der Titel) ihrer Dissertation muss sich von denen ihrer Publikationen deutlich unterscheiden).

* Nicht erforderlich, wenn es bereits beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren abgegeben wurde.
** Die geforderten Erklärungen zu den Punkten 5, 6, und 7 müssen außerdem als letzte Seite mit in die Arbeit gebunden werden!




(D) Promotionsverfahren / Disputation

Der Disputationsvortrag soll

1. 20 Minuten dauern,

2. keine verkürzte Inhaltsangabe der Dissertation sein, sondern deren wesentliche Ergebnisse und Bedeutung für das entsprechende Fachgebiet darstellen,

3. flüssig, frei und interessant gehalten werden (Medieneinsatz).

Diese Kriterien sind für die Gutachter eine wichtige Grundlage für die Beurteilung. Im Anschluss an den Vortrag folgt eine wenigstens 40 Minuten dauernde Diskussion, in der die Gutachter Fragen zur Dissertation und dem dazu gehörenden Fachgebiet stellen. Im Einverständnis mit dem/r Doktorand/in können im Anschluss auch Fragen aus der Öffentlichkeit gestellt werden.



Nach Abschluss der Disputation muss der/die Doktorand/in zum Erhalt der Promotionsurkunde die Dissertation veröffentlichen.

Die Veröffentlichung kann erfolgen durch eine unentgeltliche Abgabe von

[(a) 40 Exemplaren bei Eigendruck (Buch- oder Fotodruck) ohne Vertrieb über den Buchhandel oder

(b) 6 Belegexemplaren bei Veröffentlichung ohne Gewährung eines Druckkostenzuschusses aus öffentlichen Mitteln in einer Zeitschrift, einer Schriftenreihe oder als selbständige Monographie, die im Buchhandel vertrieben werden, oder

(c) 20 Exemplaren, wenn die Dissertation von einem gewerblichen Verleger vertrieben wird und dafür ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mitteln gewährt wurde,
oder

(d) 3 Exemplaren in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der „Mutterkopie“ und 50 weiteren Kopien in Form von Mikrofiches an die Universitätsbibliothek oder ]
(e) in elektronischer Form als CD-Rom (eine CD) sowie 4 gedruckte Exemplare (an die Universitätsbibliothek)) (der übliche Weg!)


(Version vom 17.12.2010)

 
 

 
 

(Erklärung zu früheren Promotionsversuchen, beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren einzureichen)



Erklärung:
Hiermit erkläre ich, dass ich gemäß der Promotionsordnung der Fakultäten für Biologie, Chemie und Mathematik, § 6 Abs. (2), e keine andere Promotion bzw. Promotionsversuche in der Vergangenheit durchgeführt habe.






Name in Druckbuchstaben: .........................................


Essen, den ................................





..................................................................
(Unterschrift der Doktorandin/des Doktoranden)




 
 

 
 

Betreuungsvereinbarung zwischen
der Doktorandin/des Doktoranden

(Name) ……………………………………………

und der Betreuerin / des Betreuers

(Name) ……………………………………………..

und der Universität Duisburg-Essen




Die Universität Duisburg-Essen fühlt sich gegenüber ihren Doktorandinnen und Doktoranden zu einer Partnerschaft verpflichtet, in welcher beide Seiten ihre jeweilige Verantwortung für eine erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit gewissenhaft wahrnehmen. Diese Betreuungsvereinbarung hält fest, was die Universität von ihren Doktorandinnen/Doktoranden erwartet und welche Verantwortlichkeiten daraus erwachsen. Die Universität und ihre Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer kommen ihren Verpflichtungen und ihrer Verantwortung in vollem Umfange nach.

Das Ziel dieser Betreuungsvereinbarung ist, den professionellen Umgang miteinander zu sichern, und Regeln für die Konfliktvermeidung und -lösung aufzustellen. Zusammen mit einem strukturierten Promotionsablauf soll diese Vereinbarung erlauben, eine Promotion innerhalb von drei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Anrechte der Doktorandin/des Doktoranden:
Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, in ihrem/seinem Promotionsvorhaben wissenschaftlich, persönlich und sachlich unterstützt zu werden. Die Universität wird ihr/ihm angemessenen Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln gewähren und sie/ihn gegebenenfalls dabei unterstützen, Zugang zu Quellen und Hilfsmitteln anderen Orts zu erhalten.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass das Promotionsthema zu Beginn der Promotionsphase zusammen mit der Betreuerin/dem Betreuer definiert wird. Dabei werden Ziele und Zeitrahmen zwischen Betreuerin/Betreuer und Doktorandin/Doktorand definiert und festgehalten.

Die Doktorandin/der Doktorand hat ein Anrecht auf ein jährliches Statusgespräch. Das Gespräch soll der Doktorandin/dem Doktoranden Orientierung über den bisher erreichten Fortschritt des Promotionsvorhabens, die Aussicht auf erfolgreichen Abschluss und das weitere Vorgehen geben. Muss das Promotionsthema verändert werden, so wird dies vereinbart. Über das Gespräch ist ein Kurzprotokoll anzufertigen.

Wenn eine Doktorandin/ein Doktorand Schwierigkeiten sieht oder Probleme feststellt, so ist es im Interesse aller Beteiligten, diese schnellstens zu lösen. Solche Hindernisse sollten, wo immer es möglich ist, informell beseitigt werden. Erweisen sich diese Probleme als nicht lösbar, so hat die Doktorandin/der Doktorand ein Anrecht darauf, sich formell Sprecherin zu beschweren. Die Fakultäten schaffen zu diesem Zweck die Institutionen einer weiteren Betreuerin oder eines weiteren Betreuers und/oder einer Ombudsfrau/eines Ombudsmannes für alle Doktorandinnen/Doktoranden. Die weitere Betreuerin oder der weitere Betreuer oder die Ombudsfrau/der Ombudsmann soll als thematisch nicht involvierte Personen behilflich sein, Konflikte zu lösen und den Fortschritt der wissenschaftlichen Arbeit zu sichern. Nicht vermittelbare Konflikte werden vom Promotionsausschuss behandelt. Die Doktorandin/der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer/seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass Betreuerin oder Betreuer in angemessenem Umfang für die wissenschaftliche Diskussion über die Forschungsarbeiten zur Verfügung steht. Ebenfalls kann sie/er erwarten, dass Betreuerin/Betreuer ihr/ihm hilft, Zugang zur wissenschaftlichen Community zu bekommen.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass die Universität sie oder ihn bei der Entwicklung der notwendigen Fähigkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit unterstützt. Die Fakultät organisiert dafür geeignete Lehr- und Ausbildungsangebote.

Die Universität ist verpflichtet, die Doktorandin/den Doktoranden dabei zu unterstützen, sich in Hinblick auf ihre/seine zukünftige Karriere zu orientieren.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass ihre/seine Betreuerin/Betreuer sie/ihn unterstützt, falls sie/er sich um ein Stipendium oder ähnliches bewerben will. Sie/er (Betreuer) unterstützt sie/ihn auch dadurch, dass sie/er (Betreuer) auf Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung durch Stipendien, Projekte, Zuschüsse, Wissenschaftspreise und dergleichen hinweist.

Die Doktorandin/der Doktorand hat ein Anrecht darauf, dass alle am Promotionsverfahren Beteiligten sich um eine zügige Abwicklung der Bewertungs- und Prüfungsprozeduren bemühen.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass die Fakultät dafür Sorge trägt, dass sie/er im Falle, dass die Betreuerin oder der Betreuer aus unabwendbaren Gründen ihren/seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Weggang, Krankheit, Todesfall), ihr/sein Promotionsvorhaben zu einem erfolgreichen Ende bringen kann.

Die Doktorandin/der Doktorand soll während ihrer/seiner Promotionszeit nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer sowie dem Promotionsausschuss im allgemein verbindlich verabredeten Umfang allgemeinbildende Veranstaltungen der Fakultät sowie der Universität im Rahmen des Promovierendenforums besuchen. Hierin soll in der Regel der in der Universität allgemein verbindlich verabredete Mindestkanon enthalten sein.

Die Doktorandin/der Doktorand kann erwarten, dass die Auswahl der Veranstaltungen hinsichtlich Umfang, Art, Ort und Zeit ihrer/seiner individuellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Promotionsausschuss.

Anrechte der Universität und der Betreuerin/des Betreuers:
Die Universität und die Betreuerin/der Betreuer können erwarten, dass sich ihre/seine Doktorandin/Doktorand ihrem/seinem Forschungsvorhaben verpflichtet fühlt. Es wird daher erwartet, dass sich eine Doktorandin/ein Doktorand dem Forschungsvorhaben mit der nötigen Verbindlichkeit und dem vereinbarten Arbeitseinsatz widmet.

Die Universität erwartet den verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit ihren Einrichtungen und Ressourcen.

Die Betreuerin/der Betreuer erwartet, dass sie/er von der Doktorandin/dem Doktoranden über den Fortgang der Arbeit auf dem Laufenden gehalten wird. Insbesondere kann sie/er erwarten, dass ihr oder ihm auftretende Schwierigkeiten und Probleme unverzüglich vorgetragen werden.

Die Betreuerin/der Betreuer kann erwarten, dass die Doktorandin/der Doktorand sich aktiv an den wissenschaftlichen Dokumentationen der im Rahmen des Forschungsvorhabens erzielten Ergebnisse beteiligt. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Publikationsmanuskripten, die Mitwirkung bei der Erstellung von wissenschaftlichen Präsentationen und bei der Abfassung von Berichten für Kooperationspartner und Drittmittelgeber.

Die Betreuerin/der Betreuer, dass die Doktorandin/der Doktorand die von der DFG festgelegten Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis beachtet. Insbesondere muss die Doktorandin/der Doktorand dazu beitragen, dass den festgelegten Dokumentationsregeln nachgekommen werden kann.

Die Betreuerin/der Betreuer kann erwarten, dass sich die Doktorandin/der Doktorand aktiv ins Team des Lehrstuhls oder der Arbeitsgruppe einbringt.

Die Universität strebt eine wirtschaftliche Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse an. Dabei sind von allen Seiten Vereinbarungen über Vertraulichkeit, Geheimhaltung und geistiges Eigentum einzuhalten. Die Verwertung in Form von Patenten, Gebrauchsmustern, Warenzeichen etc. erfolgt über die Universität. Die Verwertung darf nicht zu einer unangemessenen Behinderung der Promotion bzw. wissenschaftlichen Veröffentlichung führen.

Allgemeine Regeln:
Die Universität hat die rechtliche Verpflichtung, Sorge für die Sicherheit und den Erhalt der Gesundheit aller an der Universität Tätigen zu leisten. Die Universität stellt daher sicher, dass die Arbeitsumgebung den Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften genügt. Jede Doktorandin/jeder Doktorand ist verpflichtet, sicher und umsichtig zu arbeiten und zur Einhaltung dieser Vorschriften beizutragen.

Die Universität strebt an, eine diskriminierungsfreie Umgebung für Lernen und Forschung zu schaffen. Sie toleriert daher keine Diskriminierung auf Grund von Geschlecht, Nationalität, Ethnizität, Alter, Rasse, sexueller Orientierung oder körperlicher Behinderung. Dieses Ziel zu erreichen erfordert die Anstrengung aller Universitätsmitglieder. Die Universität etabliert formelle Regeln, nach denen sie mit Beschwerden über Diskriminierung und Belästigung umgeht.

Die Universität erwartet, dass alle ihre Mitglieder und die Doktorandinnen/Doktoranden einander mit Fairness und Respekt begegnen.

Betreuer (Name) ……………………………………………………………………

und Doktorandin/Doktorand (Name) ……………………………………………..

sind mit dieser Betreuungsvereinbarung einverstanden.

Essen, den

Unterschrift Betreuer:_________________________________________________

Unterschrift Doktorandin/Doktorand: _____________________________________



 
 

 
 

Titel der Doktorarbeit














Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung des Doktorgrades

Dr. rer. nat.

der Fakultät
für Biologie


an der

Universität Duisburg-Essen













vorgelegt von

Vorname und Name
aus (Geburtsort)

Datum der Abgabe (Monat und Jahr)

 
 

 
 

Die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegenden Experimente wurden am Institut für XYZ oder in der Abteilung für XYZ der Universität Duisburg-Essen oder an einer anderen gleichwertigen Einrichtung durchgeführt.

1. Gutachter: *
2. Gutachter: *
3. Gutachter: *
Vorsitzender des Prüfungsausschusses: *
Tag der mündlichen Prüfung: #



_______________________________
*, # Ist nicht vom/n Doktoranden/in auszufüllen 
 

 
 

Erklärung:
Hiermit erkläre ich, gem. § 6 Abs. 2, f der Promotionsordnung der Math.-Nat. Fakultäten zur Erlangung der Dr. rer. nat., dass ich das Arbeitsgebiet, dem das Thema „Titel der Dissertation“ zuzuordnen ist, in Forschung und Lehre vertrete und den Antrag von (Name des Doktoranden) befürworte.



Essen, den ________ ______________________ ________________________________
Name des wissenschaftl. Unterschrift d. wissenschaftl. Betreuers/
Betreuers/Mitglieds der Mitglieds der Universität Duisburg-Essen
Universität Duisburg-Essen


Erklärung:
Hiermit erkläre ich, gem. § 7 Abs. 2, c und e der Promotionsordnung der Math.-Nat. Fakultäten zur Erlangung des Dr. rer. nat., dass ich die vorliegende Dissertation selbständig verfasst und mich keiner anderen als der angegebenen Hilfsmittel bedient habe und alle wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche gekennzeichnet habe.

Essen, den _________________ ______________________________
Unterschrift des/r Doktoranden/in



Erklärung:
Hiermit erkläre ich, gem. § 7 Abs. 2, d und f der Promotionsordnung der Math.-Nat. Fakultäten zur Erlangung des Dr. rer. nat., dass ich keine anderen Promotionen bzw. Promotionsversuche in der Vergangenheit durchgeführt habe, dass diese Arbeit von keiner anderen Fakultät abgelehnt worden ist, und dass ich die Dissertation nur in diesem Verfahren einreiche.

Essen, den _________________ ______________________________
Unterschrift des/r Doktoranden/in
 
 

© Institut für Zellbiologie