Informationen zu Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten

Teilhabe im Studienalltag

Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu Sach- und Dienstleistungen. Das Wunsch- und Wahlrecht steht dabei im Vordergrund. Mit diesem neuen Instrument können Menschen mit Behinderung Expert*innen in eigener Sache sein/werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal zum trägerübergreifenden Budget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Arbeitsassistenz

Bei beschäftigten Studierenden mit einer Schwerbehinderung können durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen werden. Weitere Informationen finden Sie beim LVR-Integrationsamt. Bei Fragen wenden Sie sich an das örtlich zuständige Integrationsamt.

Blinden- und Gehörlosengeld

Blinde und stark sehbeeinträchtigte Menschen können beim LVR bzw. LWL ein Blindengeld beantragen. Gehörlose Menschen können beim LVR bzw. LWL ein Gehhörlosengeld beantragen. Weitere Informationen zum Blinden- und Gehörlosengeld finden Sie auf den Seiten des LVR – Blinden- und Gehörlosengeld bzw. auf den Seiten des LWL – Leistungen für sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen.

Eingliederungshilfen für den Studienalltag

Anträge zur Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung zur Bewältigung des Studienalltags sollten vor der Hochschulzulassung gestellt werden, nur dann können die zuständigen Rehabilitationsträger oder Integrationsämter (z. B. gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger, Krankenkassen, Bundesarbeitsagentur, Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, örtliche Jugendämter, überörtlicher Sozialhilfeträger etc.) sich vorher auf die abschließende Entscheidung vorbereiten.

Falls abzusehen ist, dass bei Ihnen ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf – wie z. B. Gebärdesprachdolmetscher_in, Studienassistenz, FM-Anlagen – erforderlich ist, klären Sie bitte vorher bei dem/der Studienfachberater_in, welche genauen Studienanforderungen aufgrund Ihrer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung Schwierigkeiten darstellen. Klären Sie mit der Allgemeinen Studienberatung des Akademischen Beratungs-Zentrums (ABZ) ab, inwieweit Ihnen Hilfe seitens der Universität geboten werden kann. So können Sie Ihren individuellen Bedarf konkretisieren. Eine erste Orientierung bieten die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule.

Am besten informieren Sie schriftlich den/die Sachbearbeiter_in, wenn der Zulassungsbescheid seitens der Universität bei Ihnen angekommen ist. Bitte beachten Sie, dass erst nach der Zulassung bzw. Einschreibung in ein Studienfach über einen Antrag des behinderungsspezifischen Mehrbedarfs in Studium und Alltag abschließend entschieden werden kann. Für weitere Informationen und die Einbeziehung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) besuchen Sie bitte die Homepage des LVR

Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

Studierende mit Behinderung können von der Beitragspflicht zum Mobilitätsbeitrag befreit werden, wenn sie aufgrund der Beeinträchtigung kostenfrei im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) den öffentlichen Personennahverkehr benutzen dürfen oder den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Vor der Einschreibung oder Rückmeldung ist der Mobilitätsbeitrag, der im Semesterbeitrag enthalten ist, zu entrichten. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag und entsprechenden Nachweis beim Einschreibungswesen. Bitte informieren Sie sich über den Beitragserlass und die Antragsfristen (Kosten). Eine Rückerstattung durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) sieht die Ordnung zum Erlass des Mobilitätsbeitrags in der Regel nicht vor, kann aber in Ausnahmefällen erfolgen. Informationen zur Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss) der ASTA finden Sie hier.