Studienbewerber aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören
Wenn Sie als Bürger eines Staates außerhalb der EU über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, dann müssen Sie sich vor Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli für einen Studienbeginn im Wintersemester und bis zum 15. Januar für einen Studienbeginn zum Sommersemester) beim Akademischen Auslandsamt online oder mit dem „Antrag auf Zulassung" bewerben.
Weitere Informationen siehe STUDIEREN / FIRST STEPS.
