Ausländische Staatsangehörige mit deutschem Bildungsabschluss - „Bildungsinländer“
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine deutsche Schule besucht haben oder Ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer". Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber:
Also: Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt beim Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen einschreiben. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten besondere Bewerbungsfristen. Bitte bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat.
