| 1. |
Wie lange gilt der alte Studierendenausweis noch?
Der bisherige Papierausweis behält bis zum 31.03.2005 seine Gültigkeit!
Der alte Studierendenausweis wird von der Chipkarte abgelöst. |
| 2. |
Werden weiterhin Rückmeldeunterlagen
zugeschickt bzw. wer erinnert mich an die Rückmeldetermine?
Sie werden ab sofort keine Rückmeldeunterlagen/Überweisungsträger
mehr zugeschickt bekommen! An den SB-Terminals können Sie alles
weitere selbst machen (siehe Punkt 4).
Die Rückmeldefristen werden im Studierendensekretariat bzw. im Akademischen
Auslandsamt ausgehängt und sind jeweils im aktuellen Vorlesungsverzeichnis
abgedruckt. Außerdem können Sie alle Termine und Fristen unserer Internetseite
www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml
entnehmen.
Das Studentensekretariat erinnert Sie per E-Mail an die Rückmeldefristen,
wenn Sie sich in eine Mailing-Liste eintragen. Der Eintrag ist möglich
unter: https://aum.power.uni-essen.de/public/cgi/studsek-l.cgi. |
| 3. |
Was mache ich, wenn ich noch keine
Chipkarte habe? (Campus
Duisburg)
Wer bereits im Sommersemester 2004 (und davor) eingeschrieben war und
noch keine Chipkarte besitzt, muss spätestens bis Februar 2005
im Studierendensekretariat (Gebäude LB) seine Chipkarte
(= Studierendenausweis) beantragen, um sich rechtzeitig rückzumelden
und um Verspätungsgebühren zu vermeiden (siehe auch Punkt
2 und 15)!
Den Antrag erhalten Sie beim Studierendensekretariat (LB) oder beim
Akademischen Auslandsamt (LG). Zusätzlich wird ein Passfoto im
Format 4,0 x 3,0 cm benötigt. Die Chipkarte kann im Studierendensekretariat
(Gebäude LB) nach ca. zwei Wochen abgeholt werden.
Wer ab Wintersemester 2004/05 erstmalig eingeschrieben
ist, erhält seine Chipkarte automatisch mit dem Antrag auf Einschreibung
beim Akademischen Auslandsamt direkt (Gebäude LG).
Es gibt drei Varianten der Chipkarte, unter der Sie eine auswählen
müssen:
1. Der multifunktionale Studierendenausweis (siehe
auch 4. und 8.),
2. der Studierendenausweis ohne Nutzung der SB-Stationen,
jedoch mit Nutzung der MensaCard,
3. der Studierendenausweis ohne Nutzung der SB-Stationen
und ohne Nutzung der MensaCard (siehe 5.).
Die Chipkarte ist kostenlos, unabhängig für welche Variante
Sie sich entscheiden. Die Chipkarte wird nur einmal ausgestellt und
begleitet Sie durch das ganze Studium. Der Gültigkeitsaufdruck
erfolgt semesterweise (siehe Punkt 13). |
| 4. |
Welche Vorteile bietet die multifunktionale
Chipkarte?
- An den Selbstbedienungs-Stationen nahezu rund um
die Uhr die Semestergebühren mit der eigenen EC-Karte bezahlen;
unabhängig von den Öffnungszeiten des Akademischen Auslandsamtes.
(Eine Barbezahlung ist grundsätzlich nicht möglich.)
- Der Sozial- und Studentenschaftsbeitrag braucht
nicht mehr 10 Wochen im Voraus bezahlt werden, sondern erst kurz
vor Semesterbeginn.
- Jederzeit selbst die Bescheinigungen (BAFöG- und
Studienbescheinigungen) an den SB-Stationen ausdrucken.
- Jederzeit selbst den Überweisungsträger
für die Rückmeldung, sofern Sie nicht mit Ihrer EC-Karte
bezahlen (siehe Punkt 7), an den SB-Stationen ausdrucken.
- In der Bibliothek Bücher ausleihen.
- In der Mensa/Caféteria bezahlen (MensaCard).
- Mit dem integrierten Ticket das Gesamtnetz des
VRR nutzen (Semesterticket).
- Bei Verlust bietet sie die größtmögliche Sicherheit,
da sie mit einem Foto und einer 4-stelligen PIN versehen ist.
- Nur noch eine anstatt bisher 2 Karten! (Campus
Duisburg)
- Jederzeit kann die eigene Adresse selbst am Terminal
aktualisiert werden. Der Weg zum Studierendensekretariat/Akademischen
Auslandsamt entfällt damit.
Weitere
Informationen zur Chipkarte finden Sie auch unter: www.die-universale.de.
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| 5. |
Welche Nachteile habe ich bei
der Wahl einer Karte ohne Chip?
- Zur Rückmeldung muss
jeweils das Akademische Auslandsamt zu den Öffnungszeiten aufgesucht
werden (Abholung des Überweisungsträgers); nach Eingang des Sozial-
und Studentenschaftsbeitrages wird die Karte mit einem Gültigkeitsdatum
versehen.
- Der Semesterbeitrag kann nur per Überweisung bezahlt
werden, die ca. 3 Wochen bis zur Verbuchung des Beitrages in Anspruch
nimmt. Vorher ist der Gültigkeitsaufdruck nicht
möglich.
- Der Beitrag kann nicht mit der EC-Karte an den
SB-Stationen bezahlt werden!
- Ein selbständiger Ausdruck von Bescheinigungen
an den SB-Stationen ist nicht
möglich; es muss immer das Akademische Auslandsamt aufgesucht werden.
- Ohne MensaCard muss man in der Mensa/Caféteria
als Barzahler 10 % mehr bezahlen.
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| 6. |
Wo befinden sich die Standorte
der SB-Stationen?
SB-Stationen am Campus Essen:
- Vorhalle von Studierendensekretariat und Akademischen
Auslandsamt T03 (mo-fr, 7-17 Uhr)
- Vorraum der Mensa (mo-fr, 8-15 Uhr)
- Vorraum der ZAS (mo-fr, 7-21 Uhr)
- Universitätsklinikum (täglich, 7-24 Uhr)
- Hauptgebäude der Sparkasse Essen (täglich, 6-24
Uhr)
SB-Stationen am Campus Duisburg:
- im Erdgeschoss des Gebäudes LG (mo-fr, 7-18
Uhr),
- im Erdgeschoss des Gebäudes LB (mo-fr, 7-18
Uhr),
- im Vorraum der Bibliothek LK (mo-fr, 7-21 Uhr),
- im Eingangsbereich der Hauptmensa MM (mo-fr, 8-15
Uhr)
- im Eingangsbereich der Sparkasse am Lutherplatz
(24 h geöffnet).
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| 7. |
Was ist, wenn ich keine EC-Karte
besitze?
Mit der multifunktionalen Chipkarte können Sie an den SB-Stationen
einen Überweisungsträger für die Rückmeldung ausdrucken lassen,
mit dem Sie - wie gewohnt - überweisen können.
Bei einer Überweisung bitte beachten, dass bis zur Verbuchung des Sozial-
und Studentenschaftsbeitrages ca. 3 Wochen vergehen, vorher ist kein
Gültigkeitsaufdruck möglich! |
| 8. |
Entstehen dem Studierenden Kosten
bei Wahl der multifunktionalen Chipkarte?
Nein, der multifunktionale Studierendenausweis ist kostenlos.
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| 9. |
Was ist mit dem Datenschutz und
der Sicherheit?
Das einzige gespeicherte personenbezogene Merkmal auf dem Chip ist die
Matrikelnummer. Es werden keine weiteren
persönlichen Daten auf dem Chip gespeichert. Alle weiteren Daten
werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert
und verarbeitet. |
| 10. |
Woher bekomme ich meine PIN?
Die PIN müssen Sie bei der ersten Benutzung Ihrer Chipkarte an der SB-Station
selbst vergeben! Bitte denken Sie sich eine persönliche 4-stellige PIN
aus! (nur Zahlen) Diese PIN kann jederzeit an den SB-Stationen
geändert werden! |
| 11. |
Was ist, wenn ich meine PIN vergessen
habe?
Unter Vorlage Ihrer multifunktionalen Chipkarte setzt das Studierendensekretariat
(nicht das Akademische Auslandsamt!) Ihre PIN auf 0000 (am Campus Duisburg
im Gebäude LB, Erdgeschoss, Büro 6; am Campus Essen im Gebäude
T03, Erdgeschoss, Büro 3. Öffnungszeiten in Duisburg mo-di
und do-fr 9-12 Uhr, mi 13-15 Uhr. Öffnungszeiten in Essen mo 13-15,
di-fr 9-12 Uhr).
Anschließend können Sie sich an der SB- Station eine neue PIN aussuchen.
(Bitte danach nicht mehr vergessen!) |
| 12. |
Wo ist das Feld für die Unterschrift?
Der Studierendenausweis wird nicht
unterschrieben. Er ist ohne Unterschrift gültig!
Der weiße Streifen ist für den Gültigkeitsaufdruck vorgesehen und darf
nicht beschrieben werden. |
| 13. |
Wie und wo wird das Gültigkeitsdatum
auf der Chipkarte vermerkt?
Das Gültigkeitsdatum wird bei der Rückmeldung an der SB-Station auf
den dafür vorgesehenen weißen Streifen auf die Chipkarte aufgedruckt.
Dieser Aufdruck wird bei jeder Rückmeldung erneuert (überschrieben).
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| 14. |
Gilt die Chipkarte auch als VRR-Ticket
und wo ist dies vermerkt?
Die Gültigkeit des VRR-Tickets wird ebenfalls bei der Rückmeldung auf
die Chipkarte gedruckt (nur bei Ersthörern)! Beurlaubte erhalten kein
VRR-Ticket. |
| 15. |
Wie hoch ist die Semestergebühr?
Der Semesterbeitrag beträgt zurzeit 141,95 Euro und setzt sich
zusammen aus Studentenschafts-, Sozialbeitrag und dem VRR-Semesterticket.
Bei verspäteter Rückmeldung werden zusätzliche Gebühren
erhoben: siehe www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml. |
| 16. |
Was tun, wenn das Gültigkeitsdatum
auf der Karte verblasst?
Es ist jederzeit möglich, an der SB-Station das Gültigkeitsdatum neu
aufzudrucken. |
| 17. |
Wo ist der Chip?
Der Chip ist in die Karte integriert und nicht sichtbar. |
| 18. |
Was mache ich mit der Chipkarte,
wenn ich mich exmatrikuliere? Was geschieht mit meinem Restguthaben?
Mit der Exmatrikulation muss die Chipkarte, also Ihr Studierendenausweis,
abgegeben werden.
Das Mensa-Restguthaben müssen Sie sich vor der Abgabe (Exmatrikulation)
an verschiedenen Stellen (bitte Hinweise beachten) durch das Studentenwerk
zurückzahlen lassen. |
| 19. |
An wen wende ich mich, wenn die
SB-Station ausfällt?
Diese Serviceangaben finden Sie direkt neben den
Terminals ausgehängt. (Das Akademische Auslandsamt kann Ihnen hier
leider nicht weiterhelfen). |
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