Universität Duisburg-Essen
 International Office Kopfgrafik

FAQ zur Chipkarte (Studierendenausweis)

... Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Chipkarte

1. Wie lange gilt der alte Studierendenausweis noch?

Der bisherige Papierausweis behält bis zum 31.03.2005 seine Gültigkeit!
Der alte Studierendenausweis wird von der Chipkarte abgelöst.
2. Werden weiterhin Rückmeldeunterlagen zugeschickt bzw. wer erinnert mich an die Rückmeldetermine?

Sie werden ab sofort keine Rückmeldeunterlagen/Überweisungsträger mehr zugeschickt bekommen! An den SB-Terminals können Sie alles weitere selbst machen (siehe Punkt 4).
Die Rückmeldefristen werden im Studierendensekretariat bzw. im Akademischen Auslandsamt ausgehängt und sind jeweils im aktuellen Vorlesungsverzeichnis abgedruckt. Außerdem können Sie alle Termine und Fristen unserer Internetseite www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml entnehmen.
Das Studentensekretariat erinnert Sie per E-Mail an die Rückmeldefristen, wenn Sie sich in eine Mailing-Liste eintragen. Der Eintrag ist möglich unter: https://aum.power.uni-essen.de/public/cgi/studsek-l.cgi.
3. Was mache ich, wenn ich noch keine Chipkarte habe? (Campus Duisburg)

Wer bereits im Sommersemester 2004 (und davor) eingeschrieben war und noch keine Chipkarte besitzt, muss spätestens bis Februar 2005 im Studierendensekretariat (Gebäude LB) seine Chipkarte (= Studierendenausweis) beantragen, um sich rechtzeitig rückzumelden und um Verspätungsgebühren zu vermeiden (siehe auch Punkt 2 und 15)!
Den Antrag erhalten Sie beim Studierendensekretariat (LB) oder beim Akademischen Auslandsamt (LG). Zusätzlich wird ein Passfoto im Format 4,0 x 3,0 cm benötigt. Die Chipkarte kann im Studierendensekretariat (Gebäude LB) nach ca. zwei Wochen abgeholt werden.

 
Wer ab Wintersemester 2004/05 erstmalig eingeschrieben ist, erhält seine Chipkarte automatisch mit dem Antrag auf Einschreibung beim Akademischen Auslandsamt direkt (Gebäude LG).
 
Es gibt drei Varianten der Chipkarte, unter der Sie eine auswählen müssen:
1. Der multifunktionale Studierendenausweis (siehe auch 4. und 8.),
2. der Studierendenausweis ohne Nutzung der SB-Stationen, jedoch mit Nutzung der MensaCard,
3. der Studierendenausweis ohne Nutzung der SB-Stationen und ohne Nutzung der MensaCard (siehe 5.).

Die Chipkarte ist kostenlos, unabhängig für welche Variante Sie sich entscheiden. Die Chipkarte wird nur einmal ausgestellt und begleitet Sie durch das ganze Studium. Der Gültigkeitsaufdruck erfolgt semesterweise (siehe Punkt 13).
4. Welche Vorteile bietet die multifunktionale Chipkarte?
  • An den Selbstbedienungs-Stationen nahezu rund um die Uhr die Semestergebühren mit der eigenen EC-Karte bezahlen; unabhängig von den Öffnungszeiten des Akademischen Auslandsamtes. (Eine Barbezahlung ist grundsätzlich nicht möglich.)
  • Der Sozial- und Studentenschaftsbeitrag braucht nicht mehr 10 Wochen im Voraus bezahlt werden, sondern erst kurz vor Semesterbeginn.
  • Jederzeit selbst die Bescheinigungen (BAFöG- und Studienbescheinigungen) an den SB-Stationen ausdrucken.
  • Jederzeit selbst den Überweisungsträger für die Rückmeldung, sofern Sie nicht mit Ihrer EC-Karte bezahlen (siehe Punkt 7), an den SB-Stationen ausdrucken.
  • In der Bibliothek Bücher ausleihen.
  • In der Mensa/Caféteria bezahlen (MensaCard).
  • Mit dem integrierten Ticket das Gesamtnetz des VRR nutzen (Semesterticket).
  • Bei Verlust bietet sie die größtmögliche Sicherheit, da sie mit einem Foto und einer 4-stelligen PIN versehen ist.
  • Nur noch eine anstatt bisher 2 Karten! (Campus Duisburg)
  • Jederzeit kann die eigene Adresse selbst am Terminal aktualisiert werden. Der Weg zum Studierendensekretariat/Akademischen Auslandsamt entfällt damit.
Weitere Informationen zur Chipkarte finden Sie auch unter: www.die-universale.de.
5. Welche Nachteile habe ich bei der Wahl einer Karte ohne Chip?
  • Zur Rückmeldung muss jeweils das Akademische Auslandsamt zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden (Abholung des Überweisungsträgers); nach Eingang des Sozial- und Studentenschaftsbeitrages wird die Karte mit einem Gültigkeitsdatum versehen.
  • Der Semesterbeitrag kann nur per Überweisung bezahlt werden, die ca. 3 Wochen bis zur Verbuchung des Beitrages in Anspruch nimmt. Vorher ist der Gültigkeitsaufdruck nicht möglich.
  • Der Beitrag kann nicht mit der EC-Karte an den SB-Stationen bezahlt werden!
  • Ein selbständiger Ausdruck von Bescheinigungen an den SB-Stationen ist nicht möglich; es muss immer das Akademische Auslandsamt aufgesucht werden.
  • Ohne MensaCard muss man in der Mensa/Caféteria als Barzahler 10 % mehr bezahlen.
6. Wo befinden sich die Standorte der SB-Stationen?

SB-Stationen am Campus Essen:
  • Vorhalle von Studierendensekretariat und Akademischen Auslandsamt T03 (mo-fr, 7-17 Uhr)
  • Vorraum der Mensa (mo-fr, 8-15 Uhr)
  • Vorraum der ZAS (mo-fr, 7-21 Uhr)
  • Universitätsklinikum (täglich, 7-24 Uhr)
  • Hauptgebäude der Sparkasse Essen (täglich, 6-24 Uhr)
SB-Stationen am Campus Duisburg:
  • im Erdgeschoss des Gebäudes LG (mo-fr, 7-18 Uhr),
  • im Erdgeschoss des Gebäudes LB (mo-fr, 7-18 Uhr),
  • im Vorraum der Bibliothek LK (mo-fr, 7-21 Uhr),
  • im Eingangsbereich der Hauptmensa MM (mo-fr, 8-15 Uhr)
  • im Eingangsbereich der Sparkasse am Lutherplatz (24 h geöffnet).
7. Was ist, wenn ich keine EC-Karte besitze?

Mit der multifunktionalen Chipkarte können Sie an den SB-Stationen einen Überweisungsträger für die Rückmeldung ausdrucken lassen, mit dem Sie - wie gewohnt - überweisen können.
Bei einer Überweisung bitte beachten, dass bis zur Verbuchung des Sozial- und Studentenschaftsbeitrages ca. 3 Wochen vergehen, vorher ist kein Gültigkeitsaufdruck möglich!
8. Entstehen dem Studierenden Kosten bei Wahl der multifunktionalen Chipkarte?

Nein
, der multifunktionale Studierendenausweis ist kostenlos.
9. Was ist mit dem Datenschutz und der Sicherheit?

Das einzige gespeicherte personenbezogene Merkmal auf dem Chip ist die Matrikelnummer. Es werden keine weiteren persönlichen Daten auf dem Chip gespeichert. Alle weiteren Daten werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.
10. Woher bekomme ich meine PIN?

Die PIN müssen Sie bei der ersten Benutzung Ihrer Chipkarte an der SB-Station selbst vergeben! Bitte denken Sie sich eine persönliche 4-stellige PIN aus! (nur Zahlen) Diese PIN kann jederzeit an den SB-Stationen geändert werden!
11. Was ist, wenn ich meine PIN vergessen habe?

Unter Vorlage Ihrer multifunktionalen Chipkarte setzt das Studierendensekretariat (nicht das Akademische Auslandsamt!) Ihre PIN auf 0000 (am Campus Duisburg im Gebäude LB, Erdgeschoss, Büro 6; am Campus Essen im Gebäude T03, Erdgeschoss, Büro 3. Öffnungszeiten in Duisburg mo-di und do-fr 9-12 Uhr, mi 13-15 Uhr. Öffnungszeiten in Essen mo 13-15, di-fr 9-12 Uhr).
Anschließend können Sie sich an der SB- Station eine neue PIN aussuchen. (Bitte danach nicht mehr vergessen!)
12. Wo ist das Feld für die Unterschrift?

Der Studierendenausweis wird nicht unterschrieben. Er ist ohne Unterschrift gültig!
Der weiße Streifen ist für den Gültigkeitsaufdruck vorgesehen und darf nicht beschrieben werden.
13. Wie und wo wird das Gültigkeitsdatum auf der Chipkarte vermerkt?

Das Gültigkeitsdatum wird bei der Rückmeldung an der SB-Station auf den dafür vorgesehenen weißen Streifen auf die Chipkarte aufgedruckt. Dieser Aufdruck wird bei jeder Rückmeldung erneuert (überschrieben).
14. Gilt die Chipkarte auch als VRR-Ticket und wo ist dies vermerkt?

Die Gültigkeit des VRR-Tickets wird ebenfalls bei der Rückmeldung auf die Chipkarte gedruckt (nur bei Ersthörern)! Beurlaubte erhalten kein VRR-Ticket.
15. Wie hoch ist die Semestergebühr?

Der Semesterbeitrag beträgt zurzeit 141,95 Euro und setzt sich zusammen aus Studentenschafts-, Sozialbeitrag und dem VRR-Semesterticket. Bei verspäteter Rückmeldung werden zusätzliche Gebühren erhoben: siehe www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml.
16. Was tun, wenn das Gültigkeitsdatum auf der Karte verblasst?

Es ist jederzeit möglich, an der SB-Station das Gültigkeitsdatum neu aufzudrucken.
17. Wo ist der Chip?

Der Chip ist in die Karte integriert und nicht sichtbar.
18. Was mache ich mit der Chipkarte, wenn ich mich exmatrikuliere? Was geschieht mit meinem Restguthaben?

Mit der Exmatrikulation muss die Chipkarte, also Ihr Studierendenausweis, abgegeben werden.
Das Mensa-Restguthaben müssen Sie sich vor der Abgabe (Exmatrikulation) an verschiedenen Stellen (bitte Hinweise beachten) durch das Studentenwerk zurückzahlen lassen.
19. An wen wende ich mich, wenn die SB-Station ausfällt?

Diese Serviceangaben finden Sie direkt neben den Terminals ausgehängt. (Das Akademische Auslandsamt kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen).
© Universität Duisburg-Essen - Kontakt: duisburg-io@uni-due.de / essen-io@uni-due.de