Studienvorbereitende und studienbegleitende Deutschangebote
Sprachkenntnisse für das Studium
- Deutsch
Die Unterrichtssprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahme abgesehen) bestehen.
Allgemeine Informationen zu Sprachnachweisen finden Sie auch unter http://www.sprachnachweis.de - Promotionsstudium
Bei einer Zulassung zum Promotionsstudium kann auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden, wenn die Promotionsordnung dies zulässt. - Englisch
In Studiengängen mit Englisch als Zugangsvoraussetzung muss TOEFL, IELTS oder Gleichwertiges nachgewiesen werden. Weitere Details erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt oder bei der Allgemeinen Studienberatung (ABZ). - Weitere Fremdsprachenangebote
Übersicht siehe www.uni-due.de/international/sprachkurse.shtml
Studienvorbereitende Sprachkurse
Falls Ihre Deutschkenntnisse noch nicht aussreichen:
- Sie müssen sich mit dem Antrag auf Zulassung für einen Studienplatz an der Universität Duisburg-Essen bewerben.
- Wenn Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Zugang zum Studium nachgewiesen haben, erhalten Sie einen Zugangsbescheid zum Sprachkurs.
- Sofern sie uns die Anmeldebestätigung für den Sprachkurs vorlegen (und die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen haben), schreiben wir Sie ein (Immatrikulation). Die Anmeldebestätigung für den Sprachkurs benötigen Sie auch bei der Beantragung eines Visums.
Es gibt verschiedene Anbieter von kostenpflichtigen Sprachkursen, die auf die DSH-Prüfung vorbereiten. Bitte melden Sie sich selbständig direkt bei einem der Anbieter an.
Sprachprüfung
Sie sind von der DSH-Prüfung befreit, wenn Sie
- Inhaber des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II) sind,
- ein Zeugnis über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts besitzen,
- Inhaber des Kleinen Deutschen Sprachdiploms und/oder das Große Deutsche Sprachdiplom sind,
- das Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen haben,
- die DSH an einer anderen deutschen Universität abgelegt haben (Gesamtergebnis mindestens DSH-2),
- das TestDaF-Zertifikat in allen Teilbereichen mit TDN 4 oder besser abgeschlossen haben,
- im Rahmen eines mit der Universität Duisburg-Essen vereinbarten Austauschprogramms studieren,
- wenn Sie ein Germanistikstudium innerhalb der EU abgeschlossen haben (und in folgenden Ländern: Bulgarien und GUS-Staaten sowie weitere Länder, die die DSH-Kommission festlegen kann).
