Bürger/-in eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss

Für Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und für Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Studienbewerber. D.h. für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt beim Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen einschreiben. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten besondere Bewerbungsfristen. Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse erfolgt im Akademsichen Auslandsamt (mit Numerus Clausus).

Bitte bewerben Sie sich direkt beim Studierendensekretariat.