Für ausländische Bewerber/-innen
Informationen zur Finanzierung des Studiums
Was kostet das Studium?
- In Nordrhein-Westfalen werden keine Studiengebühren erhoben.
- Semesterbeitrag
Weitere Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten:
Flyer des Studentenwerks zu den Themen
- Lebenshaltungskosten
- Jobben in Deutschland bzw. Erwerbstätigkeit
Fördermöglichkeiten von Externen:
Wichtiger Hinweis: Manche Stipendienanträge können oft nur im Heimatland gestellt werden! Wenn Sie bereits in Deutschland studieren, ist eine Bewerbung meist nicht mehr möglich.
- Aktuelle Ausschreibungen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
- Stipendien-Datenbank des DAAD für Aufenthalte in Deutschland
- Übersicht weiterer Förderorganisationen in Deutschland
- Index deutscher Stiftungen
- Stipendien der Fulbright Kommission (nur für US-Bürger/-Innen)
- BAföG für ausländische Studierende
Internationale Studienbewerber sollten wissen, das es kaum Förderungsmöglichkeiten bzw. Stipendien gibt, wenn sie bereits in Deutschland sind. Ein Antrag auf Förderung sollte bereits im Heimatland gestellt werden (Ausnahmen siehe nächsten Absatz: Fördermöglichkeiten in Duisburg-Essen).
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet jedoch einmal im Jahr ein Programm "Studienabschlussbeihilfe" für ausländische Studierende an, die kurz (1 Jahr) vor Ende ihres Abschlusses stehen. Das Stipendium wird einmalig für ein Semester vergeben. Der Antrag wird beim Akademischen Auslandsamt eingereicht (mehr siehe nächsten Absatz).
Fördermöglichkeiten in Duisburg-Essen:
Stipendien der Universität Duisburg-Essen:
- Scholarships for Master's students in Transnational ecosystem-based Water Management
- Individualstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen für begabte Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern (siehe Aktuelles)
- Studienabschlussbeihilfe des Akademischen Auslandsamts (Bewerbungen 1x pro Jahr im Frühjahr, siehe Aktuelles)
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung (noch im Aufbau)
- NRW-Stipendien
Preise für Abschlussarbeiten
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung (siehe im Menü unter Ausschreibungen)
Für soziale Härtefälle sind in Einzelfällen die Evangelische Studentengemeinde (ESG), die Katholische Studentengemeinde (KOM) und die Sozialberatung des Studentenwerks ansprechbar:
| Evangelische Studentengemeinde | ESG Duisburg | ESG Essen |
| Katholische Studentengemeinde | KOM Duisburg | |
| Sozialberatung des Studentenwerks | Sozialberatung Duisburg | Sozialberatung Essen |
| Sozialberatung des Allg. Stud.ausschusses | AStA Duisburg | AStA Essen |
Einen einmaligen Zuschuss zur Säuglingsausstattung aus Mitteln der Duisburg-Essener Universitätsstiftung kann Studierenden in Höhe von 260 Euro pro Kind gewährt werden. Bei den Anträgen auf Geburtsbeihilfe hilft die Sozialberatung des Studentenwerks.
