Die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang ist für Bildungsinländer/-innen und EU-Staatsangehörige innerhalb der Einschreibfristen direkt (ohne vorherige Bewerbung) beim Studierendensekretariat (StuSe) möglich. Bei EU-Staatsangehörigen muss die DSH vorliegen.
Die Einschreibfristen können variieren! Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie unter www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml.
Bildungsinländer/-innen
ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung - bitte wenden Sie sich direkt an das Studierendensekretariat (StuSe).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-due.de/international/bildungsinlaender.shtml
EU-Staatsangehörige
EU-Staatsangehörige senden bitte eine Woche vor der Einschreibung Fotokopien ihrer Zeugnisse unter Angabe des Studienwunsches dem AAA zu, da vorab die Hochschulzugangberechtigung geprüft werden muss. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-due.de/international/eu_staatsangehoerige.shtml
Bildungsausländer
Bürger/-innen von EU-Mitgliedsstaaten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer/-innen).
Wer zur DSH zugelassen werden möchte, muss sich rechtzeitig vor der DSH-Prüfung beim Studierendensekratariat (StuSe) bewerben. D.h. Ihre Bewerbung für das Sommersemester muss spätestens Ende Februar und für das Wintersemester spätestens Ende August eingegangen sein. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.uni-due.de/international/bildungsauslaender.shtml
Nicht-EU-Staatsangehörige
Bürger/-innen von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsausländer/-innen) - bitte bewerben Sie sich direkt beim Akademischen Auslandsamt (AAA)
DSH
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Numerus Clausus (NC)
Ein Numerus Clausus ist eine Zulassungsbeschränkung in einem Studiengang. Ein Fach mit NC bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in diesem Fach vorhanden ist und besondere Fristen zu beachten sind ... weitere Informationen
SS
Sommersemester (vom 1. April bis 30. September)
WS
Wintersemester (vom 1. Oktober bis 31. März)
ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund, www.zvs.de