Master

  • Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Zulassung direkt an das Akademische Auslandsamt. Dort wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse geprüft.
  • Nach einer formalen Zulassung wird die eigentliche Zulassung vom Fachbereich ausgesprochen.
  • Den Zugangsbescheid erhalten Sie abschließend vom Akademischen Auslandsamt.

Weitere Informationen siehe STUDIEREN/FIRST STEPS

Doktoranden

  • Bewerber/-innen für ein Promotionsstudium müssen selbständig eine/n Doktormutter/-vater suchen und ein wissenschaftliches Thema vorschlagen.
  • Wenn der Themenvorschlag angenommen wird, können Sie sich mit der schriftlichen Betreuungszusage der Professorin/des Professors beim Akademischen Auslandsamt bewerben.
  • Bitte bewerben Sie sich mit dem Antrag auf Zulassung oder online beim Akademischen Auslandsamt.
  • Eine Bewerbung ist jeder Zeit möglich (ausgenommen Graduiertenkollegs).
  • Falls Sie Ihre Dissertation nicht in deutscher Sprache verfassen, benötigen Sie außerdem die schriftliche Bestätigung des Promotionsausschusses des jeweiligen Fachbereichs, in welcher Sprache die Dissertation verfasst wird.
  • Forschungsschwerpunkte der Fakultäten finden Sie hier.
  • Übersicht der Graduiertenkollegs finden Sie hier.

Bitte schauen Sie sich auch die Informationen an unter GASTWISSENSCHAFTLER