Zulassungsbeschränkte Studiengänge/Fächer

Was ist eine Zulassungsbeschränkung?
Wenn die Hochschule mehr Studienbewerber erwartet als Studienplätze vorhanden sind, wird der Zugang zum Studium durch eine Zulassungsbeschränkung eingegrenzt. Der Begriff "Zulassungsbeschränkung" wird synonym mit "Numerus Clausus" (NC) verwendet und bezieht sich auf die Anzahl der limitierten Studienplätzen. Es gibt deutschlandweite (zentrale) und örtliche (lokale), also nur auf eine Hochschule bezogene Zulassungsbeschränkung. Die Beschränkung kann für den Studiengang, aber auch für einzelne Nebenfächer (z.B. bei Lehramt oder Magister Artium) gelten.

Was sind zentrale oder lokale NCs?
Bei zentralen Zulassungsbeschränkungen bewirbt man sich bei der ZVS, aber dies nur wer Bildungsinländer oder EU-Staatsangehöriger ist. Wer keine deutsche Nationalität und keine EU-Staatsbürgerschaft hat, bewirbt sich direkt beim Akademischen Auslandsamt.
Das lokale Zulassungsverfahren oder Vergabeverfahren wird vom Studierendensekretariat und Akademischen Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen selbst durchgeführt.

Ist mein gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt?
Informationen finden Sie in der Spalte "NC" unter
www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml

Welche Konsequenzen hat das für meine Bewerbung?
Die Zahl der zugelassenen Kandidaten ist bei NC-Studiengängen festgelegt. Aus früheren Zulassungsgrenzen können keine Prognosen über zukünftige Zulassungschancen abgeleitet werden, denn die Kriterien werden semesterweise auf Basis der Bewerberzahlen (und deren Noten) und der Anzahl der zu vergebenden Studienplätze neu ermittelt.
Das Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist sehr aufwändig, deshalb müssen die frühen Bewerbungsfristen unbedingt eingehalten werden (!), und es kann länger dauern, bis Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten. Da es mehrere Runden von Vergabeverfahren gibt (sogenanntes Nachrückverfahren, wenn bereits zugelassene Bewerber abspringen oder absagen und die frei gewordene Studienplätze neu aufgefüllt werden), ist es sogar möglich, dass Sie erst zu Vorlesungsbeginn Ihren Zulassungsbescheid erhalten und dann kurzfristig eingeschrieben werden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie bereits Sprachkenntnisse besitzen, die dem Niveau der DSH-Prüfung 2/TestDaF 4 (oder besser) entsprechen.

An wen wende ich mich/wo bewerbe ich mich?
Eine Übersicht gibt die Seite INCOMINGS.

Was ist, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
Sie können am Losverfahren teilnehmen, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, die Deutschvoraussetzungen erfüllen und sich rechtzeitig zum Losverfahren bewerben.

Tipp:
Damit Sie eine Planungssicherheit bekommen ist es sehr ratsam, sich alternativ auch für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben. Wenn Sie dafür einen Zugangsbescheid erhalten haben, wissen Sie frühzeitig Bescheid und können sich definitv immatrikulieren lassen. Wenn Sie zusätzlich noch einen Zulassungsbescheid für den zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten - umso besser! Dann können Sie zwischen beiden wählen!