Stipendium des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD)
Der PAD vermittelt Studierende (vorzugsweise der modernen Fremdsprachen) als sogenannte Fremdsprachenassistenten an Schulen (Sek I und II) und in Kanada und USA an Colleges bzw. Universitäten und vergibt für diesen Zweck ein Stipendium. Ziel ist die Förderung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der ausländischen SchülerInnen durch die Begegnung. Desweiteren sollen die eigenen Kenntnissen der Sprache und Kultur erweitert sowie Einblicke in das ausländische Erziehungswesen und die Erziehungsmethoden des Gastlandes vermittelt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Europa: mind. 4 Semester Hochschulstudium in Deutschland. Priorität haben angehende Fremdsprachenlehrende mit dem Studienfach der Sprache des Ziellandes.
- USA und Kanada: mind. 6 Semester mit Studienfach Englisch bzw. Französisch für Québec
- Australien und Neuseeland: 1. Staatsexamen Englisch
- Kanada und Australien bevorzugen Bewerbende mit DaF (Deutsch als Fremdsprache) -Ausbildung
- Höchstalter 30 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit und ungebunden
Laufzeit:
je nach Zielland 6 bis 10 Monate, in der Regel September/Oktober bis April/Juni. In Australien und Neuseeland Januar/Februar bis November/Dezember.
Stipendienleistungen:
Monatlicher Unterhaltszuschuss, der notwendige Lebenshaltungskosten deckt. Reisekosten müssen selbst finanziert werden (Ausnahme USA)
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es im Akademischen Auslandsamt bei Frau Verena Heuking oder Frau Ira Terwyen oder direkt beim PAD.
Bewerbungsfristen:
1. Dezember eines jeden Jahres
1. November eines jeden Jahres für die USA
COMENIUS-Sprachassistenten Programm (PAD)
Der Pädagogische Austauschdienst ist in Deutschland die Nationalen Agentur bzw. Koordinierungsstelle für EU-Programme im Schulbereich. Dazu gehört das COMENIUS-Sprachassistenten-Programm. Unter der Aktion COMENIUS 2.2 können angehende Lehrer oder andere schulische Fachkräfte an verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen ihrer Aus- und Fortbildung teilnehmen und gefördert werden.
Das COMENIUS-Sprachassistenten-Programm richtet sich an Studierende, die das Ziel haben
• ihre Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen
• ihre pädagogischen Fähigkeiten zu verbessern und
• ihr Wissen über andere europäische Staaten und deren Bildungssysteme zu erweitern
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Teilnahmeberechtigt sind zukünftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums, die eine Amtsprache der am ERASMUS-Programm teilnehmenden Staaten als Fremdsprache unterrichten werden, andere Fächer in einer Fremdsprache unterrichten oder z.B. als Grundschul- oder Sonderschullehrer voraussichtlich Fremdsprachenunterricht erteilen werden.
- Bewerber dürfen nicht als Fremdsprachenlehrer beschäftigt worden sein.
Laufzeit:
COMENIUS-Sprachassistenten werden für die Dauer von drei bis maximal zehn Monaten an Schulen, Vorschulen oder Bildungseinrichtungen für Erwachsene (außer an Hochschulen) in einem anderen teilnehmenden Staat eingesetzt.
Stipendienleistungen:
Monatlicher Unterhaltszuschuss, der sich am Lebenshaltungsindex des teilnehmenden Staates orientiert.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es im beim PAD.
Bewerbungsfrist:
31. Januar eines jeden Jahres