ERASMUS-Stipendium für Studierende der Universität Duisburg-Essen (outgoing students)
ERASMUS – Allgemeines
ERASMUS ist ein Bildungsprogramm der EU und wird von dieser finanziert. Hochschulen bzw. ihre Fachbereiche, schließen mit Fachbereichen anderer europäischer Hochschulen Verträge, in denen eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vereinbart wird, auf denen dann Studierende ausgetauscht werden können. Die Anzahl der Studienplätze ist also begrenzt.
Ein Ziel des ERASMUS-Austausches neben anderen ist es, dass ein Auslandsaufenthalt die Studierenden in die Lage versetzen soll, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen. ERASMUS ist im Wesentlichen auf die EU-Mitgliedstaaten bzw. Island, Liechtenstein und die Türkei beschränkt.
Ziel des ERASMUS-Stipendium
Ein Auslandsaufenthalt mit ERASMUS soll
die Studierenden in die Lage versetzen, in anderen europäischen Staaten Erfahrungen zu sammeln und deren Studienangebote sprachlich, kulturell und fachlich zu nutzen.
die Ausbildung an der Gasthochschule bereichern.
die Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule fördern.
die Gesellschaft allgemein bereichern, indem qualifizierte, aufgeschlossene und international erfahrene Leute als zukünftige AkademikerInnen herangebildet werden.
es den Studierenden durch die Zahlung eines Mobilitätszuschusses ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu verbringen, den sie sich sonst finanziell nicht leisten könnten.
Voraussetzungen ERASMUS
Teilnahmevoraussetzungen sind zunächst:
Die Studierenden sind in einem Studiengang der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt.
Die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr (bei Bachelorstudiengängen) oder das Grundstudium/Zwischenprüfung (bei Diplom- bzw. Magisterstudiengängen) abgeschlossen.
Die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum oder der assoziierten Länder sind, bzw. sie sind Bildungsinländer, haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder sind als asylberechtigt/staatenlos anerkannt.
Die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen.
Die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.
Die beteiligten Fachbereiche haben ein Abkommen unterzeichnet, in dessen Rahmen eine bestimmte Anzahl von Studierenden ausgetauscht wird.
Der an der Gasthochschule absolvierte Studienaufenthalt muss mindestens drei Monate dauern und darf ein Jahr nicht überschreiten. ACHTUNG: Der Berechnungszeitraum geht von Juli des ersten Jahres bis zum September des zweiten Jahres. Wer also erst im Sommersemester ins Ausland geht, wird maximal sieben Monate gefördert (März bis September des zweiten Jahres).
Diese Bedingungen gelten übrigens nicht für andere Stipendien! WICHTIG: Studierende können für ERASMUS weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule bzw. die ERASMUS-Beauftragten der Fachbereiche.
ERASMUS - Teilstipendium / Mobilitätszuschuss
Die Studierenden erhalten ein monatliches Teilstipendium, das zwischen € 50,- und € 200,- liegt. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses richtet sich nach den bewilligten Mitteln und der Anzahl der Studierenden, die ins Ausland gehen wollen. In den vergangenen Jahren haben wir den Studierenden um € 180,- monatlich zahlen können.
Das Teilstipendium wird ausgezahlt, wenn die Zuwendungssumme der EU bei der Universität Duisburg-Essen eingegangen ist. Das kann je nach Auszahlungszeitraum und einer Bearbeitungsfrist unsererseits manchmal erst im Oktober des jeweiligen akademischen Jahres sein. Wir und der DAAD, der das Geld auch nur an uns weiterleitet, geben uns alle Mühe, die Zuschüsse so früh wie möglich zu zahlen.
BAföG-EmpfängerInnen erhalten einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe wie die anderen Studierenden. Sie können für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes zusätzlich zum Inlands-BAföG Auslands-BAföG beantragen. Sie können aber auch Auslands-BAföG beantragen, wenn die Lebenshaltungskosten im Gastland höher sind als in Deutschland und hier kein Inlands-BAföG erhalten.
Der Antrag auf BAföG wird beim Studentenwerk, der Antrag auf AuslandsBAföG wird beim Amt für Auslands-BAföG gestellt. Für die jeweiligen Länder gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, mehr zum Thema Auslands-BAföG hier.
ERASMUS-Bewerbung
Das ERASMUS-Programm hat, verglichen mit anderen Stipendienprogrammen, ein einfaches Bewerbungsverfahren. Wer zum Studium ins europäische Ausland gehen möchte, bewirbt sich beim ERASMUS-Beauftragten seines jeweiligen Fachbereichs. Dieser wählt die Studierenden nach eigenen Kriterien aus. Dabei sind die jeweiligen Bewerbungsfristen zu beachten, die von den Fachbereichen unterschiedlich gesetzt werden.
Die ausgewählten Studierenden erhalten vom Beauftragten eine "Annahmeerklärung", die vollständig ausgefüllt und vom Beauftragten unterschrieben an das Akademische Auslandsamt (AAA) weitergeleitet wird. Die Annahmeerklärung muss dem Akademischen Auslandsamt am 31. März des jeweiligen Jahres vorliegen. Die ERASMUS-Beauftragten der Fachbereiche melden die Studierenden schriftlich bei der Partnerhochschule an. Die Partnerhochschulen setzen sich daraufhin im Idealfall mit den Studierenden in Verbindung und schicken ihnen Unterlagen (Veranstaltungskatalog, Bewerbung für Unterkunft, die Hochschule) zu oder schicken sie ans AAA bzw. die Beauftragten.
Das AAA leitet von den Partnerhochschulen zugesendete Unterlagen ggf. an die Studierenden bzw. jeweiligen Beauftragten weiter, wo sie von den Studierenden eingesehen werden können. Anmeldeformulare, die von den Partnerhochschulen gefordert werden, müssen von den Studierenden bzw. den Beauftragten an die Partnerhochschulen geschickt werden.
WICHTIG: Studierende können für das ERASMUS-Programm weder in Brüssel noch beim DAAD Einzelanträge stellen. Zuständig ist das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule bzw. die ERASMUS-Beauftragten der Fachbereiche.
Die Leistungen für die Stipendiaten im Rahmen des ERASMUS-Austausches
Auslandsstudium von 3-12 Monaten (ggf. in Verbindung mit einem Praktikum) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in einem EU- Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Türkei.
Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS)
Zahlung eines Mobilitätszuschusses (€ 50,- bis € 200,- monatlich).
für behinderte Studierende und Studierende mit Familie in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten
Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen (EILC) Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Der "Letter of Acceptance"
Nach der Anmeldung an der Partnerhochschule erhält die Universität Duisburg-Essen eine Anmeldebestätigung, die entweder informell (per e-mail) oder formell ("Letter of Acceptance") geschickt wird. Das Akademische Auslandsamt leitet die Bestätigungen an die Studierenden und/oder die ERASMUS-Beauftragten weiter.
Wichtig: Manche Partnerhochschulen verlangen den "Letter of Acceptance" bei der Vergabe von Wohnheimplätzen.
EILC – European Intensive Language Course
Für ERASMUS-Studierende gibt es die Möglichkeit, sich um einen gesonderten Intensivsprachkurs (EILC) zu bewerben, der dazu dient, die Sprache des Gastlandes zu erlernen. Diese Sprachkurse sind nicht mit den Sommersprachkursen des DAAD zu verwechseln. Die Höhe des Stipendiums betrug 2005 ca. 125 Euro zusätzlich zum ERASMUS-Mobilitätszuschuss.
Ziel des EILC ist es vor allem, die weniger gesprochenen Sprachen der EU zu verbreiten (z.B. die slawischen Sprachen) und die Studierenden für einen Aufenthalt in den entsprechenden Ländern zu gewinnen. Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule, das die Bewerbungen an die durchführenden Sprachinstitute der jeweiligen Länder weiterleitet. Dort werden die Studierenden ausgewählt.
Die Bewerbungsfrist ist Anfang Mai. Bitte die genaue Bewerbungsfrist erfragen! Achtung: Es gibt kein EILC für Englisch, Französisch und Spanisch.
Das "Learning Agreement"
Das "Learning Agreement" ist eine Vereinbarung, in der die Veranstaltungen, die die Studierenden an der Partnerhochschule besuchen möchten, festgehalten und von der Partnerhochschule bestätigt werden.
ECTS – European Credit Transfer System
ECTS ist das Kürzel für European Credit Transfer System und beinhaltet ein europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen.
Das Ziel von ECTS ist die akademische Anerkennung und der Transfer von im Ausland erbrachten Studienleistungen und Abschlüssen. ECTS soll das Studium im Ausland für die Studierenden transparenter und berechenbarer machen und die Anerkennung der akademischen Leistungen durch die Heimathochschule verbessern helfen. Die Anerkennung wird u.a. durch die Vergabe vorher festgelegter Anrechnungspunkte gewährleistet (max. 30 credits pro Semester). ECTS selbst bestimmt nicht über Inhalt oder Äquivalenz von akademischen Studienleistungen, da diese Qualitätsfragen direkt von der Hochschule festgelegt werden müssen. Zwischen der Heimat- und der Gasthochschule sowie dem Studierenden wird vor dem Auslandaufenthalt ein Learning Agreement über die Studienangebote an der Gasthochschule geschlossen, die bei erfolgreichem Besuch von der Heimathochschule angerechnet werden können. Zudem werden die im Ausland erzielten Studienleistungen in einer Datenabschrift erfasst (Transcript of Records).
Wichtig: ECTS ist noch nicht in allen Studiengängen eingeführt. Auch deshalb ist es wichtig, die Anerkennung der Studienleistungen vor dem Auslandsaufenthalt mit den Dozentinnen und Dozenten der Heimathochschule abzusprechen. Das ist in der Regel jedoch kein Problem, da die Dozentinnen und Dozenten an einem erfolgreichen Studium ihrer Studierenden interessiert sind.
Transcript of Records
Das Transcript of Records ist eine Übersicht über die im Ausland erbrachten Studienleistungen, in der die erworbenen Credit Points aufgeführt werden (ECTS). Da ECTS an unserer Hochschule noch nicht in allen Fachbereichen eingeführt ist, können auch nur an Studierende aus teilnehmenden Studiengängen die sogenannten Transcripts of Records verschickt werden. Studierende der anderen Fachbereiche erhalten in der Regel von der Partnerhochschule eine Übersicht der erbrachten Leistungen mit der Notengebung der Gasthochschule, die dann an unserer Hochschule noch anerkannt werden müssen (siehe ECTS).
Im Anschluss an den Austausch werden diese Leistungsübersichten entweder direkt an die Studierenden oder an das Akademische Auslandsamt der Heimathochschule verschickt. Im letzteren Fall leiten wir das Transcript entweder weiter oder informieren die Studierenden, dass es im AAA abgeholt werden kann. Es ist daher wichtig, dass Sie uns im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt wissen lassen, wie und wo wir Sie erreichen können.