Die berufspraktische Tätigkeit in Industriebetrieben fördert die Ausbildungsziele des Bachelor-Studiums sowohl unterstützend für die Lehrveranstaltungen als auch als wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit. Im Studienverlauf soll das zu absolvierende Industriepraktikum das Studium ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse durch ihren Praxisbezug vertiefen.

Die Praktikantenstelle ist sowohl Anlaufstelle für die Anerkennung des Industriepflichtpraktikums, als auch für die Beratung über die Vorgehensweisen zur Erlangung eines bescheinigten Praktikums, wie es in der Praktikumsrichtlinie für den jeweiligen Studiengang vorgeschrieben ist. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen genau erfüllen, da eine Anerkennung ansonsten nicht erfolgen kann. Die Praktikantenstelle ist außerdem für die Ausstellung der Bescheinigung über das Pflichtpraktikum zuständig. Diese Bescheinigung kann auf Verlangen des Praktikumsbetriebes ausgestellt werden.

Eine Vermittlung von Praktikumsstellen ist leider nicht möglich. Es wird von den Studenten erwartet, dass sie ihre eigenen Kontakte in der Industrie herstellen.

Kontakt

Campus Duisburg

Isa Kockelmann
Raum: BA 040
Tel.: +49 203 37-93101
isa.kockelmann@uni-due.de

Kontakt via e-Mail oder
telefonisch

Campus Essen

Die Angelegenheiten zum Praktikum der Studiengänge

  • Bauingenieurwesen B. Sc. und
  • ISE – Structural Engineering

regelt der Praktikumsausschuss Bauwissenschaften.

Information zum Praktikum für diese Studiengänge finden Sie hier.

Stand 20.04.2020Zusendung von Unterlagen zur Anerkennung der Pflichtpraktika

Die Unterlagen zur Anerkennung der Pflichtpraktika müssen der Praktikantenstelle postalisch zugesandt werden. Alternativ können die Unterlagen auch in den Nachtbriefkasten der Universität am Campus Duisburg, Forsthausweg 2, 47075 Duisburg, eingeworfen werden (https://www.uni-due.de/imperia/md/images/webredaktion/2019/nachtbriefkasten-standort-duisburg.jpg).

Der Briefumschlag muss immer mit der unten angegebenen Empfängeradresse des Praktikantenamts und der Adresse des/der Studierenden versehen sein.

Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass die Unterlagen komplett und der Briefumschlag, sowohl bei der Zusendung per Post als auch bei Einwurf in den Nachtbriefkasten, richtig und vollständig beschriftet sind. Bitte benutzen Sie nur die in diesem Abschnitt unten aufgeführte Adresse. Unvollständige Unterlagen oder falsch beschriftete Briefumschläge führen zu Zeitverzögerungen in der Zustellung und in der Bearbeitung.

Bitte benutzen Sie keine Schnellhefter, sondern heften/tackern Sie sowohl das Berichtsheft als auch die Wochenübersichten separat zusammen. Alle weiteren Unterlagen fügen Sie lose bei.

  1. Ausgefüllter Antrag für Ihren Studiengang mit Ihrer Unterschrift
  2. Kopie des Zeugnisses (Kein Original)
  3. Wochenübersichten im Original
  4. Berichtsheft im Original
  5. Firmenbeschreibung, lt. Praktikumsordnung/Praktikumsrichtlinie

Eine Bearbeitungszeit von bis zu 5 Wochen nach Eingang der Unterlagen ist einzukalkulieren.

Die bescheinigten Unterlagen gehen Ihnen nach der Bearbeitung wieder per Post zu.

Empfängeradresse:

Universität Duisburg-Essen
Campus Duisburg
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Praktikantenamt IW/Praktikantenstelle Industriepraktikum
Fr. I. Kockelmann
Bismarckstraße 81 / BA 040
47057 Duisburg

Richtlinie für Industriepflichtpraktika

Diese Richtlinie gilt für Studierende der Bachelorstudiengänge mit Einschreibung zum WiSe 2019/20. Sie regelt auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung die berufspraktische Tätigkeit für Studierende des jeweiligen Studiengangs.

Mehr lesen

Erfolgreiches Bewerben auf Praktikumsstellen

Dieser Leitfaden soll die Studierenden dabei unterstützen, gute Bewerbungsunterlagen zu erstellen und erfolgreich einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden. Er dient der Orientierung und ist nicht allgemeingültig.

Mehr lesen

Aktuelle Hinweise

Anerkennung des Industriepraktikums

Für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik, Medizintechnik, NanoEngineering, als auch für die ISE-Studiengänge ist folgende Vorgehensweise bei der Anerkennung zu beachten:

Der Antrag zur Anerkennung des Industriepflichtpraktikums des jeweiligen Studiengangs ist auszudrucken und ausgefüllt den erforderlichen Unterlagen beizufügen. 

Anträge zur Anerkennung der einzelnen Studiengänge:

Für die erforderlichen Berichtshefte ist folgende Formatvorlage zu benutzen.

Immatrikulierte Studierende senden ihre Fragen und Anmerkungen bitte immer von ihrer aktuellen "@stud.uni-due.de"-E-Mail-Adresse, unter Angabe der Matrikelnummer, des Studiengangs und der entsprechenden Prüfungsordnung. Andernfalls kann eine Bearbeitung der Mail nicht gewährleistet werden.