Sprachanforderungen | Studiengänge mit Lehramtsoption

1. Für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung sind keine Kenntnisse alter Sprachen erforderlich.

2. Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und Gesamtschule und das Berufskolleg sind Grundkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch erforderlich, die vor Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen sind.

  • Lateinkenntnisse können durch Selbststudium des vom Institut zur Verfügung gestellten Materials im Verlauf eines Semesters angeeignet werden. Sie legen am Ende eine kurze interne Prüfung ab, deren Bestehen auf dem Sprachnachweis des Instituts (s. u.) vermerkt wird. Bitte bringen Sie das Formular zur Prüfung mit.
  • Griechisch- und Hebräischkenntnisse können im Fach in einem zweisemestrigen zweistündigen Sprachkurs der biblischen Sprachen (insgesamt 4 SWS) im Verlauf des Bachelorstudiengangs am Institut für Katholische Theologie erworben werden. Der Schwerpunkt kann auf eine der beiden biblischen Sprachen gelegt werden: Schwerpunkt Hebräisch (3 SWS) und Basics Griechisch (1 SWS) oder Schwerpunkt Griechisch (3 SWS) und Basics Hebräisch (1 SWS). Sie legen am Ende eine kurze interne Prüfung ab, deren Bestehen auf dem Sprachnachweis des Instituts (s. u.) vermerkt wird. Bitte bringen Sie das Formular zur Prüfung mit.
  • Alternativ können auch die Kurse des IwiS belegt werden. Dieses bietet Anfängerkurse im Umfang von 4 SWS in Altgriechisch und Hebräisch an. Diese sind äquivalent zur Schwerpunktsetzung in einer der beiden Sprachen. Wird der Nachweis für Altgriechisch oder Hebräisch im Umfang von 4 SWS am IwiS erbracht, ist in der jeweils anderen Sprache ein Nachweis in Form einer kurzen Prüfung auf der Basis des vom Institut bereitgestellten Selbstlernmaterials zu erbringen. Für den Prüfungsnachweis bitte die hier verlinkten Formulare mitbringen:
  • Sprachnachweis Formular BK (Stand 09/2022)
  • Sprachnachweis Formular HRSGe (Stand 09/2022)

3. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist vor Aufnahme des Masterstudiengangs über die unter Punkt 2 festgelegten Griechisch- und Hebräischkenntnisse hinaus auch das sog. Kleine Latinum vorzuweisen. Das Kleine Latinum ist entweder bereits in der Schule erworben worden (Abiturzeugnis) oder kann an der Universität (Kurse des IwiS über drei Semester) bzw. externen Institutionen nachgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Nachweise über die offiziellen staatlichen Prüfungen zum Kleinen Latinum bei der Bezirksregierung (Erweiterungsprüfung zum Abiturzeignis) akzeptiert werden. Es genügt nicht, lediglich einen Teilnahme- oder Prüfungsnachweis eines externen Anbieters (z. B. von Crashkursen) vorzulegen. Egal ob Sie sich also über Kurse der Uni oder über externe Anbieter die Kenntnisse aneignen: Am Ende steht immer die Anmeldung zur staatlichen Prüfung (mit schrftl. und mdl. Prüfungsteil).

Sprachnachweis Formular GyGe (Stand 09/2022)

Wichtig: 

  • Für den Erwerb der Sprachkenntnisse gibt es kein überschneidungsfreies Zeitfenster. Da jedoch in Ihren anderen Fächern oft Parallelkurse angeboten werden, ist es in der Regel kein Problem, die Sprachkurse zu besuchen.
  • Der Schwerpunktkurs Hebräisch mit Basics Griechisch beginnt immer im Sommersemester, der Schwerpunktkurs Griechisch mit Basics Hebräisch im Wintersemester.

Sprachanforderungen | Christliche Studien

Für die Studienrichtung „Christliche Studien – katholische Theologie“ sind das Kenntnisse in Latein (4 SWS) sowie Kenntnisse in Hebräisch oder Griechisch (4 SWS) zu erwerben. Die Sprachanforderungen müssen, anders als im Lehramt, bereits mit der Zulassung zur Bachelorarbeit (!) nachgewiesen werden.

Fehlende Nachweise können im Rahmen des E-Bereichs studienbegleitend erworben und creditiert werden.

Sie können auch die vom Institut angebotene zweisemestrige Einführung in die biblischen Sprachen (4 SWS) besuchen. Diese ist allerdings nicht für den E-Bereich kreditierbar.

Sprachnachweis Formular BA Christliche Studien (Stand 09/2022)