Sprachanforderungen für das Studium Katholische Theologie

 

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Übersicht der Sprachanforderungen Lehramt (LPO 2003)

 

Grundschule (GS)

Für das Lehramt Grundschule sind keine Sprachkenntnisse erforderlich.

 

Haupt-, Real und Gesamtschulen und Berufskolleg (HRGe) (BK)

 

Für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und Gesamtschule und das Berufskolleg sind Kenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch erforderlich, die bis Ende des 4. Semesters nachzuweisen sind.

 

Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge)

Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind bis zur Zwischenprüfung erstens Sprachkenntnisse in Latein, welche durch das Zeugnis des Latinums* erbracht werden, und zweitens Nachweise über Grundkenntnisse in Hebräisch oder Griechisch vorzuweisen.
Die Grundkenntnisse in Hebräisch und Griechisch werden im Fach in einer einsemestrigen, zweistündigen Veranstaltung angeboten.

 

Erweiterungsfächer

Für alle Erweiterungsfächer gelten jeweils die gleichen Sprachanforderungen wie im regulären Studiengang.

* Das Latinum ist entweder bereits in der Schule erworben worden oder kann an der Universität bzw. externen Institutionen nachgeholt werden. Als "Latinum" können weder das sog. "Kleine Latinum" noch andere bescheinigte "Lateinkenntnisse" anerkannt werden.