(Auszug aus der Prüfungsordnung für das Master-Programm Kommunikationswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen vom 18. Februar 2009)
Masterprogramm Kommunikationswissenschaft:
Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein Qualitätsexamen (Notendurchschnitt mindestens 2,0) erforderlich. In Ausnahmefällen kann bei Bewerbern mit einem schlechteren Notendurchschnitt die Zulassung aufgrund einer begründeten Empfehlung eines hauptamtlich in der Lehreinheit tätigen Professors erfolgen.
Zugelassen werden:
Absolventen des Bachelor-Studiengangs der Germanistik "Sprache, Literatur, Kultur und Kommunikation" mit dem Schwerpunkt "Kommunikationswissenschaft" an der Universität Duisburg-Essen
Absolventen kommunikationswissenschaftlicher Bachelor-Studiengänge des In- und Auslands, Magister-Absolventen, die im Nebenfach "Kommunikationswissenschaft" studiert haben
Absolventen anderer Fächer, die mindestens 23 ECTS im Bereich "Kommunikationswissenschaft" nachweisen können. Die kommunikationswissenschaftlich relevanten Inhalte müssen mit den Inhalten und Lernzielen der kommunikationswissenschaftlichen Beteiligung im 2-Fach-Bachelor "Germanistik: Sprache, Literatur, Kultur und Kommunikation" sowie des Moduls "Linguistik II" vergleichbar sein.
