Die Videokonferenz als eigenständige Kommunikationsform
Mit neuen Kommunikationstechnologien sind stets veränderte Verwirklichungsbedingungen von Mitteilungsprozessen verbunden. Die Videokonferenz, eine Form audiovisueller Fernkommunikation, wird in der hier durchgeführten Forschung als ein spezifischer Fall interpersoneller Kommunikation begriffen und auf ihre Bedingungen, Realisierungsformen und potentiellen Anwendungsfelder hin untersucht. Sie läßt sich verstehen als eigenständige Kommunikationsform, die durch
a) die technischen Realisierungsbedingungen,
b) die Leistungen und Kompetenzen der Kommunikationspartner und schließlich
c) die jeweils verfolgten Kommunikationszwecke
bestimmt werden kann. Der Kommunikationsprozess als solcher ist allerdings nicht nur die Resultante aus vorgegebenen technischen Parametern, individuellen Kompetenzen der Beteiligten und ihren subjektiven Zwecksetzungen, sondern darüber hinaus auch bestimmt durch die Effekte des genuin kommunikativen Koordinationsproblems. Insofern lassen sich verschiedene Dimensionen unterscheiden, etwa jene, die im Einflussbereich der kommunizierenden Individuen liegen, weitere, die der fundierenden Basis zugehören, und solche, die die daraus emergierende Ebene, in diesem Fall den Kommunikationsprozess selbst, betreffen. Umgangsformen, Schwierigkeiten und Spezifika der Videokonferenz richten sich denn auch wesentlich nach den Erfordernissen kommunikativer Prozesse. Diese wiederum orientieren sich an den übergeordneten Zwecken, die durch die Videokonferenz verfolgt werden sollen. Insofern hängt die Effizienz einer aktuellen Videokonferenz hängt nicht nur wesentlich von den kognitiven und sensomotorischen Leistungen der Kommunikationspartner sowie den durch die technischen Parameter bedingten Wahrnehmungsbedingungen ab, sondern in elementarer Weise von diesen Kommunikationszwecken. Eine entsprechende Konstruktion des Begriffs der Kommunikationsform, die sowohl die kommunikativen Zwecke als auch die Wahrnehmungsbedingungen als fundierende Bedingungen mit einrechnet, ermöglicht es, die Bezugnahme auf sensomotorische, kognitive, linguistische und technische Verwirklichungsbedingungen des Kommunikationsprozesses nicht von der Sinnstruktur des kommunikativen Prozessgeschehens abzutrennen (bzw. in die Umwelt des Kommunikationssystems abzudrängen), sondern der Einheitlichkeit des Verständigungsprozesses in Form seiner aus der Perspektive der Beteiligten phänomenal erfahrenen Sinnhaftigkeit konzeptionell Rechnung zu tragen. Erst der Blick auf die empirischen (!) Verwirklichungsbedingungen technisch vermittelter Kommunikation ermöglicht schließlich auch die Beurteilung ihrer spezifischen Leistungsfähigkeit und die realistische Einschätzung des an die Beteiligten gestellten Anforderungsprofils.
Die individuellen Leistungen der Beteiligten, die sich den Bedingungen einer technischen Vermittlung, einer nur potentiellen Gleichzeitigkeit und den resultierenden Veränderungen anpassen und diese vor dem Hintergrund ihrer individuellen Fähigkeiten mehr oder weniger mediengerecht nutzen, spielen hier eine wesentliche Rolle. Denn eine alleinige Bestimmung der Wahrnehmungsbedingungen, -möglichkeiten bzw. -perspektiven sagt noch nichts darüber aus, in welcher Weise die Beteiligten diese Aktionsmöglichkeiten auch in Anspruch nehmen bzw. deren mögliche Defizite gegebenenfalls überhaupt zu einem Problem werden.
Literatur
Friebel, Martin / Loenhoff, Jens / Schmitz, H. Walter / Schulte, Olaf A.: „Siehst Du mich?“ – „Hörst Du mich?“ Videokonferenzen als Gegenstand kommunikationswissenschaftlicher Forschung. in: kommunikation@gesellschaft, Jg. 4, 2003
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