Hinweise für die Gestaltung der Zwischenprüfung nach der Zwischenprüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs

 

Datum der Zwischenprüfung (SS 2011): Dienstag, 19. Februar 2011, 11:00 Uhr

Einzureichende Unterlagen: Alle vorliegenden unterschriebenen Scheine im Orginal, und diei noch nicht unterschriebenen Scheine bitte in Kopie.

Am Prüfungstag müssen dann alle Scheine im Original eingereicht sein! (Ausnahmen sind mit Herrn Buse abzusprechen.)

 

Vorbesprechung: Mittwoch, 6. Juli, 11 Uhr, in Raum R12 R02 B18


Anmeldung: Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt bei Frau Kohn, in der Zeit vom 5. - 7. Juli 2011.

Die Anmeldung zur ZP ist verbindlich. Eine Nichtteilnahme kann dann nur durch schriftliche Begründung und entsprechende Belege erfolgen!

Bürozeiten: dienstags - donnerstags von 9 - 11 Uhr

 

Formular: Bei der Anmeldung ist der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung einzureichen.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des dritten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des vierten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett vorweisen können, aber in absehbarer Zeit nachreichen werden.

Studierende (Gymnasium/Gesamtschule) können sich am Ende des fünften Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.

Studierende (GHR) können sich am Ende des zweiten Fachsemesters nur dann anmelden, wenn sie alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise komplett vorweisen können.

Studierende (GHR) können sich am Ende des dritten Fachsemesters auch dann anmelden, wenn sie die erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise noch nicht komplett vorweisen können, aber in absehbarer Zeit nachreichen werden.

Studierende (GHR) können sich am Ende des vierten Fachsemesters und folgende zur Zwischenprüfung anmelden.

Die Zwischenprüfung ist eine rein fachpraktische Prüfung. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen im Sekretariat abgegeben werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass alle Veranstaltungen auf den entsprechenden Modulbögen angegeben und von den jeweiligen Dozenten/Dozentinnen unterschrieben sind. Dieses gilt ebenso für die erforderlichen Leistungsnachweise. Der Modulbogen ist nicht mit einer Teilnahmebescheinigung zu verwechseln. Er kann auch nicht durch Einzelbelege ersetzt werden. Alle Modulunterschriften müssen bei der Anmeldung vorliegen, ausgenommen sind diejenigen des laufenden Semsters, die noch am Prüfungstag vorgelegt werden können. Bei fehlenden Unterschriften wird der Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung erst nach Abgabe der vollständigen Unterlagen ausgestellt.

Durchführung:

Die Zwischenprüfung wird in Form einer fachöffentlichen Präsentation mit Werkstattcharakter der fachpraktischen Arbeiten durchgeführt. Sie soll einen Überblick darüber vermitteln, was die Studierenden im Grundstudium auf dem Gebiet der Fachpraxis im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung geleistet haben. Besonders wichtig sind hierbei diejenigen Arbeiten, die in den drei Grundlagenkursen (zeichnerisches/grafisches Gestalten, malerisches/farbiges Gestalten, plastisches, dreidimensionales Gestalten) des Grundstudiums (Modul 1) entstanden sind. Ebenfalls sind die Arbeiten herauszustellen, die für einen Leistungsnachweis angefertigt wurden. Arbeiten aus dem Modul 2 müssen ebenfalls ausgestellt werden und werden in die Beurteilung einbezogen. "In der Präsentation der künstlerisch-praktischen Arbeiten soll gezeigt werden, dass den Gestaltungsanforderungen des drei- bzw. viersemestrigen Grundstudiums entsprochen wird, die behandelten Themen verstanden wurden und Ansätze zu einer selbständigen Themenentwicklung und Strukturierung von Arbeitsprozessen vorliegen, mit dem Ziel, dass in den ausgestellten Arbeiten die Gestaltungspraxis erkennbar ist" (Zwischenprüfungsordnung §9.2) Die Prüfung erfolgt in der Weise, dass die Kommission die präsentierten Werke begutachtet und nötigenfalls Fragen dazu stellt. Im Einzelfalle werden auch Hinweise auf Stärken und Defizite gegeben. Im Anschluss daran wird das Bestehen/Nichtbestehen der Zwischenprüfung bekannt gegeben. Die Bescheinigung darüber erhalten die Studierenden dann nach höchstens vier Wochen im Sekretariat.