Josepha und Charlotte von Siebold-Förderprogramm

Josepha und Charlotte von Siebold-Förderprogramm

Mit dem von Siebold-Förderprogramm will die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) Frauen während ihrer akademischen Laufbahn fördern, mit dem Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Zentrales Instrument ist das von Siebold-Förderprogramm, benannt nach Josepha von Siebold und Charlotte von Siebold.

Da seit 2020 eine geschlechterparitätische Habilitationsquote an der Medizinischen Fakultät erreicht wurde, wird das Programm nun auch für bereits habilitierte Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen angeboten. So wird die Erhöhung des Frauenanteils in Professuren und Leitungspositionen angestrebt.

Antragsberechtigt sind somit promovierte und/oder habilitierte Ärztinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen aller Fachrichtungen der Universitätsmedizin Essen.

Die Förderung beinhaltet eine Studentische Hilfskraft-Stelle (SHK) für eine Laufzeit von 12 Monaten (8h/Woche). Das Ziel ist, die Mitarbeiterin bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Auswertung wissenschaftlicher Projektarbeiten zu unterstützen. Das Programm kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Start der neuen Bewerbungsphase

In diesem Jahr wurde das erfolgreiche Josepha und Charlotte von Siebold-Förderprogramm zum neunten Mal ausgeschrieben, erstmalig auch für bereits habilitierte Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen.

Wir freuen uns auf die neue Förderperiode und die Möglichkeit, Sie bei der Umsetzung Ihrer wissenschaftlichen Projekte zu unterstützen.

Die Bewerbungsfrist für 2024 ist am 01.09.2023 abgelaufen. Aktuell werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet.

 

Start des Programms: 01. Januar 2024

 

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Programm. 

Antragskriterien

  • weiblich
  • promoviert bzw. habilitiert
  • mit mindestens einem Kind oder anderem Pflegeaufwand (pflegebedürftige Angehörige: Eltern, Partner:in etc.)

 

Antragsunterlagen

  • Ein ausgefüllter Bewerbungsbogen (bitte als Worddokument, eingescannte Versionen erschweren die Bearbeitung erheblich).
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Einverständnis- und Unterstützungsschreiben des/der Klinik- oder Institutsdirektors/in mit kurzer Stellungnahme zur inhaltlichen und methodischen Qualität des Forschungsansatzes sowie der Zusicherung einer Erst- oder Letztautorenschaft für die Antragstellerin für die Arbeiten, die durch die SHK unterstützt werden

Es wird empfohlen, auch am MediMent Programm teilzunehmen.

Kontakt und Bewerbung

Prof.'in Dr. Heike Heuer, Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät 
Tel.+49 201 723 4069

heike.heuer@uni-due.de
Gleichstellung.Med@uk-essen.de

 

Anträge für die nächste Förderperiode können immer bis zum 01.09. des Jahres (zusammengefasst in einem Dokument) eingereicht werden. Förderbeginn ist der 01.01. des darauffolgenden Jahres