| Semesterbeginn: Anmeldung zu Veranstaltungen des ersten Studienabschnitts |
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Für viele Veranstaltungen im Ersten Studienabschnitt müssen Sie sich separat einschreiben.
Genaue Informationen über die Art der Einschreibung entnehmen Sie bitte den Aushängen und Informationsseiten der einzelnen Institute. Die entsprechende Verlinkung finden Sie in den Stundenplänen des jeweiligen Semesters.
Sollten Sie mit diesen Informationen nicht zurechtkommen, wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat, Frau Powolozki.
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| Semesterbeginn: An-/Abmeldung zu/von Veranstaltungen des zweiten Studienabschnitts |
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Kurs-/Gruppeneinteilungen werden in der Regel zentral oder im Rahmen der Einführungsveranstaltungen der einzelnen Fächer vorgenommen. D. h. in den meisten Fächern gibt es keine separate Kurs-Einschreibung. Die Semesterzuordnung erfolgt gemäß Regelstudienverlauf: wenn Sie z. B. im Wintersemester 2011/2012 an den Veranstaltungen des 1. Semesters teilgenommen haben, werden Sie im Sommersemester 2012 automatisch in die Veranstaltungen des 2. Semesters eingeteilt. Ist das nicht erwünscht, melden Sie sich bitte möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum u. g. Termin zu Veranstaltungen an bzw. von Veranstaltungen ab. Die Kursan- bzw. -abmeldung für das Sommersemester 2012 findet im Zeitraum vom 30.01.2012 bis 11.03.2012 statt.
Ausnahmen: Beachten Sie bitte die Einschreibetermine einzelner Fächer, bekannt gegeben durch die Internet-Information zur jeweiligen Veranstaltung sowie durch Homepages/Aushänge der Institute und Kliniken.
Separate Anmeldeverfahren werden zudem für die Blockpraktikumsfächer (Anmeldung im 3. des zweiten Studienabschnitts) sowie für die Wahlfächer in beiden Studienabschnitten durchgeführt.
Die Bekanntgabe der Gruppeneinteilungen erfolgt in der Regel innerhalb der ersten Veranstaltungstermine und/oder durch Homepages/Aushänge der Kliniken und Institute. (Begründete) Wünsche bzgl. der Gruppeneinteilungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
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| Meldung von Unterrichtsausfall oder Verspätung |
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SMS an 0176 97 077 6 62
Bitte geben Sie den Namen der Veranstaltung und Ort und kurzen Hinweis auf den Sachverhalt: z.B. "Veranstaltung xy - kein Dozent nach 20 Min. Warten".
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| Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen |
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 ~ 92 KB |
vom 17. März 2004 zuletzt geändert durch die Ordnung vom 22. Juli 2011
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| Approbationsordnung für Ärzte |
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 ~ 79 KB |
vom 27. Juni 2002 zuletzt geändert am 24. Juli 2010
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| Merkblatt zur Ausbildung in erster Hilfe |
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 ~ 26 KB |
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| Hinweise zum dreimonatigen Krankenpflegedienst + Zeugnis deutsch |
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 ~ 62 KB |
einschließlich Antrag auf Anerkennung Krankenpflege/Erste Hilfe
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| Zeugnis Krankenpflegedienst - deutsch |
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 ~ 5 KB |
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| Zeugnis Krankenpflegedienst - englisch |
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 ~ 5 KB |
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| Zeugnis Krankenpflegedienst - spanisch |
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 ~ 6 KB |
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| Zeugnis Krankenpflegedienst - türkisch |
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 ~ 6 KB |
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| Zeugnis über den Krankenpflegedienst während eines freiwilligen sozialen Jahres |
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 ~ 14 KB |
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| Zeugnis über den Krankenpflegedienst während des Bundesfreiwilligendienstes |
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 ~ 13 KB |
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| Antrag auf Anerkennung Erste Hilfe und Krankenpflegepraktikum |
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 ~ 19 KB |
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| Bescheinigung über den Sanitätsdienst bei der Bundeswehr |
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 ~ 10 KB |
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| Hinweise zur viermonatigen Famulatur |
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 ~ 75 KB |
einschließlich Auslandsfamulatur und Zeugnisvordrucke deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch
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| Famulaturzeugnis deutsch |
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 ~ 152 KB |
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| Famulaturzeugnis englisch |
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 ~ 190 KB |
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| Antrag auf Anerkennung der Famulatur |
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 ~ 21 KB |
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| Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten (Inland) |
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 ~ 29 KB |
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| Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten (Ausland) |
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 ~ 23 KB |
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| Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten |
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 ~ 56 KB |
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| Äquivalenzliste |
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 ~ 44 KB |
Äquivalenzliste für die nach alter Approbationsordnung erbrachten Leistungsnachweise zur Anrechnung nach neuer Approbationsordnung (nach Abstimmung der Regelungen mit dem Landesprüfungsamt am 17.02.2004). Ein entsprechendes Merkblatt - herausgegeben vom LPA - liegt im Dekanat vor.
- Vollständige Äquivalenz: der Leistungsnachweis gemäß alter Approbationsordnung wird als inhaltlich äquivalent zum Leistungsnachweis gemäß neuer Approbationsordnung betrachtet, d. h. das Landesprüfungsamt rechnet ihn für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach neuer AO an (ohne Benotung).
- Teil-Äquivalenz: der Leistungsnachweis gemäß alter Approbationsordnung zusammen mit einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer fakultätsspezifischen Ergänzungsveranstaltung wird vom Landesprüfungsamt für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach neuer AO angerechnet (beides ohne Benotung).
- Keine Äquivalenz: der Leistungsnachweis gemäß neuer Approbationsordnung kann ausschließlich durch Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung selbst erworben werden.
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| Zweithörer und Externe |
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Die Teilnahme an Kursen der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ist für nicht im Studiengang Humanmedizin Immatrikulierte aus Kapazitätsgründen nicht möglich (siehe § 4 Abs. 4 der geltenden Studienordnung).
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