| In welchen Fällen muss ich mich für Kurse extra anmelden, in welchen nicht? |
Für viele Veranstaltungen im Ersten Studienabschnitt müssen Sie sich separat einschreiben.
Genaue Informationen über die Art der Einschreibung entnehmen Sie bitte den Aushängen und Informationsseiten der einzelnen Institute. Die entsprechende Verlinkung finden Sie in den Stundenplänen unter http://www.uni-due.de/medizinstudium des jeweiligen Semesters. Sollten Sie mit diesen Informationen nicht zurechtkommen, wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat, margarita.powolozki@uk-essen.de, Frau Powolozki.
Im Zweiten Studienabschnitt werden die Kurs-/Gruppeneinteilungen in der Regel zentral oder im Rahmen der Einführungsveranstaltungen der einzelnen Fächer vorgenommen. D. h. in den meisten Fächern gibt es keine separate Kurs-Einschreibung. Die Semesterzuordnung erfolgt gemäß Regelstudienverlauf. Ist das nicht erwünscht, melden Sie sich bitte unter www.uni-due.de/medizinstudium/dekanatsinfo.htm zu Veranstaltungen an bzw. von Veranstaltungen ab und beachten Sie die dort genannten Fristen.
Ausnahmen: Beachten Sie bitte die Einschreibetermine einzelner Fächer, bekannt gegeben durch die Internet-Information zur jeweiligen Veranstaltung sowie durch Homepages/Aushänge der Institute und Kliniken. Separate Anmeldeverfahren werden zudem für die Blockpraktikumsfächer (Anmeldung im 3., Absolvierung im 4. Semester des zweiten Studienabschnitts) sowie für die Wahlfächer in beiden Studienabschnitten durchgeführt. |
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| Was mache ich, wenn ich nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen bin? |
| Wenn Sie nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen sind, weil Sie z. B. die Uni gewechselt haben, oder aus anderen Gründen nicht im Regelstudienverlauf sind (Urlaubssemester, Auslandsaufenthalt), melden Sie sich bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der neuen Vorlesungszeit im Dekanat bei Frau Powolozki (Sprechzeiten Di bis Fr 10-12 Uhr), damit dies bei der Kurseinteilung berücksichtigt werden kann und Sie zu Semesterbeginn auf den richtigen Listen stehen. |
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| Kann ich Wünsche bzgl. der Gruppeneinteilung äußern? |
Ja. (Begründete) Wünsche bzgl. der Gruppeneinteilungen können - in Ausnahmefällen - bei rechtzeitiger Anmeldung berücksichtigt werden. Bei den Kursen, die eine eigene Anmeldung durchführen, entscheiden die Verantwortlichen selbst über Berücksichtigung der Einteilungswünsche.
Bei den Blockpraktikumsfächern im zweiten Studienabschnitt ist eine Wunscheinteilung grundsätzlich nicht möglich, weil eine komplexe Koordination erfolgt, die viele Faktoren berücksichtigt (Wahlfächer, Aufteilung auf Gruppen und Chirurgie-Abteilungen etc.). |
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| Wie erfolgt die Bekanntgabe der Gruppeneinteilungen? |
| Die Bekanntgabe der Gruppeneinteilungen erfolgt in der Regel innerhalb der ersten Veranstaltungstermine und/oder durch Homepages/Aushänge der Kliniken und Institute. |
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| Kann ich Semester tauschen oder vorziehen? |
In Ausnahmefällen und eingeschränkt ist das möglich. Hierbei sind aber immer alle Regelungen der jeweils aktuellen Studienordnung zu beachten: www.uni-due.de/medizinstudium/Studienordnung_Medizin_22-07-2011.pdf Insbesondere im 1. Studienabschnitt wichtig: die Regelungen im § 7 Abs. 1 Nr. 6 Besondere Vorschriften. Insbesondere im 2. Studienabschnitt wichtig: die Regelungen im § 7 Abs. 2 Nr. 6 sowie § 4 Abs. 5.
Beachten Sie bitte außerdem die Zulassungsregelungen der Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, in den entsprechenden Kurs-Infos im Internet. Bsp. Pathologie: Pathologie I (2. Sem.) vor Pathologie II (3. Sem. ) vor Klinisch-pathologischer Konferenz (6. Sem. des 2. Abschnitts). |
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| Kann ich einzelne Fächer aus anderen Semestern vorziehen? |
Beim Vorziehen einzelner Fächer gilt das, was auch für das Vorziehen ganzer Semester gilt: es sollte der Ausnahmefall sein und es ist alles zu beachten, was in der Studienordnung zum Ablauf des Studiums festgelegt ist (siehe letzte Frage).
Darüber hinaus gilt, dass keine Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungen und Prüfungen mehr garantiert ist, wenn man Veranstaltungen (und Prüfungen) unterschiedlicher Semester kombiniert. Lässt sich das aber nicht vermeiden, z.B. nach einem Wechsel von einer anderen Uni nach Essen oder nach einem Auslandsaufenthalt, sollte man sich vor Semesterbeginn rechtzeitig mit Frau Powolozki im Studiendekanat (Raum 9) in Verbindung setzen und den Termin für die Anmeldung zu Veranstaltungen außerhalb des Regelstudienverlaufs nicht versäumen -siehe www.uni-due.de/medizinstudium/dekanatsinfo.htm |
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| Wie melde ich mich für die Wahlfächer an? |
| Für das Wahlfach im 1. Studienabschnitt meldet man sich normalerweise im 2. Semester, also immer im Sommersemester an. Die Anmeldung findet in der Regel Ende April oder Anfang Mai statt und wird mindestens 4 Monate vorher unter www.uni-due.de/medizinstudium/wahlfaecher.htm angekündigt. Hier sind auch die Liste der verfügbaren Wahlfächer, Informationen zur Anmeldung und die Ergebnisse der Wahlfachanmeldung zu finden. |
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| Kann ich das Wahlfach wechseln? |
| Nein, nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Wahlfachanmeldung ist ein Wechsel des Wahlfachs nicht mehr möglich. Eine Ausnahme stellt der direkte Tausch mit Tauschpartner dar (siehe Studienordnung, Anhang 3, § 3 Abs. 4+6). |
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| Was mache ich, wenn ich die Wahlfachanmeldung verpasst habe? |
| Wenn die Frist für die Wahlfachanmeldung abgelaufen ist, gibt es wenige Tage die Möglichkeit, sich nachträglich anzumelden (die Zeit zwischen Fristende und Bekanntgabe der Ergebnisse). Daher sollte man sich so schnell wie möglich bei Frau Prause (Dekanat, Raum 6, Tel. 0201/723-4550) melden, wenn man feststellt, dass man die Anmeldung knapp verpasst hat. Ansonsten ist eine Anmeldung erst im folgenden Durchlauf möglich (Abschnitt 1: im nächsten Sommersemester; Abschnitt 2: im nächsten Semester). |
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| Wie erfahre ich, wann mein Wahlfach stattfindet? |
Für beide Studienabschnitte gilt: Die meisten Bereiche veröffentlichen die Wahlfach-Infos auf ihrer Homepage oder als Aushang. Manche schreiben Ihren Studierenden auch eine Mail. Im Zweifel fragen Sie bitte den in der Wahlfachliste unter www.uni-due.de/medizinstudium/wahlfaecher.htm genannten Ansprechpartner.
Für den ersten Studienabschnitt gilt: die Wahlfächer, die in der Wahlfachliste dem 3. Semester zugeordnet sind, finden in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 3. Semester statt (ausgehend vom Regel-Semester der Anmeldung, dem 2.). Die Wahlfächer, die dem 4. Semester zugeordnet sind, finden im Verlaufe des 4. Semesters statt (i. d. R. zu den dafür im Stundenplan fest definierten Zeiten Mo 10-12 Uhr, Mi 10-12 Uhr, Fr 8-10 Uhr).
Für den zweiten Studienabschnitt gilt: Die Wahlfächer, die in der Wahlfachliste dem 4. Semester zugeordnet sind, finden bis zu 2 Wochen im 4. Semester (organisatorisch im Rotationssystem entsprechend der übrigen Blockpraktikumsfächer) statt. Die Wahlfächer, die dem 5. Semester zugeordnet sind, finden in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 5. Semester statt (ausgehend vom Regel-Semester der Anmeldung, dem 3. klinischen). Die Wahlfächer, die dem 6. Semester zugeordnet sind, finden im Verlaufe des 6. Semesters statt, i. d. R. zu den dafür im Stundenplan fest definierten Zeiten Mo 14-16 Uhr, Do 10-12 Uhr. |
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| Was mache ich, wenn ich keine Zeit habe, wenn mein Wahlfach stattfindet? |
Die Anmeldung zum Wahlfach einschließlich Bekanntgabe der Ergebnisse findet mit langem Vorlauf vor der Absolvierung statt. Dadurch ist jeder Studierende sehr lange vorher in etwa informiert, wann sein Wahlfach stattfindet und kann sich diesen Zeitraum zunächst freihalten. Sobald man aus persönlichen Gründen über den exakten Termin informiert sein muss (Famulatur, Urlaub o.ä. bei Wahlfächern in der vorlesungsfreien Zeit), besteht die Möglichkeit und Verpflichtung, sich über die in der Wahlfachliste angegebenen Stellen über den Termin zu informieren. Daher wird davon ausgegangen, dass die Situation, dass man „keine Zeit“ hat, nicht auftritt.
Wenn aber doch: Die Studienordnung gibt nur eine Möglichkeit, das Wahlfach zu wechseln (s. Anhang 3; § 3 Abs. 4+6 Studienordnung): den direkten Tausch mit einem Tauschpartner. Kann man sein Wahlfach aus Zeitgründen nicht absolvieren und hat keinen Tauschpartner, muss man sich neu anmelden. Das bedeutet in der Regel einen Zeitverlust und im Extremfall eine Verlängerung des Studiums. Zumindest aber hat es zur Folge, dass bei Neuanmeldung nicht mehr alle Fächer tatsächlich zur Wahl stehen, weil man sich bei Neuanmeldung vor allem nach zeitlichen Aspekten, weniger nach Interesse anmeldet. Ansprechpartnerin im Dekanat: Frau Prause, Raum 6, Tel. 0201/723-4550. |
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| Wie melde ich mich zum Blockpraktikumssemester an? |
| Für die Blockpraktika im 4. Semester des zweiten Studienabschnitts meldet man sich normalerweise im 3. Semester an. Voraussetzung für die Teilnahme sind gemäß Studienordnung die Teilnahme am klinischen Untersuchungskurs sowie die erfolgreiche Absolvierung der vorbereitenden Vorlesungen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Gynäkologie), d.h. die zentralen Abschlussklausuren ZAK oder ZANK müssen zuvor bestanden sein. Da das zum Zeitpunkt der Anmeldung - im Sommersemester im Mai, im Wintersemester Ende November/Anfang Dezember - noch nicht feststehen kann, melden Sie sich bitte an, wenn Sie beabsichtigen, an den Blockpraktika im nächsten Semester teilzunehmen. Die Anmeldefrist wird jeweils mindestens 4 Monate vorher unter www.uni-due.de/medizinstudium/blockpraktika.htm bekannt gegeben. Hier sind auch Informationen zur Anmeldung und die Ergebnisse der Blockpraktikumsanmeldung zu finden. |
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| Kann ich mich zu einzelnen Blockpraktikumsfächern anmelden? |
| Ja, die Blockpraktika sind bei der Anmeldung einzeln "anklickbar". Eine teilweise Belegung ist z. B. sinnvoll für "Uniwechsler", die einzelne Blockpraktika schon an anderen Hochschulen absolviert haben, oder nach Auslandssemestern. |
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| Was mache ich, wenn ich an einem oder mehreren Blockpraktikumsfächern nicht teilnehmen darf, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle? |
Wenn mehrere Fächer der zentralen Abschlussklausuren auch zum Nachtermin nicht bestanden werden, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder man absolviert die Blockpraktikumsfächer in zwei Semestern und verliert dadurch ein Semester, weil es nicht möglich ist, die Blockpraktika (Vollzeitveranstaltungen!) mit anderen Veranstaltungen zu kombinieren. Oder man tauscht das 4. und 5. Semester, sofern die Kapazitäten des 5. Semesters dies zulassen. Das sollte mit Frau Powolozki geklärt werden, sobald man erfahren hat, dass man die ZAK/ZANK nicht bestanden hat. Sofern ein Semestertausch in Frage kommt, meldet man sich von den Blockpraktikumsfächern bei Frau Prause (Dekanat, Raum 6) ab. Diese Information wird dann an alle Blockpraktikumsfächer, auch an die, bei denen man hätte teilnehmen dürfen, weitergeleitet. Wichtig ist in dem Fall, an die erneute Anmeldung zu denken.
Sofern man nur ein Blockpraktikum nicht absolvieren kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dieses im nächsten Semester (oder später) nachzuholen. Um diese Möglichkeit zu klären, sollte man sich bei Frau Powolozki (Dekanat, Raum 9) beraten lassen. |
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| Kann ich einen Wunsch äußern bzgl. der Gruppeneinteilung bei den Blockpraktika? |
Nein. Bei den Blockpraktikumsfächern im zweiten Studienabschnitt ist eine Wunscheinteilung grundsätzlich nicht möglich. Grund ist die Komplexität der Einteilung. Kriterien für die Blockpraktikums-Verteilung:
- Gleichmäßig große Blockpraktikums-Gruppen
- Gleichverteilung auf die am Blockpraktikum Chirurgie beteiligten Abteilungen AC, UC, TC, NC
- Gleichverteilung innerhalb der einzelnen Zwei-Wochen-Zeiträume auf die am Blockpraktikum Chirurgie beteiligten Abteilungen AC, UC, TC, NC
- Koordination mit den Wahlfächern, die dem 4. Semester des zweiten Studienabschnitts zugeordnet sind
o Keine Überschneidungen
o Organisatorische Vorraussetzungen (Verfügbarkeit Wahlfach-Dozenten) sowie notwendige Gruppierung der Teilnehmer, z.B. nach Zeitfenstern
o Spezielle Gegebenheiten wie z. B. Termin für den Workshop Diabetes mellitus für das Wahlfach Diabetologie
o Sinnvolle Reihenfolgen wie Wahlfach Unfallchirurgie oder Neurochirurgie oder Hals-Nasen-Ohrenchirurgie und Plastische Operationen nach dem Blockpraktikum Chirurgie, Wahlfach Diabetologie nach dem Blockpraktikum Innere Medizin etc. - Berücksichtigung von Härtefällen und Erasmusstudierenden Darüber hinaus Wünsche zu erfüllen - z. B. Zuteilung zu einer Gruppe zur Bildung von Fahrgemeinschaften, Absolvierung bestimmter Blockpraktika zu bestimmten Zeiten etc. - ist leider nicht möglich. Über Härtefälle wird vom Studiendekan entschieden. |
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| Kann ich die Blockpraktikumsgruppe tauschen? |
| Nein. Auch eine nachträgliche Änderung der Gruppeneinteilung mit Tauschpartner bedeutet für viele Bereiche und Ansprechpartner (nicht nur das Dekanat, sondern auch BP-Ansprechpartner im Klinikum und Externe) einen immensen Aufwand. Zudem schließt die Abstimmung mit den Wahlfächern nachträgliche Änderungen aus. Im Sinne der Gleichbehandlung gilt dies für alle. |
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| Aus welchen Gründen kann ich ein Urlaubssemester beantragen? |
| Urlaubssemester werden im Bereich Einschreibungswesen der Universität beantragt; Gründe, aus denen es beantragt werden kann, weitere Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter www.uni-due.de, A-Z, Urlaubssemester |
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| Wo finde ich die Anmeldetermine, Termine, Ergebnisse der Zentralen Abschluss(nach)klausuren (ZAK/ZANK)? |
| Unter http://www.uni-due.de/medizinstudium/klausuren/abschlusspruefung.htm auf der Startseite. |
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| Wo finde ich Informationen zum Krankenpflegepraktikum? |
Unter www.uni-due.de/medizinstudium/DreimonatigerKPD+Anerkennungantrag+Zeugnis.pdf finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes zum Krankenpflegepraktikum u.a. mit den Themenbereichen:
- Wann kann das Krankenpflegepraktikum absolviert werden?
- Wo kann das Krankenpflegepraktikum absolviert werden?
- Was bestehen für Splittungsmöglichkeiten?
- Wie muss das Zeugnis/die Bescheinigung aussehen?
- Was wird angerechnet?
- Krankenpflegepraktikum im Ausland
- mit dem Bescheinigungsvordruck in deutscher Sprache
sowie den Bescheinigungsvordruck in englischer, türkischer, spanischer Sprache und den Antrag auf Anerkennung für Erste Hilfe und Krankenpflege. |
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| Wo finde ich Informationen zur Famulatur? |
Unter www.uni-due.de/medizinstudium/FamulaturhinweiseBO.pdf finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes zur Famulatur u. a. zu den Themenbereichen:
- Wann ist die Famulatur zu absolvieren?
- In welchen Abschnitten ist die Famulatur zu absolvieren?
- Wie muss das Zeugnis/die Bescheinigung aussehen?
- Famulatur im Ausland
- Anerkennung und Prüfung: welches LPA zuständig?
- Bescheinigungsvordrucke in deutscher, englischer, französischer, spanischer, portugisischer Sprache
sowie den Antrag auf Anerkennung der Famulatur. |
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| Bin ich während des Krankenpflegepraktikums und während der Famulatur versichert? |
Ja, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Uniklinikums Essen besteht Versicherungsschutz für ordentlich immatrikulierte Studierende der Medizinischen Fakultät Essen im Studiengang Humanmedizin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Zusammenhang der studentischen Ausbildung gemäß Ärztlicher Approbationsordnung:- während der Ableistung der Krankenpflegepraktika
- während der Kurse, Praktika und Hospitationen, die laut Studienordnung vorgeschrieben sind
- während der Ableistung der Famulaturen
- während der Ableistung des Praktischen Jahres
Zu den anerkannten Ausbildungsorten zählen sämtliche Einrichtungen der Hochschule, sowie die Akademischen Lehrkrankenhäuser und Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenversorgung (z. B. Arztpraxen), soweit die Ausbildung der Studierenden in den Curricula der Hochschule niedergelegt ist oder gemäß entsprechender Absprachen mit der Hochschule erfolgt.
Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Ausland ist besonders zu vereinbaren und bedarf einer Einzelfallentscheidung.
Ansprüche aus der versicherten Tätigkeit müssen unverzüglich nach Bekanntwerden Ihrem Ansprechpartner, der Stabsstelle Recht des Uniklinikums Essen, gemeldet werden.
Zur Schuldfrage dürfen gegenüber Dritten keine Erklärungen und Informationen abgegeben werden. Zahlungen und die Anerkennung eines möglichen Schadens dürfen nicht erfolgen, da dies ausschließlich durch den Versicherer erfolgen wird. |
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| Wo finde ich die Studienordnung für den Studiengang Medizin in Essen? |
Die aktuelle Studienordnung ist immer zu finden unter
www.uni-due.de/medizinstudium/Studienordnung_Medizin_22-07-2011.pdf |
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| Wo finde ich die Approbationsordnung für Ärzte? |
| Die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 zuletzt geändert am 24. Juli 2010 ist zu finden unter www.uni-due.de/medizinstudium/Approbationsordnung_2002_geaendert_24-07-2010.pdf |
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| Wo finde ich die Termine der nächsten Prüfungen? |
Interne Prüfungen: im Internet unter www.uni-due.de/medizinstudium dem jeweiligen Semester zugeordnet ausgehend von der Startseite, veröffentlicht in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Semester.
1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ("Physikum"): soweit bekannt veröffentlicht unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm
2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: soweit bekannt veröffentlicht unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm
Die mündlichen Prüfungszeiträume werden meist recht kurzfristig bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LPA unter
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/Startseite/Termine/Termine.html |
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| Wo finde ich Semestertermine? |
Termine der Vorlesungszeiten der nächsten Jahre sind zu finden unter
www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm (hier ganz am Ende). An der gleichen Stelle finden Sie auch die Eckdaten der nächsten beiden Semester wie Vorlesungsbeginn, -ende, vorlesungsfreie Tage. |
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| Woher bekomme ich einen Leistungsnachweis für das Bafög-Amt (Formblatt 5)? |
| Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 23, Tel. 0201/723-1613, Sprechzeiten, Di 11-13, Mi+Do 10-12 Uhr. Sofern Sie sich im zweiten Studienabschnitt befinden, bringen Sie bitte Ihr Zeugnis über den bestandenen 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit, wenn Sie das Formblatt 5 zum ersten Mal beantragen. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung rechtzeitig, da die Bearbeitung (wegen Einholung der Unterschrift des Studiendekans) bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann. |
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| Woher bekomme ich eine (deutsch oder englischsprachige) Bescheinigung für meine Famulatur? |
| Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 23, Tel. 0201/723-1613, Sprechzeiten, Di 11-13, Mi+Do 10-12 Uhr. Bringen Sie bitte Ihr Zeugnis über den bestandenen 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit. Bitte beantragen Sie die Bescheinigung rechtzeitig, da die Bearbeitung (wegen ggf. erforderlicher Einholung der Unterschrift des Studiendekans) bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann. |
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| Wie viele Prüfungsversuche gibt es? |
| Vier. Anhang 2, die "Durchführungsbestimmungen für Leistungsnachweise" innerhalb der Studienordnung regelt die Anzahl der Prüfungsversuche wie folgt: § 5 Abs.5 "Wenn Studierende den Gesamt-Leistungsnachweis einer Pflichtveranstaltung nicht ausreichend erbringen, so kann dieser dreimal wiederholt werden". |
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| Unter welchen Voraussetzungen kann ich an einer Nachprüfung teilnehmen? |
| Gemäß § 5 Abs. 4 des Anhangs 2 der Studienordnung ist die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Abs. 2 vorliegt. Der Absatz 2 sagt u. a., dass im Fall einer Erkrankung die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vorzulegen ist und andere Gründe für das Versäumnis durch Vorlage geeigneter Nachweise ausreichend glaubhaft gemacht werden müssen. |
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| Wer bekommt mein Attest? |
| Normalerweise müssen Atteste an die Ansprechpartner der Fächer geschickt werden, die es betrifft. Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren dar. Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue, sonst zu den Sprechzeiten z. B. bei Frau Prause) abgegeben. Die Atteste müssen einen Stempel der Praxis und Unterschrift des Arztes enthalten. |
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| Wo finde ich Informationen zum Studienplatztausch und wer ist zuständig? |
Ansprechpartner für Studienplatztausch ist der Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen der Universität. Allgemeine Informationen und einen Antrag auf Studienplatztausch finden Sie im Internet unter: http://www.uni-duisburg-essen.de, "A-Z", "Studienplatztausch".
Bei Studienplatz-Tausch während des Semesters (d. h. nach Beginn der Veranstaltungen) ist zu beachten, dass keine Teilnahme an (allen) Pflichtveranstaltungen und zugehörigen Prüfungen mehr möglich ist. Dies kann im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung infolge des Jahresturnus` der Veranstaltungen zu einer Verzögerung im Studienablauf von einem Jahr, im Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung von einem Semester führen. Daher kann es sinnvoller sein, das laufende Semester an der ursprünglichen Hochschule zu beenden und erst danach den Studienort zu tauschen. |
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| Kann ich ohne Abitur Medizin studieren? |
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Rechtliche Grundlage für den Zugang zum Medizinstudium ohne Abitur ist die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) des Landes NRW vom 8. März 2010. - Von Bewerbern mit nicht "fachnaher" Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis muss eine Zugangsprüfung absolviert werden.
- Von Bewerbern mit „fachnaher“ Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis sowie von Bewerbern mit Aufstiegsfortbildung kann eine Zugangsprüfung absolviert werden, um sich ggfs. mit einer Note besser als 4,0 bei der Nachfolgeorganisation der Zentralvergabestelle für Studienplätze (ZVS) - „Hochschulstart“ - für einen Studienplatz im Fach Medizin zu bewerben.
Weitere Informationen bei Interesse: über Frau Staudinger, Tel. 0201/723-1613, michaela.staudinger@uk-essen.de |
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| Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für das 1. Semester Medizin? |
| Für das erste Fachsemester erfolgt die Bewerbung über Hochschulstart, die Nachfolgeorganisation der ZVS. Alle relevanten Informationen sind zu finden unter http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml sowie unter http://www.hochschulstart.de/ |
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| Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze im Fach Medizin vergeben? |
| Die Studienplätze werden im Verhältnis 20:60:20 nach Abiturnote, Ergebnis des Auswahlverfahrens und Wartezeit vergeben, jeweils nach bestimmten Vorabquoten, z.B. für Härtefälle und Zweitstudienplätze. Weitere Infos zu den Vergabekriterien finden Sie unter http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml und http://www.hochschulstart.de/ |
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| Wo bekomme ich Informationen zum Auswahlverfahren im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen? |
| Die Durchführung der Auswahlgespräche für den Studiengang Medizin in Essen ist geregelt in der entsprechenden Satzung: http://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/satzung_medizin_auswahlverfahren.pdf |
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| Welche Abiturnote war in den letzten Jahren erforderlich, um zu den Auswahlgesprächen für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen zugelassen zu werden? |
Zum Wintersemester 09/10: 2,0
Zum Wintersemester 10/11: 1,8
Zum Wintersemester 11/12: 1,6 |
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| Welche Abiturnote war in den letzten Jahren erforderlich, um nach Teilnahme an den Auswahlgesprächen in Essen mit dem Medizinstudium beginnen zu können? |
Im Wintersemester 09/10: 2,0
Im Wintersemester 10/11: 1,8
Im Wintersemester 11/12: 1,6 |
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| Wann finden die Auswahlgespräche statt? |
| Die Auswahlgespräche finden in einem ca. 2-wöchigen Zeitraum in der Zeit von Mitte August bis Mitte September statt. Der jeweilige Gesprächstermin wird den Teilnehmern spätestens sieben Tagen vor dem Gespräch durch die Einladung mitgeteilt. |
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| Was mache ich, wenn ich den Termin des Auswahlgesprächs nicht wahrnehmen kann? |
| Der Termin des Auswahlgesprächs ist verbindlich und kann nicht verschoben werden. Kann er nicht wahrgenommen werden, ist eine erneute Bewerbung zum nächsten Wintersemester möglich. |
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| Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für ein höheres Semester Medizin? |
| Für ein höheres Semester im Studiengang Medizin bewirbt man sich in aller Regel direkt über die Universität. Informationen, Fristen und Bewerbungsantrag sind zu finden unter http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/hoehere_fachsemester.shtml |
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| Wie bewerbe ich mich über das Losverfahren für einen Studienplatz Medizin? |
| Wenn nach Abschluss der regulären Vergabeverfahren noch Studienplätze frei geblieben sind oder wieder frei werden, werden diese durch Losverfahren vergeben oder wieder besetzt. Die Bewerbung muss für den Studienplatz im Wintersemester bis zum 30.09., für den Studienplatz im Sommersemester bis zum 31.03. online über http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/losverfahren.shtml erfolgen. |
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| Wie bewerbe ich mich für das Zweitstudium Medizin? |
| Zweitstudienbewerber ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte. Auswahlkriterium für das Zweitstudium ist eine Messzahl, die sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium ergibt. Die Bewerbung für den Studienplatz erfolgt über Hochschulstart (Nachfolgeorganisation der ZVS). Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9 |
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| Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich? |
Die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind (keine Zweithörerschaften).
Ein Quereinstieg - verstanden als Universitäts-Wechsel - ist durch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich -siehe Infos unter http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/hoehere_fachsemester.shtml |
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| Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für den Studiengang Medizin bewerben, wenn ich eine Prüfung an einer anderen Uni endgültig nicht bestanden habe? |
Nein. Sowohl Einschreibung als auch Teilnahme an Pflichtveranstaltungen sind in dem Fall nicht zulässig:
§ 5 Abs. 1 der Einschreibungsordnung der Universität besagt: "Die Einschreibung ist...zu versagen...wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat..."
Nach § 5 Abs. 7 der Durchführungsbestimmungen für Leistungsnachweise (Anhang 2 der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen) ist der Besuch einer Pflichtlehrveranstaltung an der Medizinischen Fakultät in Essen in dem Fall nicht zulässig: "Wird der Leistungsnachweis auch in den Wiederholungsprüfungen nicht erbracht, so ist eine erneute Zulassung zu der betreffenden Pflichtveranstaltung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Studierende, die an einer anderen Hochschule die entsprechende Lehrveranstaltung besucht und den Leistungsnachweis dort endgültig nicht erbracht haben." |
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| Woher bekomme ich meine Scheine? |
Die Scheine werden in der Regel im Kurssaal neben dem Audimax ausgegeben. Die Termine der Scheinausgabe sind veröffentlicht unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm: "Ausgabe von Leistungsnachweisen und Zertifizierung Evaluationsbescheinigungen". In der dort beigefügten Liste mit allen scheinpflichtigen Kursen des 1. und 2. Abschnitts ist zu sehen, welche Scheine bereits in der Scheinausgabe sind und welche noch nicht. Die Scheinausgabe erfolgt gegen Vorlage des Studierendenausweises und der Evaluationsbescheinigung.
Scheine an mit der Abholung beauftragte Personen werden ausgegeben gegen Vorlage einer Vollmacht, Kopie des Studierendenausweises des Schein-Berechtigten und des Studierenden-/Personalausweises des Bevollmächtigten sowie der Evaluationsbescheinigung. |
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| Muss ich die Scheine zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeholt haben? |
| Nein. Wann die Scheine abgeholt werden, ist jedem selbst überlassen. Die Termine und Orte der Scheinabholung werden unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm veröffentlicht. Außer vor dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. dem PJ empfiehlt es sich, nicht gleich nach Semesterende die Scheine abzuholen, weil dann in der Regel noch nicht alle fertig gestellt und in der Scheinausgabe sind. Prüfen kann man das durch die laufend aktualisierte Liste, die den o. g. Terminen beigefügt ist. |
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| Was mache ich, wenn ein Schein falsche Angaben enthält? |
Wenn die Note oder das ausgewiesene Semester nicht korrekt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Klinik bzw. das Institut, das den Schein ausgestellt hat. Dort wird Ihnen ein korrigierter Schein ausgestellt. Wenn persönliche Angaben (Name, Geburtsort, Geburtsdatum) fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte an Frau Staudinger (Dekanat, Raum 23, Di 11-13 Uhr, Mi+Do 10-12 Uhr). Ihr Schein wird dann sofort vor Ort korrigiert. Um die persönlichen Angaben in unserer Datenbank zu korrigieren, wenden Sie sich bitte umgehend an Frau Powolozki (Dekanat, Raum 9, Di bis Fr 10-12 Uhr). |
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| Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den integrierten Seminaren? |
- Integriertes Seminar Allgemeinmedizin, 1. Semester
- Seminar Klinische Anatomie I+II (Anteil der Anatomie am integrierten Seminar klinische Untersuchungen), 1.+2. Semester
- Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil I (Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie), 2. Semester
- Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil I (klinischer Teil), 2. Semester
- Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil II, 3. Semester
- Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil II (Physiologische Chemie), 3. Semester
- Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil III (Physiologie), 4. Semester
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| Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den Seminaren mit klinischem Bezug? |
- Seminar Schnittbildanatomie (mit klinischen Bezügen), Teil I+II, 1.+2. Semester
- Seminar Histologie/Pathologie (mit klinischen Bezügen), 2. Semester
- Seminar Gestörte Organfunktionen (Physiologie/Physiologische Chemie mit klinischen Bezügen), 4. Semester
- Seminar Ultraschallanatomie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester
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| Welche Fächer bilden in Essen die fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL)? |
- Spezielle invasive Fachgebiete: Anästhesiologie, Orthopädie, Urologie (2. Semester des zweiten Studienabschnitts)
- Frau, Kind, Humangenetik: Kinderheilkunde, Humangenetik und Frauenheilkunde, Geburtshilfe (3. Semester des zweiten Studienabschnitts)
- Nervensystem und Psyche: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (5. Semester des zweiten Studienabschnitts)
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| Müssen die Fächer der fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL) in einem Semester absolviert werden? |
| Normalerweise ja – siehe Anhang 2 der Studienordnung, § 5 Abs. 3: „...Die Teilprüfungen der fächerübergreifenden Leistungsnachweise gemäß § 27 Abs. 3 ÄAppO sind in der Regel im selben Semester zu absolvieren; über Ausnahmen entscheidet der Fachvertreter. Ein fächerübergreifender Leistungsnachweis gilt als bestanden, wenn alle darin enthaltenen Teilprüfungen bestanden sind. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Bestandene Prüfungen oder Teilprüfungen dürfen nicht wiederholt werden.“ Eine Ausnahme kann eintreten infolge eines Uni-Wechsels oder eines Auslandsaufenthalts, wenn nur noch Teile eines FÜL absolviert werden müssen, weil Teile schon extern absolviert wurden. |
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| Wie finde ich heraus, ob ein Kurs Englisch für Mediziner angeboten wird? |
| Die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Informationen und das Programm des jeweiligen Semesters finden Sie unter http://www.uni-due.de/ios/veranstaltungen.shtml. Auch unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm wird ein evtl. Kursangebot informiert. Die Anmeldung findet jeweils in der vorlesungsfreien Zeit über die IOS-Anmeldemaske statt (z. B. für Kurse im Wintersemester im September). |
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| Wie finde ich heraus, ob ein Kurs Deutsch für Mediziner (Deutsch als Fremdsprache) angeboten wird? |
| Die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Informationen und das Programm des jeweiligen Semesters finden Sie unter http://www.uni-due.de/ios/veranstaltungen.shtml. Auch unter www.uni-due.de/medizinstudium/termine.htm wird ein evtl. Kursangebot informiert. Die Anmeldung findet jeweils in der vorlesungsfreien Zeit über die IOS-Anmeldemaske statt (z. B. für Kurse im Wintersemester im September). |
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| Was ist das ABZ? |
| ABZ steht für Akademisches Beratungs-Zentrum Studium und Beruf. Es informiert und berät Studieninteressierte und Studierende in allen Fragen rund ums Studium (Geschäftsbereich Allgemeine Studienberatung), und hat eine Vielzahl berufsorientierender Angebote zur Verbesserung der Berufschancen von Absolventen (Geschäftsbreich Career Service). Internet: www.uni-due.de/abz |
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| Wie bekomme ich einen Platz im Studentenwohnheim? |
| Träger der Studentenwohnheime ist das Studentenwerk Essen-Duisburg AöR. Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=22 |
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| Wie beantrage ich Bafög? |
| Ansprechpartner für Bafög ist das Studentenwerk Essen-Duisburg AöR. Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=16 |
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| Was ist eine Fachschaft? |
| Eine Fachschaft wird gebildet durch die Studierenden eines Faches. Sie wählt VertreterInnen, die als Fachschaftsrat oder vereinfacht als Fachschaft bezeichnet werden. Aufgabe der Fachschaft ist es, die Interessen der Studierenden zu vertreten. Die Fachschaft Medizin bietet immer zu Beginn des Wintersemesters eine „Ersti-Betreuung“ mit Veranstaltungen insbesondere in der Woche vor Vorlesungsbeginn, einer Ralley am ersten Vorlesungstag, einer Wochenendfahrt nach Holland und vielen anderen Aktivitäten an. Infos unter http://www.fsmedizin.de/ |
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| Was ist das Tutoren Service Center international (TSC)? |
Das Tutoren-Service-Center International ist eine Organisation des Akademischen Auslandsamtes / International Office der Universität Duisburg-Essen.
Die Tutoren stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Fragen und Problemen rund um das Studium, Soziales und Leben im Ruhrgebiet und an der Uni.
Das TSC bietet erste Orientierungshilfe z. B. im Rahmen der O-Tage oder im InfoTreff, organisiert gemeinsame Unternehmungen und kulturelle Aktivitäten wie z. B. Reisen in bekannte deutsche Städte, Ausflüge in das nahe Ruhrgebiet und NRW und versteht sich als Kommunikationsplattform für ausländische und deutsche Studierende z. B. bei den Internationalen Stammtischen oder beim Grillen im Grugapark.
Weitere Informationen bezüglich unserer Sprechzeiten (InfoTreff), Aktionen etc. unter www.tsc-due.org/ |
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