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Formvorschriften für Abschlussarbeiten
Bitte nutzen Sie unsere spezielle Formatvorlage, in ihr finden Sie auch weitere Informationen:
1. Allgemeine Gestaltungsvorschriften
- Diplomarbeit haben einen Umfang von etwa 50-70 Seiten, Bachelorarbeiten von 40-50 Seiten (es gilt der reine Text, d.h. beginnend mit dem ersten Kapitel, ohne Literaturverzeichnis).
- Aufbau der Diplomarbeit: Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis, Text, Literaturverzeichnis, Eidesstattliche Versicherung.
- Die Seitenränder sollten links 3 cm, oben und unten 2 cm und rechts 2,5 cm betragen.
- Für eventuell vorhandene Kopf- und Fußzeilen beträgt der Seitenabstand jeweils 1,25 cm.
- Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, ist eine 12er-Schriftgröße und Times New Roman als Schriftart sowie ein 1,5zeiliger Zeilenabstand zu wählen.
- Fußnoten müssen fortlaufend nummeriert werden; sie sind mit einzeiligem Zeilenabstand und in Schriftgröße 10 zu formatieren.
- Abbildungen sind fortlaufend zu nummerieren und mit Titeln zu versehen.
- Inhalts-, Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnisse sind fortlaufend mit römischen Ziffern (I, II, III,...) zu nummerieren.
- Die Seiten des eigentlichen Textes der Diplomarbeit und das Literaturverzeichnis sind fortlaufend mit arabischen Ziffern (1, 2, 3,...) zu nummerieren.
- Es ist die „amerikanische“ Zitierweise zu nutzen. Das heißt, Quellenangaben machen Sie in Form von Kurzbelegen - also so: (siehe Musterfrau 2007) - im Fließtext und nicht in Fußnoten.
2. Gestaltung des Titelblattes
Das Titelblatt der Diplomarbeit hat folgende Angaben in vertikaler Reihenfolge zu enthalten:
- Das genaue Thema der vom Prüfungsamt ausgegebenen Diplomarbeit,
- die Bezeichnung der vorliegenden Arbeit als Diplomarbeit,
- den Vermerk: „Vorgelegt dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen“,
- „von:“ (es folgen Name, Vorname, Anschrift und Matrikelnummer der Kandidatin/des Kandidaten),
- „Gutachter:“ (es folgt die Angabe der die Diplomarbeit als Erst- und Zweitgutachter betreuenden Hochschullehrer),
- die Angabe des bei Einreichung der Diplomarbeit laufenden Semesters sowie des Studiensemesters der Kandidatin/des Kandidaten (z.B. „Wintersemester 2006/07, 9. Studiensemester“) und
- die Angabe jenes Semesters, mit welchem das Studium abgeschlossen werden soll (z.B. „Voraussichtlicher Studienabschluss: Wintersemester 2006/07“).
3. Gestaltung des Literaturverzeichnisses
Das Literaturverzeichnis ist vollständig und in alphabetischer Reihenfolge anzulegen. Die einzelnen Literaturverweise sollten die folgende Form aufweisen:
- Monographien: Name des Autors/der Autoren, Erscheinungsjahr, Titel, Erscheinungsort (z.B. Weber, W./Mayrhofer, W./Nienhüser, W. 1993: Grundbegriffe der Personalwirtschaft, Stuttgart)
- Beiträge aus Sammelwerken, Periodika und Zeitschriften: Name des Autors/der Autoren, Erscheinungsjahr, Titel, Quelle, Seitenangaben (z.B. Nienhüser, W. 1999: „Legal, illegal, ...“ – Die Nutzung und Ausgestaltung von Arbeitskräftestrategien in der Bauwirtschaft, in: Industrielle Beziehungen, 6. Jg., H. 3: 292-319)
- Beiträge aus dem Internet: Name des Autors/der Autoren, Erscheinungsjahr, Titel, vollständige Seitenadressierung (URL), Aufrufungsdatum der Seite (z.B. Nienhüser, W. 2002: Politisierende Ansätze zur Analyse des Personalmanagements: Neo-marxistische und foucaultianische Perspektiven, Essener Beiträge zur Personalforschung, Nr. 5, Essen, URL: www.uni-essen.de/personal/EBPF5.pdf am 06.10.2005)
4. Gestaltung der Eidesstattlichen Versicherung
Die letzte der fortlaufend durchnummerierten Seiten der Diplomarbeit muss die folgende Erklärung enthalten:
„Ich versichere an Eides statt durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche kenntlich gemacht habe, mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur oder sonstiger Hilfsmittel bedient habe. Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.“
Es folgen Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift (mit Tinte oder dokumentenechtem Kugelschreiber) der Kandidatin/des Kandidaten.
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