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Personalwirtschaftliche Diplom- und Bachelorarbeiten Für die Vergabe eines Bachelor- bzw. Diplomarbeitsthemas gelten folgende Voraussetzungen:
Aufgrund der Umstrukturierung des Lehrstuhls können auch jene Studierende am Lehrstuhl eine Abschlussarbeit schreiben, die nicht bei uns, sondern im Bereich Organisation und Planung (Prof. Bamberger) ein Haupt-, Fach- oder Fallstudienseminar erfolgreich abgeschlossen haben. Die möglichen Themengebiete für Abschlussarbeiten orientieren sich an der wissenschaftlichen Ausrichtung des Lehrstuhls (nähere Informationen finden Sie hier). Verfahren zur Vergabe von Diplom- und Bachelorarbeiten Sie können sich jederzeit für eine Diplom- oder Bachelorarbeit an unserem Lehrstuhl bewerben - es gibt keine Wartezeiten wegen festgelegter Anmeldetermine. Die Anzahl der von uns betreuten Arbeiten richtet sich nach den Kapazitäten des Lehrstuhls. Die selbstverständlich einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie dem nachfolgenden Ablaufplan. Hier die Schritte und Termine im Einzelnen:
Vor der BewerbungEs wird dringend empfohlen, bereits im Vorfeld eines der hier aufgeführten Bücher zum wissenschaftlichen Arbeiten zu lesen, da hier nicht nur Tipps zur Anfertigung von Abschlussarbeiten, sondern auch viele wertvolle Hinweise zur Themenfindung gegeben werden. Darüber hinaus sind außerdem die (kostenlosen) Einführungskurse der Schreibwerkstatt der Universität sehr zu empfehlen. Bewerbungsphase (Schritte 1-4)Der Lehrstuhl kann jedes Semester je nach Kapazität nur eine begrenzte Anzahl an Abschlussarbeiten vergeben. Sie bewerben sich über ein Anmeldeformular (Schritt 1), mit dem Sie das von Ihnen favorisierte Themengebiet (z.B. Employment Relations oder Personalabbau) benennen. Nach der Vergabe der Themengebiete haben Sie 14 Tage Zeit, ein erstes Exposé mit einer präzisen Fragestellung auszuarbeiten (zur Anfertigung eines Exposés siehe hier) und bei Ihrem Betreuer einzureichen (Schritt 3). Kriterien zur Beurteilung der Exposés (lesen Sie unbedingt hier im Detail nach, welchen Kriterien das Exposé genügen muss):
Die Zusage (bzw. Ablehnung) zur Annahme eines Themas (Schritt 4) erfolgt spätestens eine Woche nach Ende der Abgabefrist (per Email). Die Zusage ist gleichzeitig eine Einladung zum AbsolventInnenkolloquium, deren Teilnahme für die Absolventen verpflichtend ist (näheres zum AbsolventInnenkolloquium hier). Dass wir ein Thema zur Bearbeitung annehmen, heißt nicht, dass wir die Qualität des Exposés und der späteren Arbeit als ausreichend ansehen. Auch von uns als unzureichend eingeschätzte Vorhaben müssen eine Chance der Bearbeitung bekommen; es ist nicht immer sinnvoll, KandidatInnen an andere Lehrstühle zu verweisen. Wir werden Sie also deutlich auf die nicht zureichende Qualität und das mögliche Risiko des Scheiterns hinweisen. Vorbereitungsphase (Schritte 4-6)Im Rahmen der Vorbereitungsphase präzisieren Sie Ihre Fragestellung bzw. Ihr Exposé. Hierbei berät Sie Ihr Betreuer. Die endgültige Fassung wird mit Prof. Nienhüser sowie Ihrem Betreuer diskutiert und schließlich durch Herrn Prof. Nienhüser abgenommen. Danach erfolgt die Anmeldung beim Prüfungsamt. Schreibphase (nach Schritt 6)Wie auch in der Vorbereitungsphase betreuen wir Sie während der Schreibphase mit unserem wöchentlichen AbsolventInnenkolloquium. Hier berichten Sie in kurzen Referaten über Ihr Thema und Ihren Forschungsstand. Die Diskussionen sollen Ihnen Anregungen für weitere Arbeitsschritte geben. Ebenso erhalten Sie hier Unterstützung bei aktuellen Problemen und Schwierigkeiten. Hinweise zur Schreibphase "Fahrplan für die Bearbeitung von Abschlussarbeiten" finden Sie hier. Weiterführende Informationen
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