DAAD -Stipendien
Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen, Praktika in deutschen Auslandsvertretungen
Es können Studierende gefördert werden, die sich in eigener Initiative einen Praktikumsplatz bei einer internationalen Organisation oder bei einer deutschen Außenvertretung beschafft haben. Voraussetzung ist, dass das Praktikum in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studienfach steht, praxisbezogene Sprachkenntnisse vorhanden sind und der Antragsteller das Grundstudium abgeschlossen hat, bzw. im 3. Semester eines Bachelorstudiengangs oder im 2. Semester eines Masterstudiengangs studiert.
Die Förderung des DAAD besteht aus einer nach Zielland gestaffelten Teilstipendienrate zur Deckung der Lebenshaltungskosten und einer Reisekostenpauschale. Anträge müssen über das Akademische Auslandsamt so eingereicht werden, dass sie dem DAAD spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vorliegen.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen sowie die entsprechenden Formulare finden Sie unter:
http://www.daad.de/ausland/download/05104.de.html
Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen
Bewerber suchen sich entweder eigenständig ein drei bis sechsmonatiges Praktikum bei einer Internationalen Organisation, dass durch ein Stipendium unterstützt wird, oder bewerben sich für einen der durch das Programm ausgeschriebenen Praktikumsplätze. Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten und eine Reisekostenbeihilfe.
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen bis 28 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die sehr gute Beherrschung der englischen Sprache und gute Kenntnisse in einer anderen zweiten Fremdsprache müssen bei der Bewerbung nachge-wiesen werden. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2008.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.daad.de/csp
http://www.studienstiftung.de/carlo-schmid.html
ERASMUS-Praktika
Gefördert werden können Vollzeitpraktika zwischen drei und zwölf Monaten in einem Land der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, und der Türkei. Die pauschale monatliche Mobilitätsbeihilfe beträgt 350 €. Bewerber müssen Bürger eines der Teilnehmerländer sein oder dort als Flüchtling, staatenlos oder ständig wohnhaft anerkannt sein. Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, aber auch andere Einrichtungen wie Forschungs- und Bildungszentren, Verwaltungen, gemeinnützige Einrichtungen, NGOs etc. sein. Von der Förderung ausgenommen sind jedoch EU-Institutionen, Organisationen die EU-Programme verwalten und diplomatische Vertretungen des Heimat bzw. Herkunftslands des Studierenden (z.B. Konsulate, Botschaften).
Der Praktikumsplatz muss selbstständig organisiert werden. Wenn eine Praktikumszusage vorliegt kann die Bewerbung für eine Förderung jederzeit über Herrn Pottel vom Akademischen Auslandsamt erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Auslandsamts:
http://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_praktika.shtml
Auslandsbafög
Für den Auslandsaufenthalt wird das Inlands-Bafög um einen Auslandszuschlag, sowie einem Zuschuss zu den Reisekosten und der Krankenversicherung aufgestockt. Dieses gilt jedoch nicht für Länder der Europäischen Union, hier werden seit 2001 zusätzlich zum Inlands-Bafögsatz nur noch die Reisekosten und die Krankenversicherung bezuschusst. Beantragt wird das Auslands-BAföG nicht beim Studentenwerk Duisburg-Essen sondern bei dem für einen bestimmten Länderbereich zuständigen BAföG Amt.
Weitere Informationen und eine Liste der zuständigen BAföG-Ämter und Zuschlagssätze finden Sie unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
Bildungskredit des BMBF und der KfW
Der Bildungskredit von bis zu 300 € monatlich wird nur bis zum 36. Lebensjahr und nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters vergeben. Der Kredit kann zusätzlich zum Bafög in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bildungskredit.de
ASA-Programm
Bewerben können sich Studierende bis 30 Jahren. Interessierte sollten politisches oder soziales Engagement nachweisen können, offen und lernbereit sein, fachliche Kenntnisse (je nach Projekt) und Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes verfügen. Teilnehmer erhalten ein Teilstipendium von ca. 280-400 Euro pro Monat und einen Fahrtkostenzuschuss.
Die Bewerbungsphase für das Jahr 2008 ist abgeschlossen. Projektvorschläge für das Jahr 2009 können ab Juli eingereicht werden, der Projektkatalog wird im November 2008 veröffentlicht. Weitere Informationen unter:
http://www.asa-programm.de
GTZ-Praktikantenprogramm
Bewerben können sich Studierende nach Abschluss des Grundstudiums (ab dem 3. Semester bei Bachelor-Studiengängen), Aufbau-Studierende sowie Absolventen bis 6 Monate nach Abschluss des Studiums. Gute Kenntnisse einer Weltsprache werden vorausge-setzt sowie eine hohe Sensibilität für die Kultur im Einsatzland, Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft. Teilnehmer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung je nach Einsatzland oder nach Absprache.
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Weitere Informationen unter:
http://www.gtz.de/de/karriere/nachwuchsprogramme/985.htm
