Praktikum
Während des Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit bzw. ein berufsfeldbezogenes Praktikum im Umfang von mindestens sechs Wochen zu absolvieren (siehe § 6 der Prüfungsordnung). Für diese Tätigkeit werden den Studierenden 7 ECTS-Credits angerechnet (ohne Note). Das Praktikum (inklusive Praktikumsbericht) ist spätestens bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit nachzuweisen. Der Studienplan sieht das Praktikum für die vorlesungsfreie Zeit im Anschluss an das 4. Semester vor – die Studierenden sind aber frei, es in jeder anderen vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Es können mehrere Praktika absolviert werden; allerdings kann nur eins als berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden. Das Praktikum kann im Rahmen des zweisemestrigen Moduls „Methodenanwendung in Praxisfeldern“ absolviert werden – z.B. in der Semesterpause zwischen dem dritten und vierten Semester. Die Details sind in diesem Fall mit dem Lehrenden zu klären. In begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Praktikumsbüro kann das Praktikum in zwei getrennten Abschnitten zu drei Wochen durchgeführt werden.
Praktikumsbüro
Zur Unterstützung der Studierenden im Hinblick auf alle mit dem Praktikum zusammenhängenden Fragen hat das Institut einen Praktikumsbeauftragten ernannt. Er berät die Studierenden bei der Suche nach einem berufsfeldbezogenen Praktikumsplatz, beurteilt den Praktikumsbericht und entscheidet in Absprache mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung des Praktikums. Die Studierenden sollten im Vorfeld bei ihm abklären, ob das angestrebte Praktikum als berufsfeldbezogen anerkannt werden kann.
Stefan Vorderstraße M.A.
Raum: LK 074 im IBZ, Campus Duisburg
E-Mail: stefan.vorderstrasse@uni-due.de
Tel.: 0203 / 379 - 1327
Sprechstunden im Sommersemester 2012:
Donnerstags, 10:30-12:30 Uhr und 13:15-15:15 Uhr
Aktuelles
Im IBZ finden Sie regelmäßig aktualisierte Aushänge zu attraktiven Praktikumsmöglichkeiten. Für Fragen steht Ihnen der Praktikumsbeauftragte gern zur Verfügung.
Einschlägigkeit
Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit als berufsfeldbezogenes Praktikum anerkannt werden kann, ist nicht nur die Einschlägigkeit der Institution zu berücksichtigen, bei der das Praktikum absolviert wird, sondern auch die Einschlägigkeit der ausgeübten Tätigkeiten. Als einschlägig sind Berufsfelder anzuerkennen, innerhalb derer zur Ausübung der beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auch politikwissenschaftliches Wissen benötigt wird. Zudem sollen möglichst Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung politikwissenschaftlichen Wissens in der Praxis gesammelt werden. Letztlich soll das Praktikum auch dazu anregen, politikwissenschaftliche Fragestellungen fürs Studium zu entwickeln. Geeignete Institutionen sind z.B.: Abgeordnetenbüros, Bundestagsfraktionen, Landtagsfraktionen, Bildungsträger, kulturelle Einrichtungen, Zeitungen (Ressort Politik), Rundfunk- und Fernsehanstalten, Kommunikations- und PR-Agenturen (Bereich Politikberatung), öffentliche Verwaltungen, Ministerien, Behörden, Verbände, Parteien, politische Stiftungen, Gewerkschaften, Kirchen, Institutionen der EU oder anderer internationaler Organisationen. Geeignete Praxisfelder und Tätigkeiten sind z.B.: Öffentlichkeitsarbeit, Public Relation, Redigieren und Verfassen von Presseartikeln, Politikberatung, Projekte, Aufbereitung und Auswertung von Statistiken, Evaluations- und Begleitforschung, Stabs- und Assistenztätigkeiten, Recherchetätigkeiten.
Downloads
Leitfaden zum Praktikum für den B.A.-Studiengang 'Politikwisseschaft' (PDF-Datei)
Praktikumsbericht
Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen. Er dient einerseits dem Nachweis der Einschlägigkeit des absolvierten Praktikums und soll andererseits zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, die im Praktikum gesammelten Erfahrungen in einen Bezug zu setzen zu den Inhalten des politikwissenschaftlichen Studiums. Der Bericht hat die Form eines eigenständig verfassten Erfahrungsberichts im Umfang von min. fünf bis max. sieben Seiten plus Deckblatt und Inhaltsverzeichnis und muss Informationen zu folgenden Aspekten des Praktikums enthalten:
- Beschreibung der Institution, die den Praktikumsplatz gestellt hat;
- Beschreibung des Einsatz-, Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs (u.a. allgemeine Aufgaben und Tätigkeiten dieses Bereiches, organisatorische Einbindung in die Institution; personelle Ausstattung);
- Art der Betreuung während des Praktikums,
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und Reflexion über den Stellenwert der politikwissenschaftlichen Ausbildungsinhalte;
- Entwicklung politikwissenschaftlicher Fragestellungen und Hypothesen vor dem Hintergrund des Praktikums;
- Anregungen für die Entwicklung der universitären Ausbildungsinhalte.
Es wird dringend empfohlen, dass die Studierenden den Praktikumsbericht oder Teile davon schon während des Praktikums oder direkt im Anschluss an das Praktikum schreiben und zeitnah beim Praktikumsbeauftragten einreichen.
Der Praktikumsbericht muss ein Deckblatt mit den folgenden Informationen enthalten: Name, Anschrift, Matrikelnr., Tel.nr., E-Mail-Adresse, Semester, Datum, Zeitraum des Praktikums, Praktikumsgeber.
Beizufügen ist eine seitens des Praktikumsgebers im Anschluss an das Praktikum ausgestellte Bescheinigung, aus der die Praktikumsinstitution samt Anschrift sowie der Zeitraum des absolvierten Praktikums hervorgehen (dies kann auch das Praktikumszeugnis sein).
Der Bericht wird nicht benotet. Wird die berufspraktische Tätigkeit im Rahmen des Methodenmoduls „Methodenanwendung in Praxisfeldern“ absolviert, kann der Praktikumsbericht als Teil des Projektberichts erstellt werden. Aber auch in diesem Fall ist der Teil, der das Praktikum betrifft, zusätzlich bei dem Praktikumsbeauftragten einzureichen.
Der Praktikumsbericht wird ungebunden eingereicht, da er in einem Ordner im Praktikumsbüro abgeheftet wird. Die Studierenden erhalten Ihren Bericht nicht zurück.
Der Bericht muss in den Sprechstunden des Praktikumsbüros abgegeben werden.
