Praktikum

Während des Studiums des Bachelorstudiengangs Politikwissenschaft ist eine berufspraktische Tätigkeit – ein berufsfeldbezogenes Praktikum – in Vollzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen zu absolvieren. Über diese berufspraktische Tätigkeit ist ein Praktikumsbericht zu erstellen (vgl. § 11 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft).

Mit der Absolvierung eines solchen berufsfeldbezogenen Praktikums sowie dem anschließenden Verfassen des Praktikumsberichts erwerben Studierende 7 ECTS-Credits (ohne Note).

Eine Aufteilung des Praktikums in mehrere Teilabschnitte sowie das Absolvieren eines Teilzeitpraktikums sind jeweils grundsätzlich nicht möglich. Ausschließlich beim Vorliegen eines persönlichen Härtefalls im Sinne von § 24 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft können durch den zuständigen Prüfungsausschuss auf Grundlage eines begründeten Antrags Abweichungen gewährt werden, bei denen das Praktikum in Teilzeit absolviert oder in zwei dreiwöchige Teilabschnitte gegliedert werden kann. Über entsprechend begründete Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Absolvierung des Praktikums (inklusive: Praktikumsbericht, Versicherung an Eides stattliche über das selbstständige Verfassen des Praktikumsberichtes, Praktikumsbescheinigung oder Kopie des Praktikumszeugnisses) ist spätestens sechs Monate nach dessen Beendigung nachzuweisen. Ein absolviertes und derart nachgewiesenes Praktikum stellte eine Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit dar.

Dem Studienplan für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft gemäß ist eine Absolvierung des Praktikums in der vorlesungsfreien Zeit zum Ende des vierten Fachsemesters vorgesehen. Den Studierenden steht jedoch die Möglichkeit offen, es zu einem anderen Zeitpunkt zu absolvieren.

Leitfaden zum Praktikum Bachelorstudiengang Politikwissenschaft (Stand: 2023)

Kontakt

Bei weiteren Fragen und für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an:

Dipl. Soz.-Wiss. Stefanie Delhees

Zusätzliche Informationen

 


Einschlägigkeit

Bei der Beurteilung, ob eine berufspraktische Tätigkeit als berufsfeldbezogenes Praktikum eingeordnet werden kann, ist nicht nur die Einschlägigkeit der Institution zu berücksichtigen, bei der das Praktikum absolviert wird, sondern auch die Einschlägigkeit der dort ausgeübten Tätigkeiten. Als einschlägig sind Berufsfelder einzuordnen, innerhalb derer zur Ausübung der beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auch politikwissenschaftliches Wissen benötigt wird. Zudem sollen möglichst Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung politikwissenschaftlichen Wissens in der Praxis gesammelt werden. Letztlich soll das Praktikum auch dazu anregen, politikwissenschaftliche Fragestellungen fürs Studium zu entwickeln.
 

 


Praktikumsbericht

Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen. Er dient einerseits dem Nachweis der Einschlägigkeit des absolvierten Praktikums und soll andererseits zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, die im Praktikum gesammelten Erfahrungen in einen Bezug zu setzen zu den Inhalten des politikwissenschaftlichen Studiums. Der Bericht hat die Form eines eigenständig verfassten Erfahrungsberichts im Umfang von mindestens fünf bis maximal sieben Seiten zuzüglich des Deckblatts und des Inhaltsverzeichnisses und muss Informationen zu folgenden Aspekten des Praktikums enthalten:

  1. Beschreibung der Institution, die den Praktikumsplatz gestellt hat;
  2. Beschreibung des Einsatz-, Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs (u. a. allgemeine Aufgaben, Tätigkeiten und Stellenwert dieses Bereiches, organisatorische Einbindung in die Institution; personelle Ausstattung);
  3. Art der Betreuung während des Praktikums (u. a. prozessorientierte oder ergebnisorientierte Betreuung? Bewertung der Betreuung; Inhalt des Abschlussgespräches);
  4. Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und Reflexion über den Stellenwert der politikwissenschaftlichen Ausbildungsinhalte (u. a. Welche Aufgaben wurden wie erledigt? Wann und warum waren die im Studium erworbenen Kompetenzen und das im Studium erworbene politikwissenschaftliche Wissen notwendig und/oder nützlich?)
  5. Entwicklung politikwissenschaftlicher Fragestellungen und Hypothesen vor dem Hintergrund des Praktikums (u. a. welche für die Politikwissenschaft interessante Beobachtungen wurden während des Praktikums gemacht? Entwicklung von politikwissenschaftlichen Forschungsfragen und Aufstellung von Hypothesen aus dem Kontext des Einsatz-, Aufgaben und Tätigkeitsbereichs);
  6. Anregungen für die Entwicklung der universitären Ausbildungsinhalte.

Es wird empfohlen, dass bereits die Gliederung des Praktikumsberichts die oben genannten Aspekte widerspiegelt.

Zudem wird dringend empfohlen, dass die Studierenden den Praktikumsbericht oder Teile desselbigen schon während des Praktikums oder im unmittelbaren Anschluss an das Praktikum schreiben.

Der Praktikumsbericht muss ein Deckblatt mit den folgenden Informationen enthalten: Name, Anschrift, Matrikel-Nr., Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Semester, Datum, Zeitraum des Praktikums, Praktikumsgeber. Dem Praktikumsbericht ist eine Versicherung an Eides statt über das selbstständige Verfassen beizufügen.

Zudem ist eine vom Praktikumsgeber im Anschluss an das Praktikum ausgestellte Bescheinigung beizufügen, aus der die Praktikumsinstitution mit Anschrift sowie der Zeitraum des absolvierten Praktikums hervorgehen  dies kann auch das Praktikumszeugnis sein. Der Bericht wird nicht benotet.

Der Praktikumsbericht ist  als Nachweis der Absolvierung des Pflichtpraktikums – spätestens sechs Monate nach Beendigung des Praktikums mit sämtlichen erforderlichen Anhängen in digitaler Fassung per E-Mail in Form eines pdf-Dokuments bei Stefanie Delhees einzureichen. Alternativ kann er in Papierfassung bei Frau Delhees oder im IBZ bei Jürgen Bäumer oder Ray Hebestreit abgegeben werden. In diesem Fall ist er bitte ungebunden einzureichen, da er in einem Ordner abgeheftet wird.