Eingruppierung bei Arbeitsverträgen
mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiter(inne)n gehört zu den häufigsten Beratungsthemen des PR. Neben befristungsrechtlichen Fragen steht dabei auch die tarifliche Eingruppierung im Vordergrund.

Oft bestehen Unsicherheiten beim Ausfüllen des „Antrags auf Einstellung / Weiterbeschäftigung / Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrages mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin / einem wissenschaftlichen Mitarbeiter“ des Dezernats 4. Dies führt häufig dazu, daß die Einstellungsbögen nur unvollständig ausgefüllt sind, bzw. für den Beschäftigten / die Beschäftigte ungünstige Konstellationen angekreuzt werden.

Diese Anträge müssen vom Professor / der Professorin gestellt werden. Jedoch sollten auch die/der Einzustellende über alle wesentlichen Gesichtspunkte informiert sein.

Die zur Eingruppierung nötigen Angaben werden auf Seite 3 des Antragsformulars vorgenommen. In der Regel ist für jede(n) wiss. und künstl. Mitarbeiter(in) bei der Vergütungsgruppe „BAT IIa“ anzugeben, es sei denn, er/sie ist bereits nach BAT Ib aufgestiegen, oder es handelt sich um eine nach Ib bewertete Stelle. Bei der Fallgruppe können jedoch unterschiedliche Angaben gemacht werden, da sich die Vergütungsgruppe BAT IIa in verschiedene Fallgruppen untergliedert. Die Eingruppierung in diese Fallgruppen regelt den Bewährungsaufstieg nach BAT Ib, d. h. je nach Fallgruppe und persönlichen Voraussetzungen sind 6 oder 15 / 11 Jahre Tätigkeiten auf einer BAT IIa-Stelle nachzuweisen, bis die/der Beschäftigte nach BAT Ib aufsteigen kann. Die Eingruppierung wird mit der Angabe der Fallgruppe beantragt. Grundlage für die Bewertung dieses Antrags ist die durch den zuständigen Professor / die zuständige Professorin zu formulierende Arbeitsplatzbeschreibung. Daher hier nun einige Anmerkungen zu Arbeitsplatzbeschreibung und Fallgruppe:

Auch bei Fragen zur Eingruppierung steht Ihnen der Personalrat gern zur Beratung zur Verfügung.