Ertrag der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB
Evaluationsstudie zum Vergleich von Maßregelvollzug und Strafvollzug bei suchtkranken Straftätern


Dr. rer.nat. Norbert Schalast, Melanie Steffen, Shari Boateng

Fragestellung:

Strafgerichte können bei einem Täter die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB anordnen, wenn Suchtprobleme einen wesentlichen Hintergrund seiner strafbaren Handlungen bilden und in Folge der Sucht auch weitere rechtswidrige Handlungen drohen. Es müssen hinreichend konkrete Aussichten auf einen Behandlungserfolg bestehen. Obwohl inzwischen eine Reihe von Untersuchungen zur Bewährung nach Unterbringung in einer Entziehungsanstalt veröffentlicht wurde, fehlt es an belastbaren Daten zur therapeutischen Effizienz der Maßnahme. Insbesondere kann nur begrenzt eingeschätzt werden, ob die Unterbringung erneute Straffälligkeit effektiver verhindert als bloße Haftverbüßung.

Untersuchungsansatz:

Unter Einbeziehung vieler Kliniken wird eine große unselegierte Patientengruppe (n = 300) möglichst vollständig bis zur Entlassung in die Freiheit nachverfolgt und für jeden ehemaligen Patienten frühestens zwei Jahre nach der Entlassung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Die Bewährung der im Maßregelvollzug Behandelten wird verglichen mit der nach Strafvollzug. Zu diesem Zweck wird eine anhand eines groben Merkmalsrasters ‚gematchte’ Vergleichsgruppe von Insassen des Strafvollzugs rekrutiert, deren Legalbewährung ebenfalls weiterverfolgt wird.
Um die globalen Befunde zu Bewährung und Rückfälligkeit differenziert darstellen zu können, erfolgt bei den Patienten des Maßregelvollzugs eine Erhebung prognostisch und therapeutisch relevanter Merkmale sowie eine Einschätzung der Behandlung durch Patienten und Therapeuten.
Erhebungen erfolgen während der Unterbringung zu drei Zeitpunkten: nach der Aufnahme, nach 4-5 Monaten und bei Entlassung in die Freiheit bzw. den Strafvollzug. Patienten, deren Unterbringung wegen Aussichtslosigkeit beendet wird (§ 67d Abs. 5 StGB), bleiben einbezogen. Ihre Bewährung wird ebenfalls weiterverfolgt. Alle Daten werden dem Institut anonymisiert bzw. in der Terminologie des Datenschutzes „pseudonymisiert“ (mit Codenummer) zur Verfügung gestellt.

Aktuelles Exposé des Untersuchungskonzeptes mehr (PDF-Datei, 23K)

Die Grundlage des Untersuchungskonzeptes wurde in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet mehr (PDF-Datei, 239K)

Datenschutz:

Das Erhebungsverfahren wurde mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW abgestimmt. In einigen Bundesländern erfolgen ergänzende Prüfungen.

Häufig gestellte Fragen:

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Förderung:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Kooperationen:

  • Landschaftsverband Rheinland:
    Gerd Höhner, Amt für Maßregelvollzug
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
    Bernd Dimmek, LWL-Maßregelvollzugsabteilung Westfalen
  • Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug:
    Uwe Dönisch-Seidel, Regina Nöring
  • Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin am LVR-Klinikum Essen:
    Prof. Norbert Scherbaum, Dr. Martin Heilmann

Einrichtungen des Maßregelvollzugs gemäß § 64 StGB in NRW

  • LVR-Klinik Bedburg-Hau, Abt. für Forensische Psychiatrie III/IV
    Chefarzt (CA) Dr. D. Pfaff
    Projektkoordination: Carmen Lüger
  • LVR-Klinik Viersen, Abt. für Forensische Psychiatrie II
    Klaus Elsner, Ltd. Dipl.-Psychologe
    Projektkoordination: Fr. M. Spicker
  • LVR-Klinik Langenfeld, Abt. für Suchterkrankungen
    CA Dr. Klaus Höher
    Projektkoordination: Eva Kreytenberg-Vider
  • Niederrhein Therapiezentrum, Duisburg
    ÄD Dr. Bernhard Wittmann (ab Jan. 2010)
    Projektkoordination: Sabrina Meier
  • Volmeklinik Hagen
    Therapeutischer Leiter Harry Glaeske
    Projektkoordination: Markus Stremmel-Thoran
  • Westfälische Klinik Schloss Haldem, Stemwede
    ÄD Dr. Ingmar Rinklake
    Projektkoordination: Ulrike Roth, Gisela Reindl
  • Westf. Therapiezentrum Marsberg „Bilstein“
    ÄD Anja-M. Westendarp
    Projektkoordination: Dietmar Pingel

Einrichtungen des Maßregelvollzugs in anderen Bundesländern

  • Isar-Amper-Klinikum, Abteilung für forensische Psychiatrie
    CA Dr. H. Steinböck
    Projektkoordination: Dr. W. Krahl, Dr. E. Hubner-Koncz 
  • Klinik für Forensische Psychiatrie Zwiefalten
    CA Hannes Moser
    Projektkoordination: Achim Ringel
  • Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie am LKH Andernach
    CA Jens-Christian Piel
    Projektkoordination: Jens-Christian Piel
  • Klinikum Bremen-Ost, Klinik für Forensische Psychiatrie
    CA Friedrich Schwerdtfeger
    Projektkoordination: Bernd Lassmann, Nils Maskow
  • NLKH Brauel, Zewen-Brauel
    ÄD Dr. Harald Schmidt
    Projektkoordination: Dr. H. Schmidt
  • Klinik Bad Rehburg des NLKH Brauel
    ÄD Michael von der Haar
    Projektkoordination: OA Dr. Axel Weber
  • Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH
    OA Dr. Jürgen Schmitz
    Projektkoordination: Dr. J. Schmitz
  • Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Bad Emstal
    ÄD Birgit von Hecker
    Projektkoordination: Dr. Regenfuß
  • Vitos-Klinik für Forensische Psychiatrie Hadamar
    ÄD Ralf Wolf
    Projektkoordination: Michaela Lange

Justizministerium NRW

  • MR Dr. Klaus Husmann Referatsleiter Gesundheitsfürsorge
  • RD Ralph Neubauer, Referent für Justizforschung
  • RD Wolfgang Wirth, Leiter des Kriminologischen Dienstes

Strafvollzug NRW: Rudolf Baum

Strafvollzug und Justizministerien in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz unterstützen das Projekt im Hinblick auf Patienten des Maßregelvollzugs, die nach einer Erledigungsentscheidung in den Strafvollzug zurückverlegt werden.